Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1886
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886.
Volume count:
14
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1886
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No 29.
Volume count:
29
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
4. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Instruktion für: I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26 i. des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe; II. die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886. (14)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht.
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No 5. (5)
  • Stück No 6. (6)
  • Stück No 7. (7)
  • Stück No 8. (8)
  • Stück No 9. (9)
  • Stück No 10. (10)
  • Stück No 11. (11)
  • Stück No 12. (12)
  • Stück No 13. (13)
  • Stück No 14. (14)
  • Stück No 15. (15)
  • Stück No 16. (16)
  • Stück No 17. (17)
  • Stück No 18. (18)
  • Stück No 19. (19)
  • Stück No 20. (20)
  • Stück No 21. (21)
  • Stück No 22. (22)
  • Stück No 23. (23)
  • Stück No 24. (24)
  • Stück No 25. (25)
  • Stück No 26. (26)
  • Stück No 27. (27)
  • Stück No 28. (28)
  • Stück No 29. (29)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Eisenbahn-Wesen.
  • 3. Bank-Wesen.
  • 4. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • Instruktion für: I. die zolltechnische Unterscheidung des Talgs und der unter Nr. 26 i. des Zolltarifs fallenden Kerzenstoffe; II. die Untersuchung der Konsistenz thierischer Fette und III. die Denaturirung des Talgs schmalzartiger Konsistenz.
  • 5. Justiz-Wesen.
  • 6. Polizei-Wesen.
  • Zoll_ und Steuer-Wesen. Nachtrag zu Nr. 29 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 1. Juni 1886, die Besteuerung des Zuckers betreffend.
  • Bestimmungen, betr. die bei der Ausfuhr von kondensirter Milch zu gewährende Steuervergütung für den in dem Fabrikate enthaltenen inländischen Zucker. (16. Juli 1886.)
  • Stück No 30. (30)
  • Stück No 31. (31)
  • Stück No 32. (32)
  • Stück No 33. (33)
  • Stück No 34. (34)
  • Stück No 35. (35)
  • Stück No 36. (36)
  • Stück No 37. (37)
  • Stück No 38. (38)
  • Stück No 39. (39)
  • Stück No 40. (40)
  • Stück No 41. (41)
  • Stück No 42. (42)
  • Stück No 43. (43)
  • Stück No 44. (44)
  • Stück No 45. (45)
  • Stück No 46. (46)
  • Stück No 47. (47)
  • Stück No 48. (48)
  • Stück No 49. (49)
  • Stück No 50. (50)
  • Stück No 51. (51)
  • Stück No 52. (52)

