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Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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Bibliographic data

Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1885
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885.
Volume count:
13
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1885
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No 22.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Contents

Table of contents

  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges.
  • Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Full text

330. 1611 767 
werden, die der Union Vorschüsse getan haben; würden die Restanten August 29. 
nicht zureichen, so ist der Abgang aus gemeiner Union Mitteln zu 
erstatten, doch dass es bei den im September 1610 aufgerichteten 
Obligationen für die Darlehen verbleibt. — Wegen der Mängel im 
Kriegswesen wurde beschlossen, Hauptimpresen oder Offensivkriege 
nur mit Zustimmung aller Unierten zu unternehmen und Partikular- 
konvente nach Möglichkeit zu vermeiden. — Wegen des Kriegs- 
rates bleibt es beim heilbronner Abschied!; auch wird man sich 
geeigneter Personen zum Kommissariat, Proviant- und Pfennigmeister- 
amt zu vergleichen haben, welche Aemter für die Union unentbehrlich 
sind. — Bei den vorigen Kriegsbestallungen soll es sein Be- 
wenden haben; doch sollen sie vom General und vom Kriegsrat 
geprüft werden. Ohne deren Zustimmung darf auch niemand zu einem 
Kommando ausserbalb der ordentlichen Bestallungen gelangen oder 
Nebenbestallungen, Vorteilsgelder u. s. w. erteilt oder in den Rechnungen 
passiert werden. — Wegen der eilenden Werbungen im Notfall 
gibt die Union Mass; wer wirbt, muss sich zuvor mit dem Direktorium 
oder mit dem General und den Kriegsräten verständigen. Um aber 
das Mittel der Werbung nicht immer anwenden zu müssen, soll sich 
jeder Stand in seinem Iand gefasst halten und sich auch der Kreis- 
hilfen bedienen, welche Mittel die Union nur ergänzen will. — Es ist zwar 
vor einem Jahr zwischen den Ständen am Rhein ein nachbarlicher 
Sukkurs verabredet und ist hernach zuSchweinfurt vera bschiedet worden, 
den gleichen Sukkursauch an der Donau anzustellen ; inzwischen haben sich 
aber die Dinge geändert und steht alles zu fernerer Vergleichung. — 
Wegen der Kriegsdisziplin soll man den Bestimmungen des heil- 
bronner Abschieds nachgehen und die damals verabschiedeten „Kriegs- 
bedenken“ dem Direktorium einschicken; der General und die Kriegsräte 
werden es künftig so anzustellen wissen, dass die Soldaten niemanden 
wider Gebühr beschweren. — Die zu Schweinfurt übergebenen Gra- 
vamina der unierten Städte sind zumeist in den verglichenen 
Rechnungen erörtert. Wegen der nachbarlichen Irrungen bleibt es 
bei der Unionsnotel; sie sind so beizulegen, dass der Union kein 
Schaden oder Nachrede daraus erwächst. — Wegen des wiederholt 
angeregten consilium politicum hat man auch diesmal nicht 
gefunden, dass man es zur Zeit mit Nutzen verwenden könnte. 
II. Hauptpunkt: Vermehrung der Union. DieStädte Giengen und 
Aalen sind indie Union aufgenommen worden. — Die Einnahme der wetter- 
auischen und fränkischen Grafen und Herrn haftet an der Schwierig- 
keit, die Vota auszuteilen. Diesmal haben die anwesenden unierten Fürsten 
in den Vorschlag gewilligt, ihnen gleich den Städten acht Vota zuzu- 
billigen, so dass sechzehn gräflichen und städtischen Voten zwölf der 
Kurfürsten und Fürsten gegenüberstehen sollen; doch müssen die ab- 
wesenden Stände Kurbrandenburg, Neuburg und Hessen zuvor ihre 
ı Vgl. Briefe und Akten, OI., no. 207, S. 351.
	        

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