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Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Zweiter Band. Von der Marokko-Krise bis zum Abschied. (2)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten
Title:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
Author:
Bülow, Bernhard von
Editor:
Stockhammern, Franz von
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
buelow_denkwuerdigkeiten_band_2
Title:
Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Zweiter Band. Von der Marokko-Krise bis zum Abschied.
Author:
Bülow, Bernhard von
Editor:
Stockhammern, Franz von
Buchgattung:
Biographie
Keyword:
Marokko-Krise
Herero-Aufstand
Volume count:
2
Publishing house:
Ullstein
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1930
Scope:
625 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Kapitel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten.
  • Bernhard Fürst von Bülow - Denkwürdigkeiten. Zweiter Band. Von der Marokko-Krise bis zum Abschied. (2)
  • Cover
  • Blank page
  • Title page
  • Title page
  • Inhalt des zweiten Bandes
  • Verzeichnis der Beilagen
  • Reichskanzlerschaft 1903 bis 1909
  • Erstes Kapitel.
  • Zweites Kapitel.
  • Drittes Kapitel.
  • Viertes Kapitel.
  • Fünftes Kapitel.
  • Sechstes Kapitel.
  • Siebentes Kapitel.
  • Achtes Kapitel.
  • Neuntes Kapitel.
  • Zehntes Kapitel.
  • Elftes Kapitel.
  • Zwölftes Kapitel.
  • Dreizehntes Kapitel.
  • Vierzehntes Kapitel.
  • Fünfzehntes Kapitel.
  • Sechzehntes Kapitel.
  • Siebzehntes Kapitel.
  • Achtzehntes Kapitel.
  • Neunzehntes Kapitel.
  • Zwanzigstes Kapitel.
  • Einundzwanzigstes Kapitel.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreiundzwanzigstes Kapitel.
  • Vierundzwanzigstes Kapitel.
  • Fünfundzwanzigstes Kapitel.
  • Sechsundzwanzigstes Kapitel.
  • Siebenundzwanzigstes Kapitel.
  • Achtundzwanzigstes Kapitel.
  • Neunundzwanzigstes Kapitel.
  • Dreissigstes Kapitel.
  • Einunddreissigstes Kapitel.
  • Zweiunddreissigstes Kapitel.
  • Dreiunddreissigstes Kapitel.
  • Vierunddreissigstes Kapitel.

Full text

„HÖLLENSÖHNE“ 11 
der großpolnischen Agitation im Zustande der Notwehr befanden und wo 
es um Sein oder Nichtsein des Preußischen Staates und deutschen Volks- 
tums ging, kein Freund von Ausnahmegesetzen. Es erschien mir unbillig, 
daß die Angehörigen des Jesuitenordens die einzigen Deutschen sein sollten, 
denen das Recht genommen oder wenigstens beschränkt werden konnte, 
in der Heimat zu weilen. Seit mehreren Jahren hatten sowohl die Kon- 
servativen wie die große Mehrheit der Liberalen regelmäßig für den Antrag 
auf Aufhebung des $ 2 des Jesuitengesetzes gestimmt. Nachdem ich schon 
am 3. Februar 1903 auf eine Anfrage des Abgeordneten Spahn erwidert 
hatte, daß nach meiner Ansicht die konfessionellen Verhältnisse innerhalb 
des Deutschen Reichs es nicht länger notwendig erscheinen ließen, einzelne 
deutsche Staatsangehörige deshalb, weil sie der Gesellschaft Jesu ange- 
hörten, unter die Bestimmung eines Ausnahmegesetzes zu stellen, setzte 
ich am 8. März 1904 in einer Sitzung des Bundesrats die Aufhebung des 
$ 2 durch und erlangte am selben Tage die Unterschrift des Kaisers für den 
nunmehr vorliegenden übereinstimmenden Beschluß von Bundesrat und 
Reichstag. Die Unterschrift Seiner Majestät zu erreichen, war in diesem 
Falle nicht ganz leicht. Der Kaiser war wie viele Protestanten, übrigens auch 
nicht wenige Katholiken, gegen die Jesuiten sehr eingenommen. Wenn in 
einem Bericht von Söhnen des hl. Ignaz von Loyola die Rede war, pflegte 
er „Höllensöhne‘“ oder „Teufelsbraten“ an den Rand zu schreiben. 
Im Bundesrat widerstrebten namentlich Sachsen und die thüringi- 
schen Staaten. Der weise und weitblickende König Albert hatte immer der 
Tatsache Rechnung getragen, daß Sachsen die Wiege der Reformation 
war und daß das sächsische Volk in seiner überwältigenden Mehrheit an 
seiner evangelischen Konfession festhielt. Sein Bruder und Nachfolger, 
der König Georg, dessen Söhne und Enkel huldigten einer ultraklerikalen 
Weltanschauung, die sie auch nach außen gelegentlich zur Schau trugen 
und die jedermann kannte. Es machte deshalb keinen erhebenden Eindruck, 
als im ausdrücklichen Auftrag des Königs Georg der sächsische Kultus- 
minister in der Sächsischen Zweiten Kammer erklärte, daß nach einem 
vom Sächsischen Staatsministerium einstimmig gefaßten Beschluß die 
sächsischen Stimmen im Bundesrat gegen die Aufhebung des $ 2 abgegeben 
worden seien. Unter lebhaften Bravorufen der damals sehr loyalen 
Sächsischen Kammer fügte der Minister hinzu, daß dies Vorgehen der 
Minister die vollste Zustimmung des Königs Georg gefunden habe, was den 
tief empfundenen und aufrichtigen Dank des sächsischen Volkes verdiene, 
Das bedeutete natürlich einen aus rein partikularistisch-dynastischen 
Motiven hervorgehenden, nebenbei gesagt von wenig Mut und ebensowenig 
Aufrichtigkeit zeugenden Stoß in meinen Rücken. Es liegt eine gewisse 
Ironie darin, daß der Enkel des Königs Georg, der Kronprinz Georg von
	        

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