Full text

schmelzen. Beim Einkauf des Schweineschmalzes ist besonders darauf zu achten, daß dasselbe nicht 
bereits, wie häufig geschieht, vom Schlächter mit Talg versetzt worden ist. Das Normalfett ist in 
dicht verschlossenen, mit eingefetteten Glasstöpseln versehenen Präparatenflaschen aufzubewahren und 
von Zeit zu Zeit, spätestens nach Ablauf von 3 Monaten, zu erneuern. 
Von dem zu prüfenden Fett ist eine Durchschnittsprobe nach dem unter I angegebenen Ver- 
fahren herzustellen. 
Die Vergleichung der Diffusionsfähigkeit dieser Durchschnittsprobe mit derjenigen des Normal- 
fetts ist in einem zugfreien Raume vorzunehmen, dessen Temperatur etwa 150 R. beträgt. Sowohl 
die Durchschnittsprobe als auch das Normalfett sind bei der Prüfung gleichzeitig, jedoch gesondert, 
wie folgt zu behandeln: Zunächst ist das Fett einer Umschmelzung zu unterziehen, um eine etwa 
eingetretene Abthranung (Abscheidung der härteren Bestandtheile, des Stearins und Palmitins, von 
den weicheren, dem Olein) zu beseitigen. Nach dem vollständigen Erkalten wird das Fett in einem 
Porzellanmörser während 10 Minuten mäßig zerrieben und demnächst sofort mittelst eines Metall- 
spatels in ein dünnwandiges Gefäß von Glas oder Porzellan übergeführt. Eine Viertelstunde nach 
dem Aufhören des Reibens wird es mittelst des Spatels in eine auf englischem Löschpapier fest- 
gehaltene Metallhülse übertragen. Die letztere, ein Stück einer Messingröhre, muß ½ mm stark, 
innen 20 mm weit und 5 mm hoch sein und an zwei gegenüberliegenden Stellen angelöthete Fort- 
sätze besitzen. Beim Uebertragen des Fetts ist das Löschpapier mit einer Glasplatte zu unterlegen 
und die Metallhülse durch Anlegen des Zeige= und des Mittelfingers auf die angelötheten Fortsätze 
auf das Papier aufzudrücken; die Hülse ist mit dem Fett so sorgfältig bis zum Rande zu füllen, 
daß Luft enthaltende Lücken nicht entstehen. Eine Stunde nach dem Aussetzen des Fetts erfolgt 
die Vergleichung der von der Durchschnittsprobe und von dem Normalfett auf dem Löschpapier 
erzeugten Fettflecke. Ist derjenige der Durchschnittsprobe größer als derjenige des Normalfetts, so 
ist das zu prüfende Fett als solches von schmalzartiger, ist er gleich groß oder kleiner, so ist dasselbe 
als von nicht schmalzartiger Konsistenz anzusehen. 
Bei größeren Fettposten von augenscheinlich gleicher Beschaffenheit und gleichem Ursprung 
genügt es, wenn aus einem Viertel der Zahl der zugehörigen Fässer je eine Durchschnittsprobe ent- 
nommen und mit dem Normalfett verglichen wird. Ergiebt sich jedoch hierbei die schmalzartige 
Konsistenz des Fetts auch nur für ein Faß der Post, so ist die Prüfung auf sämmtliche Fässer 
derselben auszudehnen. 
Besteht über das Ergebniß der nach dem vorstehend angegebenen Verfahren angestellten Er- 
mittelung Meinungsverschiedenheit, so hat in zweiter Instanz eine Ermittelung des Erstarrungspunktes 
der durch Verseifung einer entsprechenden Durchschnittsprobe aus der streitigen Waare gewonnenen 
Fettsäuren durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Wird hierbei ein Erstarrungspunkt von 320 R. 
oder weniger ermittelt, so ist die betreffende Waare als schmalzartiges Fett im Sinne der Nr. 26 h 
des Zolltarifs anzusehen. 
III. Die Denaturirung des Talgs von schmalzartiger Konsistenz ist in folgender Weise 
zu bewirken: 
Nachdem das Faß, dessen Inhalt denaturirt werden soll, aufrecht gestellt und der obere Boden 
desselben abgenommen ist, werden in die Fettmasse mit einem geeigneten Bohrer 7 bis 8 symmetrisch 
vertheilte vertikale Bohrlöcher von 3 cm Weite bis fast zu dem unteren Boden des Fasses eingebohrt und 
mit der vorgeschriebenen Menge gewöhnlichen Petroleums (Brennpetroleums) gefüllt. Hierauf wird 
der Talg mittels eines 20 cm langen und 2 em breiten Messers, welches rechtwinklig und mit ab- 
wärts gerichteter Schneide an dem unteren Ende einer vertikal gehaltenen Eisenstange von der Länge 
der Bohrlöcher befestigt ist, durchschnitten, und zwar in der Weise, daß in jedem Bohrloch mit der 
Messerstange drei= bis viermal, unter jedesmaliger Drehung der letzteren vor ihrer erneuten Einführung 
in die Oeffnung um 60 bezw. 450, auf= und niedergefahren wird, damit die entstehenden, um die 
Bohrlöcher radial und symmetrisch vertheilten Einschnitte sich mit dem aus dem Bohrloch heraus- 
fließenden Petroleum füllen. 
Ist der zu denaturirende Talg so weich, daß die Bohrlöcher vor dem Einfüllen des Petroleums 
wieder zusammenfallen würden, so sind statt des Bohrers zwei in einander verschiebbare, beiderseitig 
offene Messing= oder Eisenröhren anzuwenden, von denen die innere von der 2,6 cm weiten äußeren 
eng umschlossen wird. Beide müssen an dem einen Ende mit Quergriffen und an dem anderen mit 
  
 
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Law

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment