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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1883
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Elfter Jahrgang. 1883.
Volume count:
11
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1883
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 25.
Volume count:
25
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
1. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

164. 1611 401 
und abgeschafft und die Urheber dieses schädlichen Ratschlags April 
ernstlich bestraft werden, wozu, 3. wenn nötig, die Bürgen des [etwa 2%.) 
prager Vertrags auf Ersuchen beider Teile helfen sollen. 4. Um 
Matthias der Succession in Böhmen desto besser zu versichern, soll 
der Kaiser ihn zum künftigen König Böhmens krönen und publizieren 
lassen wie es mit Maximilian II. geschehen is. 5. Alle Land- 
ofiziere, Räte und Amtleute in Böhmen, Schlesien und in der 
Lausitz sowie die Räte der königlichen Städte sollen dem Kaiser 
eidlich huldigen, ihm bis zu seinem Ableben gewärtig zu sein und 
sich an sonst niemanden zu halten. 6. Es soll eine Universal- 
reformation des Regiments vorgenommen werden; dazu sollen der 
der Kaiser und der König ihre Kommissarien in gleicher Zahl verordnen, 
die Sachen in bessern Stand richten und allenthalben mit Rat der Stände 
handeln. 7. Der Kaiser soll regierender König in Böhmen bleiben 
und vorigen Verträgen gemäss daran nicht gehindert werden. 
8. Was beiderseits ungleiches vorgegangen ist, soll vergeben und 
vergessen sein und künftig brüderliche Liebe in Worten und Werken 
erwiesen werden. 9. Kaiser und König sollen deshalb beiderseits 
die schädlichen Diener, von denen dies Unglück herrührt, abschaffen 
und sich friedsamer Leute bedienen, die geeignet sind, Vertrauen und 
gute Korrespondenz zwischen den Brüdern zu stiften und zu erhalten. 
10. Der Kaiser wird den König als seinen ältesten Bruder den 
Kurfürsten des Reiches zu bevorstehendem Kurfürstentag gehörig 
empfehlen, was nicht allein zur Erhaltung der Praeeminenz und 
Hoheit des Hauses Oesterreich dienen sondern auch der ganzen 
Christenheit zum Vorteil gereichen wird, wogegen die drohende Zerreissung 
der Eintracht dem Hause, dem Kaiser und König verkleinerlich, den 
Landen schädlich sein und den Türken die Tore nach Ungarn, 
Oesterreich und Böhmen eröffnen würde. 11. Ueber den Vergleich 
soll ein ausführliches Dokument verfasst und beiderseits mit körperlichen 
Eiden bekräftigt werden. 12. Der Kaiser und der König sollen 
den König von Spanien und alle Erzhorzoge ersuchen, neben den 
Kurfürsten diesen Vergleich zu verbürgen. 0. D.! 
Wmz., Reichstagsakten; Bd, 103 c, no. 92; Kopie.? 
1 Datiert nach Brömsers Bericht vom 30. Aprıl; vgl. unten no. 169. 
* Aehnliche Vorschläge enthält die Instruktion, die Pfalzgraf Philipp 
Ladwig von Neuburg wegen der böhmischen Dinge seinen beiden Gesandten in 
Prag, Hugolt Beer und Dr. Silbermanp, erteilt: man möge dem König und 
den böhmischen Ständen raten, wegen des freien Ab- und Zuzugs, wegen 
einer Geldsumme, wegen des Schatzes dom Kaiser keine Schwierigkeiten zu 
machen, für Abdankung und völlige Trennung des passauer Kriegsvolks müsse 
gesorgt, aber dem Volk zum Abzug freier Pass gewährt werden; Erzherzog 
Leopold solle dem König und den böhmischen Ständen abbitten und für sein 
künftiges Wolverhal ten Bürgschaft stellen; da es im Reich nicht neu sei, 
dass neben dem Kaiser ein gekrönter römischer König stehe, so könnte das 
wieder geschehen, doch vorbehaltlich der Rechte der Kurfürsten wegen der 
ireien Wahl (Dre., 1.9167, IL Buch passauer Kriegsvolke, f. 383; Kopie). 
Briefe u. Akton des dreissigjährigen Krieges, IX. Bd. 26
	        

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