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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1877
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877.
Volume count:
5
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1877
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
2. Münz-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • 1. Staats- und Verwaltungsrecht. Von Geh. Justizrat Dr. Zorn.
  • 2. Die Selbstverwaltung. Von Dr. Siegfried Körte.
  • 3. Die Reichsversicherung. Von Dr. Fritz Stier-Somlo.
  • 4. Finanzen und Steuern. Von Dr. Karl Theodor von Eheberg.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
60 Die Selbstrerwaltung. II. Buch. 
leibliche wie geistige Pflege der früh den Gefahren des selbständigen Lebens ausge- 
setzten männlichen und weiblichen berufstätigen Zugend herausgebildet. Neben ihr aber 
ist, zumeist wenigstens unter Mithilfe, vielfach auf der Grundlage eigener Schöpfungen der 
Selbstverwaltung, durch gewerbliche Fachschulen aller Art — Baugewerks-, Hand- 
werker-, Maschinenbau-, Kunstgewerbe-, Keramische, Weberei- usw. Schulen — für die 
Hebung der wirtschaftlichen Tüchtigkeit aller erwerbenden Berufsstände des Volkes in 
immer weiterem Umfange gesorgt worden. Dazu kommen die mannigfachen sonstigen 
Einrichtungen zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und geistiger Veredelung jeder 
Art, wie sie in Handelshochschulen, Akademien für praktische Medizin, Nahrungemittel- 
Untersuchungsämtern, Altertums-, Kunst- und kunstgewerblichen Museen, Theatern, 
Konzert- und Gesellschaftshäusern überall in mannigfachster Fülle erstanden sind, als 
böchst erfreuliches Zeichen einer immer reicher sich entfaltenden Kultur. 
Und dasselbe Bild des Sichdehnens und weitens in früher ungekanntem 
Maße weist uns ein Blick in das Gebiet des öffentlichen Bauwesens, 
dbes äußerlich vielleicht am meisten hervortretenden Schaffensfeldes der heutigen Selbstver- 
waltung. Hochbau und Tiefbau, Verwaltungs- wie Gartenbaukunst wetteiferten mitein- 
ander, alle Fortschritte der Architektur und Sfthetik, der Technik, der Gesundheitswissenschaft 
und des Verkehrswesens in den Oienst der selbstverwalteten Gemeinwesen zu stellen. 
Während es einerseits galt, durch öffentliche Bauten für die mannigfaltigsten Verwaltungs- 
zwecke den Stadtbildern bemerkenswerte, womöglich vorbildliche Züge einzufügen, stellten 
andererseits die durch die Anforderungen des Verkehrs und die Errungenschaften der Technik 
fortgesetzt verbesserten Arten der äußeren Einteilung, der Befestigung und Beleuchtung der 
öffentlichen Straßen und Plätze, wie die immer erhöhten Anforderungen der Gesundhbeits- 
wissenschaft an die Verbesserung der Straßenreinigung, der Trinkwasserversorgung, der 
Abwässerbeseitigung, die Organe der Selbstverwaltung vor technisch wie materiell immer 
gewaltigere Aufgaben. Dabei erwuchs ihnen vor allem die als immer wichtiger und 
dringender erkannte Aufgabe eines sachgemäßen Städtebaues: d. h. rechtzeitiger, weit- 
sichtiger Planung der ganzen, stetig fortschreitenden Stadtanlage bei zweckmäßigster Be- 
rücksichtigung aller örtlichen, gesundheitlichen, sozialen, ästhetischen, wie durch die Ver- 
kehrsentwickelung gegebenen Rücksichten. 
Bauwesen. 
Bodenpolitié. Als wesentlichste Grundlage dafür erkannte man an der Hand viel- 
facher Erfahrungen mehr und mehr die große Bedeutung einer 
zweckmäßigen Bodenpolitik, die einerseits der Gesamtheit durch hinreichenden eigenen 
Besitz von Grund und Boden möglichste Beweglichkeit in der Durchführung ihrer über den 
Tag binaus gesteckten Ziele sichern, amdererseits durch eine sachgemäße Heranziehung des an 
den Erfolgen der Gesamtheit wesentlich teilnehmenden privaten Grundbesitzes zur Min- 
derung der Lasten der Gesamtheit mithelfen soll. Daß sie auch für die die Jetztzeit in 
steigendem Maße beschäftigende Wohnungsfrage von wesentlichstem Einfluß ist, wird 
kaum mehr bestritten, wenngleich für letztere auch eine ganze Reihe anderweiter Voraus-- 
setzungen — kulturelle, Uimatische, industrielle, baupolizeiliche, städtebauliche und vor 
  
1
	        

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