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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Die Wirkungen für die Gütererzeugung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • Vorbemerkung.
  • § 1. Die Wirkungen für die Gütererzeugung.
  • § 2. Die Wirkungen für den Güterverbrauch und die Verbrauchsvermittelung.
  • § 3. Die Wirkungen für das gesellschaftliche Leben.
  • § 4. Die Wirkungen für das geistige und sittliche Leben.
  • § 5. Die Wirkungen für das politische Leben des Volkes.
  • § 6. Die Wirkungen für die internationalen Beziehungen.
  • § 7. Die Wirkungen für die Rechtsentwickelung.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

38 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
zogenen Kreise der Absatzgebiete sich schneiden, treffen in dem Schnitt- 
gebiete die Erzeugnisse beider Erzeugungsgebiete auf einander und 
müssen sich dort lebhaften Wettbewerb bereiten. In Wabrbeit ist diese 
Folge mit der zunehmenden Verkehrsverbesserung in starkem Umfang 
eingetreten, und das ist für die Gütererzeugung von grober Bedeutung. 
Je mebr die örtliche Beschränkung des Absatzgebiets beseitigt wird, 
die bei unvollkommenem Verkehrswesen selbstverständlich war, je mehr 
der Gütererzeuger in das Getriebe des groben oder gar des Weltmarktes 
hineingerissen wird, desto größer wird der Kreis derer, mit denen er 
den wirtschaftlichen Wettkampf aufnehmen muß, desto machtloser wird 
er gegen ein Mißverhältnis zwischen dem Bedarf und der Gütermenge, 
die erzeugt und angeboten wird oder werden kann. Wettbewerb im An- 
gebote treibt die Preise in der Regel nach unten, besonders aber dann, 
wenn die gesamte erzeugte Menge so groh# ist, daß jeder Gütererzeuger 
fürchtten muß, seine Ware nicht loszuwerden. Leicht kann sich dadurch 
im Zeitalter der Gewerbefreiheit die Lage der Gütererzeuger in bestimmten 
Gebieten sehr ungünstig gestalten. 
Diese Wirkung des vervollkommneten Verkehrswesens dark nicht 
übersehen werden. Sie besteht schon längere Zeit hindurch und hat sich 
überaus fühlbar gemacht. Aber das vervollkommnete Verkehrswesen 
erleichtert gleichzeitig auch die Abhilfe. Es begünstigt einmal die Auf- 
findung und Versorgung neuer Absatzgebiete, also eine unmittelbare 
Abhilfe, und weiterhin die vernünftige Verständigung unter den Güter- 
erzeugern, also die mittelbare Abhilfe. Die Zusammenschliebung der 
durch gleiche Mihstände Bedrohbten, im vorliegenden Falle die Verbands- 
bildung, d. h. die zweckmähigere Regelung des Angebots, ist bei dem 
heutigen Stande des Verkehrswesens im allgemeinen leicht möglich, 
wenn die Eigenart des betreffenden Betriebszweigs dem nicht entgegen- 
steht. Man muß darin eine nützliche Wirkung des Verkehrswesens er- 
blicken. Dab die Verbände auch zu Mißbräuchen führen können, nament- 
lich in der Ubergangszeit, ist selbstverständlich. Aber der Grundgedanke 
der Verbandsbildung, durch gemeinsames Wirken schädlichen Auswüchsen 
und Mißbräuchen des schrankenlosen Wettbewerbs entgegenzuarbeiten, 
ist berechtigt. Er schlieht den Keim zur allmählichen Beseitigung der 
vollständigen Planlosigkeit im Angebot in sich, ohne die Vorteile eines 
vernünftigen Wettbewerbs aufzuheben. Die Gefahr mihbräuchlicher Aus- 
nutzung der Verbände vermindert sich überdies in dem Mabe, als 
das Verkehrswesen die entfernteren Erzeugungsgebiete wettbewerbs- 
fähiger macht. 
§ 2. Die IW9RN /#rdn Oderrerrauch #nd die Terb’anhs- 
bermitttel#9. Schon die Ausführungen am Schlusse des § 1 haben wieder- 
holt erkennen lassen, wie sehr das vervollkommnete Verkehrswesen auch 
den Güterverbrauch beeinflutzt.
	        

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