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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Volltext: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1920
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920.
Bandzählung:
31
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1920
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Übersicht.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32.)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • 1. Konsulat-Wesen: Todesfall; - Exequatur-Ertheilung.
  • 2. Statistik: Wegfall der Stempelmarken zur Entrichtung der statistischen Gebühr zu 2 und 5 M.
  • 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April bis Ende November 1890.
  • 4. Zoll- und Steuerwesen: Abänderung der Ziffer 5 des §. 15 der Ausführungs-Bestimmungen zum Salzsteuergesetz; - Transportkontrole für Schweinespeck im rheinischen Grenzbezirk; - desgl. für Getreide im Grenzbezirk Aachen; - Bestellung zweier Stations-Kontrolöre.
  • 5. Post- und Telegraphen-Wesen.
  • Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1870.
  • 6. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter.
  • 7. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
  • Stück No 52. (52)
  • Werbung

Volltext

— 387 — 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. November d. J. beschlossen, der Ziffer 5 des §. 15 
der Ausführungs-Bestimmungen zum Salzsteuergesetz (Beschluß des Bundesraths vom 5. Juni 1888 
— Central-Blatt 1888 S. 613 ff. —) nachstehende Fassung zu geben: 
„5. Von Soole oder Mutterlauge, welche zu anderen Zwecken verabfolgt wird, ist die Ab- 
gabe nach dem Gewicht zu erheben, sofern nicht von der obersten Landesfinanzbehörde 
gemäß §. 2 Absatz 2 des Gesetzes die steuerfreie Verabfolgung zugelassen ist.“ 
 
Im rheinischen Grenzbezirk ist zubereiteter Schweinespeck in Mengen von mehr als 1 kg der Trans- 
portkontrole (§. 119 des Vereinszollgesetzes) unterworfen worden. 
In demjenigen Theil des Oberkontrolbezirks Aachen, welcher einerseits durch die Landesgrenze, 
andrerseits durch die Eisenbahnlinien Richterich—Aachen, Aachen— Hergenrath und dem Göhlbach begrenzt 
wird, ist Roggen, Hafer und Weizen gemäß §. 119 ff. des Vereinszollgesetzes der Transportkontrole unter- 
worfen worden. 
 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Mertens zu 
Potsdam an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors 
Thiele den Königlich sächsischen Hauptämtern zu Leipzig, Grimma, Plauen i. V. und Zwickau als 
Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Leipzig, vom 1. Dezember d. J. ab beigeordnet worden. 
 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich bayerische Zoll-Inspektor Bauer an Stelle 
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Mehrl den Königlich 
preußischen Hauptämtern zu Landsberg O./Schl., Myslowitz, Neustadt O./Schl., Breslau, Gleiwitz, Oels, 
Oppeln und Ratibor als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Breslau, vom 1. Dezember d. J. ab 
beigeordnet worden. 
 
5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
 
Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879. 
Auf Grund der Vorschrift im §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 
28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert: 
1. Im §. 11, „Zur Postbeförderung bedingt zugelassene Gegenstände“ betreffend, erhalten im 
Absatz I der zweite und dritte Satz folgende anderweite Fassung: 
Bei Sendungen mit lebenden Thieren ist vom Absender durch einen sowohl auf die 
Begleitadresse, als auf die Sendung selbst zu setzenden Vermerk darüber Bestimmung zu treffen, 
was mit der Sendung geschehen soll, wenn die Annahme derselben durch den Empfänger nicht 
binnen 24 Stunden nach geschehener postamtlicher Benachrichtigung erfolgt. Dieser Vermerk 
muß, je nach der Wahl des Absenders, der nachstehenden Fassung entsprechen: 
1. Wenn nicht sofort abgenommen 
(oder: wenn nicht sofort bezogen) , 
2. Wenn nicht sofort abgenommen 
(oder: wenn nicht sofort bezogen) , 
3. Wenn nicht sofort abgenommen 
(oder: wenn nicht sofort bezogen) , 
zurück! 
verkaufen! 
telegraphische Nachricht auf meine Kosten! 
71*
	        

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