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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Öffentlicher Betrieb und öffentliche Förderung des Luftverkehrs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • Schriften.
  • 1.Kapitel. Voraussetzungen und Arten des Luftverkehrs.
  • 2. Kapitel. Die Entwickelung des Luftverkehrs.
  • 3. Kapitel. Bedeutung des Luftverkehrs.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen.
  • § 1. Öffentlicher Betrieb und öffentliche Förderung des Luftverkehrs.
  • § 2. Öffentliche Regelung des Luftverkehrs.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentl. Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen. 535 
zurückhalten. Der Reiz der Luftreise in den großen Lenkschiffen wird 
als so groß angesehen, daß sich viele diesen Genuß zu verschaffen 
suchen und verschaffen, wenn ihre Geldverhältnisse es ihnen ermög- 
lichen. Auch andere neuere Verkehrsmittel, pamentlich die Kraftwagen, 
waren anfangs nur besonders zahlungsfähigen Kreisen zugängig, sind 
aber inzwischen zu einem allgemeinen Verkehrsmittel geworden, dessen 
sich auch weniger gut gestellte Kreise bedlenen. Es liegt kein Grund 
vor, eine ähnliche Entwickelung beim Luftverkehr für ausgeschlossen 
zu halten, um so mehr, als bereits neuerdings Preisermähigungen ein- 
getreten sind. Für die Abendfahrten der Parsevalschiffe über Berlin 
und Umgegend ist kürzlich der Preis von 200 M. auf 100 M. für eine 
Person herabgesetzt worden. Daß für längere Luftreisen bei weiterer 
Emwickelung des Verkehrs der Preis für einen Personenkilometer im 
Durchschnitt unter den Preis der Eisenbahnfahrten erster Klasse sinken, 
könnte, ist nicht zu erwarten; daß er aber dem Preise nahe kommen 
Kder hinter ihm zurückbleiben kann, den beim Droschken- und Kraft- 
wagenverkehr der großben Städte eine alleinfahrende Person für 1 km 
ausgeben mutß, erscheint nicht ausgeschlossen. Immerbin werden nicbt 
die wirtschaftlich schwächsten Schichten an einem ausgedehnten Luft- 
verkehre beteiligt sein. 
Unternehmungen für regelmäßige Fahrten mit Luftschiffen sind in 
Deutschland 1910 entstanden, die „Deutsche Luftschiffahrts-Aktien- 
Gesellschaft“ zu Frankfurt a. M. (3 Mill. M. Aktienkapital) und die „Luft- 
verkehrs-Gesellschaft m. b. H.“ in Berlin (Anfangs 40 000 M., jetzt 
OO M. Grundkapital). Die Frankfurter Gesellschaft betreibt den 
Verkehr mit Zeppelinschiffen. In ihrem Dienst stand die „Deutschland“, 
die am 28. Juni 1910 im Teutoburger Walde zerstört wurde, und von 
ihr wird jetzt der schon umfangreiche Betrieb der „Schwaben“ und der 
Victoria Luise“ durchgeführt. Fahrkarten zu den regelmähigen Fahrten 
werden von den Vertretungen der Hamburg-Amerika-Linie ausgegeben. 
Die „Luftverkehrs-Gesellschaft“ zu Berlin führt ihre ebenfalls schon häufigen 
und reichlich benutzten Fahrten mit Parsevalschiffen durch. Das Schiff 
„P. L. VI“ hat sich dabei als sehr leistungsfähig erwiesen. 
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem 
Luftverkehrswesen. 
1. öffentlieher Betrieb und üfsfentliche Förderung des Luft- 
verkehrs. Die bisherige Entwickelung des Luftverkehrs weist durchaus 
auf den Betrieb durch nichtöffentliche Unternehmungen bin. Das gilt 
nicht nur von den Flugzeugen, die wegen ihrer geringen Beschaffungs- 
kosten in der Hand mittlerer Betriebe lebensfähig sein können, sondern 
auch von den Luftschiffen, deren Verwertung zu Verkehrszwecken grohe
	        

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