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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Object: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Monograph

Persistent identifier:
bornhak_grundriss_staatsrecht_1912
Title:
Grundriß des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Bornhak, Conrad
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Staatsrecht
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Edition title:
Dritte durchgesehene Auflage.
Scope:
275 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Landesstaatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kapitel IV. Die Volksvertretung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 17. Wesen der Volksvertretung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.
  • 1. Der Wiener Congreß.
  • Charakter des Congresses. Die Personen.
  • Die Gebietsverhandlungen.
  • Der Deutsche Bund.
  • 2. Belle Alliance.

Full text

Talleyrand und das Comite der Vier. 621 
So stand man denn rathlos, Zwei gegen Zwei, und einigte sich endlich 
(23. September) über einen unglücklichen Mittelweg. Man beschloß: die 
deutschen Verfassungssachen werden von einem Ausschuß der fünf deut- 
schen Königshöfe, alle europäischen Angelegenheiten von den vier verbün- 
deten Großmächten und den beiden bourbonischen Mächten (Frankreich 
und Spanien) bearbeitet; jedoch blieb der Plan der Gebietsvertheilung, 
nach der Pariser Abrede, zunächst den vier Mächten vorbehalten, diese 
sollten dann ihre Vereinbarungen an Frankreich und Spanien mittheilen 
und zuletzt auch die kleinen Höfe zur Aeußerung auffordern. 
Offenbar gewährte dies Compromiß den Franzosen die Handhabe 
alles bisher Beschlossene wieder umzuwerfen, und der mittlerweile einge- 
troffene Talleyrand säumte nicht, den Fehler zu benutzen. Als der fran- 
zösische Minister und sein ergebener Freund Don Labrador, der Gesandte 
der spanischen Bourbonen, am 30. September in das Comité der Vier 
geladen wurden um den Beschluß der vier Mächte entgegenzunehmen, da 
feierte Talleyrand's eiserne Stirn einen glänzenden Triumph. Mit un- 
vergleichlicher Dreistigkeit, als sei der geheime Artikel des Pariser Friedens 
gar nicht vorhanden, forderte der Franzose die Theilnahme aller Staaten 
an allen Verhandlungen des Congresses, brachte die Minister der vier 
Mächte durch tönende Phrasen von der Heiligkeit des öffentlichen Rechtes 
dermaßen in Verwirrung, daß die Sitzung ohne Ergebniß aufgehoben 
wurde. Keiner der anderen Gesandten besaß Geistesgegenwart genug, um 
durch eine kühle Berufung auf den Pariser Frieden die vertragswidrige 
Anmaßung des Franzosen schon an der Schwelle abzuweisen. Hardenberg 
konnte schon wegen seiner unglücklichen Taubheit bei solchen unerwarteten 
Ueberfällen nicht leicht das rechte Wort finden. Humboldt aber und der 
russische Bevollmächtigte sind auf eine so freche Verhöhnung der kaum 
erst unterzeichneten Verträge offenbar nicht gefaßt gewesen. Castlereagh 
und Metternich endlich hatten bereits selber, durch ihre geheimen Ver- 
handlungen mit dem Tuilerienhofe, den Pariser Frieden gebrochen. In 
einem theatralisch gefärbten Berichte, der Wort für Wort darauf berechnet 
war die Ueberlegenheit seines Verfassers in helles Licht zu rücken, meldete 
Talleyrand seinem Könige den erfochtenen Sieg; zu seinen rheinbündischen 
Freunden aber sagte er stolz: jai Su nr’asseoir. 
Einen durchschlagenden Erfolg errang der Franzose vorerst noch nicht. 
Er beantragte in den folgenden Sitzungen: alle Souveräne, die nicht 
förmlich abgedankt, also auch Friedrich August von Sachsen sollten zum 
Congresse zugelassen und sodann durch die Gesammtheit der Staaten eine 
Reihe von Ausschüssen eingesetzt werden. Beide Anträge fielen; sie be- 
kundeten doch gar zu deutlich die Absicht, dem französischen Hofe als dem 
Gönner der Kleinstaaten die Führung des Congresses zu verschaffen. 
Endlich ward beschlossen, aus den acht Mächten, welche den Pariser 
Frieden unterzeichnet, ein leitendes Comité zu bilden. Dieser Ausschuß
	        

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