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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Volume count:
7
Publisher:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Kapitel. Bedeutung des Luftverkehrs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Index
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • Schriften.
  • 1.Kapitel. Voraussetzungen und Arten des Luftverkehrs.
  • 2. Kapitel. Die Entwickelung des Luftverkehrs.
  • 3. Kapitel. Bedeutung des Luftverkehrs.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

530 V. Abschnitt. Der Luftverkehr. 
verkehr fort. Schneeverwehungen, Unwegsamkeit durch Regengüsse 
und dgl. sind beim Luftverkehr ausgeschlossen, und wenn er von 
Wind und Wetter nicht völlig unabbängig ist und werden kann, so 
darf doch nicht vergessen werden, daß selbst die so leistungsfähige 
Seeschiffahrt eine solche völlige Unabhängigkeit nicht erreichen kann. 
Man kann billigerweise von Fahrzeugen, die im Luftraum unter ganz 
anderen natürlichen Voraussetzungen bewegt werden, nicht noch mehr 
in dieser Hinsicht verlangen, als von der Seeschiffahrt. 
Der Luftverkehr ist nicht, wie der Landstraben- und Binnenschiffahrts- 
verkehr, an engbegrenzte, nach Richtung und Höhenlage usw. festgelegte 
Fahrstraben und vollends nicht, wie der Eisenbahnverkehr, an feste 
Spurbahnen gefesselt. Er kann sich im Luftraume die Höhenlage, die 
nach den Wind- und Wetterverhältnissen und nach der gestellten Auf- 
gabe am zweckmähigsten ist, zwar nicht unbeschränkt aussuchen, wie 
schon gezeigt, bebält aber doch in dieser Beziehung so viel Spielraum, 
daß den Verkehrsbedürfnissen in ausreichendem Maße Rechnung ge- 
tragen werden kann. Der Luftverkehr ist nicht wie der Festlands- 
verkehr zu Wasser und zu Lande und in gewissem Sinne auch ein 
Teil des Seeverkehrs zu zeitraubenden und kostspieligen Umwegen ge- 
nötigt. Er kann sich vielmehr an sich stets den kürzesten Weg zwischen 
dem Abgangs- und dem Bestimmungsorte suchen. 
Gerade das ist wichtig für die endgültige Beurteilung der Luft- 
verkehrsleistung. Die hobe Eigengeschwindigkeit der Luftfahrzeuge, 
die schon erzielt ist und sicher noch weiter gesteigert werden wird, 
läßt sich in der Regel nicht im vollem Umfange bei der Fahrt nutzbar 
machen, einmal weil ein Teil der Vortriebskraft gebraucht wird, um 
den schon besprochenen Anderungen der Auftriebsverhältnisse entgegen- 
zuwirken, weiter weil em anderer Teil der Vortriebskraft verwendet 
werden mubß, um den etwaigen Gegenwind zu überkämpfen, und endlich 
weil der Stirnwiderstand auch bei unbewegter Luft mit der zunehmenden 
Fahrgeschwindigkeit erheblich wächst. Man kann deshalb nicht erwarten, 
daß im Luftverkehr so hohe Kilometerzahlen erreicht werden, wie auf 
Eisenbahnen, namentlich bei elektrischem Betriebe, zum Teil auch von 
Kraftwagen in der Stunde zurückgelegt werden können. Aber durch 
die Möglichkeit, ohne jeden Umweg den kürzesten Weg, also den Weg 
in der Luftlinie zu wählen, wird in nicht wenigen Fällen das Endeiel 
vom Luftfahrzeug in kürzerer Zeit erreicht werden können, als von dem 
schnellsten der Landverkehrsmittel. Der Binnenschiffahrt und der 
Segelschiffahrt wird der Luftverkehr bei einigermaben günstigen Wind- 
verhältnissen auch an reiner Fahrgeschwindigkeit sehr häufig zuvor- 
kommen können, namentlich wenn die anzustrebende und tatsächlich 
angestrebte weitere Steigerung der Eigengeschwindigkeit erzielt wird. 
An Umfang der auf einmal zu befördernden Verkehrsmasse werden
	        

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