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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 5. Die Wirkungen für das politische Leben des Volkes.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • Vorbemerkung.
  • § 1. Die Wirkungen für die Gütererzeugung.
  • § 2. Die Wirkungen für den Güterverbrauch und die Verbrauchsvermittelung.
  • § 3. Die Wirkungen für das gesellschaftliche Leben.
  • § 4. Die Wirkungen für das geistige und sittliche Leben.
  • § 5. Die Wirkungen für das politische Leben des Volkes.
  • § 6. Die Wirkungen für die internationalen Beziehungen.
  • § 7. Die Wirkungen für die Rechtsentwickelung.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens. 53 
durchaus möglich macht. Die kleineren Staatswesen, die zwischen andere 
Staatsgebiete eingekeilt sind, können ihren Sonderbestand bei dem heutigen 
Grade des Verkehrswesens dadurch aufrechterhalten, daß sie sich wirt- 
schaftlich und politisch möglichst eng an ein größeres Staatswesen an- 
gliedern oder sich ihm eingliedern, was allerdings beides ohne gewisse 
Opfer an selbständigen Befugnissen nicht möglich ist. Ohne diese Vor- 
aussetzung würde der Fortbestand vieler Kleinstaaten ein Verkehrs- 
hindernis sein. 
Eine zu weitgehende Zusammenfassung der Verwaltung an einer 
Stelle hat große Nachteile, und vor Ubertreibungen mufß man sich hüten. 
Sie sind keineswegs eine notwendige Begleiterscheinung des vervoll- 
kommneten Verkehrswesens. Dieses leistet vielmehr gerade dem Bestreben, 
Ubertreibungen zu vermeiden, Vorschub. Denn es erleichtert nicht nur 
die Zusammenfassung der Verwaltung an einer Zentralstelle, sondern 
auch eine vernünftige Teilung und Gliederung, und es stärkt nicht nur 
die Regierung, sondern auch die Regierten. Die Mitberufung des Volkes 
(nicht einzelner Bevölkerungsgruppen) zur Bearbeitung der Staatsange- 
legenheiten in Gestalt der Volksvertretung, die als eine Gewaltbe- 
schränkung der Fürstenmacht erscheint, hat sich in reicherem Mahe 
erst unter der Herrschaft des neuen Verkehrswesens entwickeln können. 
Sie wurde jedenfalls in dieser Zeit eine Notwendigkeit. Die Steigerung 
der Volksbildung, die Befreiung von der örtlichen Gebundenheit, die 
Verstärkung des Gemeinschaftsgeistes, die sich auch auf das politische 
Leben erstreckte, die Verallgemeinerung der Presse, alles das hat dem 
einzelnen Bürger die Teilnahme an dem öffentlichen Leben so bedeutend 
erleichtert, daß sich in den vorgeschrittenen Staaten keine Regierung 
auf die Dauer weigern konnte, die Folgerungen daraus zu ziehen. Jede 
wichtigere Mabregel der Regierung wird bei dem heutigen Verkehrs- 
wesen der Beurteilung aller zugängig gemacht, und diese Beurteilung 
findet reichlich Gelegenheit, sich vernehmen zu lassen. Eine der 
wichtigsten Mächte des heutigen innerpolitischen Lebens konnte sich nur 
unter der Herrschaft des vervollkommneten Verkehrswesens entwickeln, 
nämlich die „öffentliche Meinung“; in ihrer heutigen Form war sie 
früher unmöglich. 
Noch in einer anderen Beziehung hat das neue Verkebrswesen 
einen sehr bedeutsamen Einfluß ausgeübt. Der schon besprochenen Aus- 
gleichung der Standesunterschiede reiht sich eine zwar nicht völlige, 
aber doch weitgehende Verwischung der Eigenart engerer Gebiete an. 
Dabei geht manche berechtigte Eigentümlichkeit verloren, aber dafür 
erwächst dem Volke ein anderes Gut von höchstem Werte. Die einzelnen 
Glieder des Volkes werden einander mehr genähert, häufiger mit einander 
gemischt, sie lernen gegenseitig ihre Eigenart mehr schätzen, sie wachsen 
mehr und mehr ineinander, und das Gefühl der inneren Zusammen-
	        

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