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Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gs_reuss_j_linie
Titel:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Erscheinungsort:
Gera
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
reussjl
Erscheinungsjahr:
1821
1871
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gs_reuss_j_linie_siebenter_band
Titel:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849.
Bandzählung:
7
Herausgeber:
Hofbuchdruckerei
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
reussjl
Erscheinungsjahr:
1849
DDC-Sachgruppe:
340
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 96.
Bandzählung:
96
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
No. 209. Finanz-Gesetz für das deutsche Reich, für die Monate September bis Dezember 1848.
Bandzählung:
209
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Anlage 2. Etat der Einnahmen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
  • Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)
  • Titelseite
  • Repertorium des siebenten Bandes.
  • Stück No. 91. (91)
  • Stück No. 92. (92)
  • Stück No. 93. (93)
  • Stück No. 94. (94)
  • Stück No. 95. (95)
  • Stück No. 96. (96)
  • No. 206. Ministerialbekanntmachung, den amtlichen Sprachgebrauch betr. (206)
  • No. 207. Höchste Verordnung über dei Volkswehr. (207)
  • No. 208. Regierungsbekanntmachung, die Einführung eines Amts- und Verordnungsblattes für das Fürstenthum Reuß j. L.. (208)
  • No. 209. Finanz-Gesetz für das deutsche Reich, für die Monate September bis Dezember 1848. (209)
  • Anlage 1. Etat der Ausgaben.
  • Anlage 2. Etat der Einnahmen.
  • Verordnung, betreffend eine Matrikular-Umlage zur Bestreitung des Aufwandes der Reichsversammlung und der Centralgewalt.
  • Bekanntmachung, des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der Umlage auf die einzelnen Staaten.
  • No. 210. Gesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes. (210)
  • No. 211. Regierungsbekanntmachung, das Amts- und Verordnungsblatt, sowie die Gesetzsammlung betr. (211)
  • No. 212. Ministerialverordnung, über einige Sportelsätze. (212)
  • No. 213. Ministerialverordnung, die Aufhebung des Abspaltungszinses betr. (213)
  • No. 214. Höchste Verordnung, die Einführung der allgemeinen Wechselordnung für Deutschland betr. (214)
  • Stück No. 97. (97)

Volltext

81 
Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 95. 
X 104. Bedkannmachung, die in das Königreich Preußen gehenden Wagenschubtransports 
betr., vom 13. März 1848. 
Abwelchend von der, in den übrigen benachbarken Staaken bestehenden Sinrlchkung 
kommt im Königrelche Preußen der Grundsah zur Anwendung, daß erkrankee Ausländer, 
welche mietelst sogenannter Mitleldosuhren durch Königl. Preuhisches Gebiet in ihre Heimath 
befördert werden sollen, an der dortlgen Gränse nur dann angenommen und weiter befördere 
werden, wenn süae dlese Are des Transports zuvor dle Einwilligung nicht nur der Helmarbs-= 
gemelnde des Kranken, sondern auch derjenlgen Gemeinden, welchen dlese Welcerschaffung 
der Rlcheung nach obllegen würde, nachgewlesen worden (I 
In dessen Folge werden die diesseirlgen Unterbehörden Hierdurch angewiesen, die von 
auswäriigen Behbrden durch das biesige Land nach dem Königrelche Preußen dlri- 
alrten Wagenschubtronsporte nur nach heigebrachtem Nachweis über die, in Preußen zu er- 
wartende Annahme derselben diesseirs zu übernehmen. 
Gera, am 43. Maͤr 1848. 
Fürstlich Reuß-Pl. gemeinschaftl. Landes-Regierung. 
von Bretschneider. 
R. Müller. 
  
Ausgegeben den 16. October 1648. 13
	        

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