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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Kapitel. Die Post und der elektrische Nachrichtenverkehr als Gegenstand der Staatsverwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Die Post.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Arten, Hilfsmittel und Bedeutung.
  • 2. Kapitel. Entwickelungsgang.
  • 3. Kapitel. Die Post und der elektrische Nachrichtenverkehr als Gegenstand der Staatsverwaltung.
  • § 1. Die Post.
  • § 2. Der elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • 4. Kapitel. Die Tarife im Post- und elektrischen Nachrichtenverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

602 VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr. 
auf die Dauer gesichert ist. Das sehliebt keineswegs aus, dab unter 
Umständen aus allgemeinen Rücksichten der Ertrag unter dieser Grenze 
bleibt; auch kann es nicht immer gelingen, für jeden einzelnen Dienst- 
zweig die Grenze wirklich zu erreichen. In solchen Fällen wird ein 
Ausgleich an anderer Stelle erforderlich sein. Jedenfalls kann es sich 
hier nur um Ausnahmen bhandeln. Die Verkehrsentwickelung würde 
leiden, wenn dauernd und im ganzen die volle Eigenkostendeckung 
nicht erreicht würde. Das gilt für alle Zweige der Postverwaltung. 
Für die Frage, ob darüber binaus noch Reinerträge anzustreben sind, 
kommt es darauf an, ob der einzelne Zweig dem staatlichen Alleinrecht 
und dem Postzwange unterliegt oder nicht. Wo das erstere der Fall 
ist, wie bei der Briefpost, wird unter regelmäßigen Verhältnissen die 
volle Eigenkostendeckung nicht zu überschreiten sein. 
Das soll freilich nicht heißen, daß jeder Reinertrag sofort zu Porto- 
herabsetzungen fübren muß. Wird bei dem Grundsatze der vollen 
Eigenkostendeckung ohne zu starke Belastung des Verkehrs noch ein 
mähiger Uberschuß erzielt, so wird er zunächst zur Verbesserung und 
Ergänzung der Posteinrichtungen zu verwenden sein. Erst wem 
nennenswerte Aufgaben in dieser Richtung rvicht mehr vorliegen — eine 
auch bier in Wirklichkeit bei aufwärts strebenden Völkern nicht zu er- 
wartende Voraussetzung —, und wenn dann trotzdem dauernde Uber- 
schüsse erzielt werden, wird eine weitere Herabsetzung der Tarife an- 
gemessen sein, weil alsdann eben die Gebührensätze tatsüchlich die 
Eigenkosten überschreiten. 
Dauernd Uberschüsse für die allgemeine Staatskasse zu liefern, 
kann dagegen im allgemeinen nicht als die Aufgabe der alleinberechtigten. 
durch den Postzwang gesicherten Briefpost des Staates angesehen werden. 
Gleichwohl würde man auch hier, wie bei den Eisenbahnen, vor zu 
schneller Beseitigung der Uberschüsse warnen müssen. Es wird immer 
erst zu prüfen sein, ob die Mittel, durch die man den Einnahmeausfall 
ersetzen muß, nicht so hart und ungleich drücken, dab die Erhebung 
von an sich zu hohen Gebübren der Briefpost das kleinere Obel ist. 
Sind in diesem Falle die Gebühren nicht so hoch, daß der Verkehr 
dadurch erschwert wird, so würde ibre einstweilige Beibehaltung zweck- 
mählger sein. 
Bis zu gewissem Grade mub die staatliche alleinberechtigte Brief- 
post auch Rücksicht nehmen darauf, dabß nicht in den Hauptwettbewerbs. 
ländern der geschäftliche Briefverkehr wesentlich billiger besorgt wird, 
eine Gefahr, die mit der stärker werdenden Vereinheitlichungsneigung 
immer mehr zurücktritt. 
Die Paketpost, die bei guter Einrichtung der Gesamtheit wichtige 
Dienste leistet, ist nicht nach denselben Grundsätzen zu behandeln. Die 
Paketpost stellt sich heutzutage in der Regel als ein staatlicher Gewerbe-
	        

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