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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1881
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881.
Volume count:
9
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1881
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
    Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 140 — 
Ueber die Vorgänge dieses Tages hat der Geheime Rath von 
Könneritz eine Aufzeichnung hinterlassen, welche derzeit im Haupt- 
staatsarchiv niedergelegt ist. Es sei derselben nachstehende, alles 
Wesentliche von Belang in sich schließende Sachdarstellung ent- 
nommen. 
Am 13. September ließ der Prinz Friedrich August in den 
Vormittagsstunden den Geheimen Rath von Könneritz in sein 
Zimmer entbieten und eröffnete ihm, daß er zuverlässige Nachrichten 
erhalten habe, das Volk wolle Ihn im Laufe des Abends zum 
König ausrufen. In der tiefsten Entrüstung rief der Prinz aus: 
„Nie und nimmermehr mag ich der König von Rebellen 
sein, um keinen Preis kann ich gestatten, daß meinem Onkel 
ein solches Leid geschehe!“ 
Der Prinz stellte hierbei die Frage, und forderte Könneritz 
auf, ihm seine Ansicht zu sagen: ob es, um dem zu entgehen, 
nicht vielleicht gerathen sei, Dresden zu verlassen und auf 
den Königstein zu gehen. Könneritz hielt dagegen ein: daß die 
Entfernung von der Residenz unter den gegenwärtigen Umständen 
ihm als höchst gefährlich erscheine; daß mit des Prinzen Abreise 
in Dresden Alles drunter und drüber gehn werde; daß Hochder- 
selbe aber, wenn er bestimmt und mit gleicher Energie jeden der- 
artigen Antrag fest zurückweise, gewiß auch Gehör finden werde, 
da ja das Volk schließlich doch auch kein Mittel habe, ihn zur 
Uebernahme der Regierung zu zwingen.“) 
*) Ein gedrucktes Blatt über die Ereignisse zu Dresden vom 
9. bis 15. September erzählt: 
„In Folge des Gerüchts, daß Mehrere den geliebten Kron- 
prinzen zu ihrem Herrscher ausrufen wollten, versammelten die 
Communal= und Bürger-Hauptleute bei der Abend-Parade (am 
13ten) ihre Mannschaften um sich und theilten ihnen mit, daß 
dieß nicht mit den Wünschen des Prinzen übereinstimmte und Er 
Seinen Onkel nie durch ein solches Gesuch betrüben lassen würde, 
weshalb Jeder, der ihn liebte und wahrhaft ehrte, diese Bitte 
nicht laut äußern solle“.
	        

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