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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1896
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896.
Volume count:
24
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Periodical
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Friedrich Wilhelm III. und Königin Luise.
  • Das Kabinett des Königs.
  • Friedenspolitik und Reformtendenzen. -- Die Finanzkommission von 1798.
  • Bauernbefreiung auf den Domänen. -- Struensee und der Merkantilismus.
  • Auswärtige Politik von 1795 bis 1803.
  • Verträge von Potsdam (1805)., Schönbrunn (1805), Paris (1806).
  • Der Ursprung des Krieges von 1806.
  • Jena und Auerstedt. -- Verhandlungen über Frieden und Waffenstillstand. -- Osterode.
  • Stein und Hardenberg gegen die Kabinettsregierung. -- Steins Entlassung.
  • Fortführung des Krieges: Eylau; engeres Verhältnis mit Rußland.
  • Bündnis von Bartenstein; Hardenberg Premierminister.
  • Schlacht bei Friedland. -- Friede von Tilsit und Konvention von Königsberg.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

W 8720 
Maß · und Gewichts · Ordnung für Deutsch-Ostafrika. 
Vom 15. November 1912. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes vom 15. September 1900 (Kol. Bl. S. 699), 
des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) und der 
S!, 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 3. Juni 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 397) wird mit Zu- 
stimmung des Reichskanzlers (Reichs-Kolonialamt) für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet ver- 
ordnet, was folgt: . s 
§ 1. Die Grundlagen des Maßes und des Gewichts sind das Meter und das Kilogramm. 
Für die Bildung der Einheiten, Teile und Vielfachen der Flächen-, Körper= und Gewichtsmaße 
gellen die Vorschriften der §§ 3 bis 5 der Maß= und Gewichts-Ordnung für das Deutsche Reich 
von 30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 349). 
» 8 2. Zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehr, sofern dadurch der Umfang von 
Leistungen bestimmt werden soll, dürfen nur geeichte Maße, Gewichte und Wagen angewendet und 
bereit gehalten werden. Zum öffentlichen Verkehr gehört der Handelsverkehr auch dann, wenn er 
nicht in offenen Verkaufsstellen stattfindet. 
Den Maßen im Sinne dieser Verordnung stehen gleich die zur Raummessung bestimmten 
Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten und für trockene Gegenstände. 
urch Bekanntmachung des Gouverneurs kann für bestimmte Arten von Betrieben sowie 
für bestimmte Waren, insbesondere für den Verkehr von und nach dem Auslande, die Anwendung 
und Bereithaltung von Maßen und Gewichten gestattet werden, welche nicht auf den im § 1 ge- 
nannten Grundlagen beruhen. « , 
§ 3. Die Eichung erfolgt durch Eichbehörden; Zahl und Sitz der Eichbehörden wird durch 
Bekanntmachung des Gouverneurs bestimmt. Der Gouverneur erläßt auch die Bestimmungen über 
die von den Eichbehörden zu erhebenden Gebühren für Neu= und Nacheichungen. 
§ 4. Bei der Eichung sind die vom Gouverneur durch Bekanntmachung festzusetzenden 
Stempel- und Jahreszeichen anzuwenden. « 
, Eingeführte nicht gebrauchte Meßgeräte, welche von einem Staats= oder Gemeinde-Eichamt 
mnerhalb des Deutschen Reichs oder der Kaiserlich Deutschen Normal-Eichungskommission nach den 
dorschriften der Mah= und Gewichts-Ordnung für das Deutsche Reich geeicht sind, dürfen ohne Neu- 
kichung angewendet werden. 
§5 5. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 2 dieser Verordnung werden mit 
Beldstrafe bis zu 100 Rupie oder mit Haft bestraft. Neben der Strafe ist auf die Unbrauchbar- 
machung oder die Einziehung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu erkennen, auch kann deren Ver- 
nichtung ausgesprochen werden. Es macht keinen Unterschied, ob die Geräte dem Verurteilten 
zehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder die Verurteilung einer bestimmten Person nicht aus- 
übrbar, so kann auf die Unbrauchbarmachung oder die Einziehung und auf die Vernichtung selb- 
ländig erkannt werden. Auf Eingeborene und ihnen rechtlich gleichgestellte Farbige finden die 
nach den Vorschriften der Verfügung des Reichskanzlers vom 22. April 1896 zulässigen Straf- 
Mittel Anwendung. 
§5 6. Diese Verordnung tritt am 1. April 1913 in Kraft. Das Verhältnis zwischen 
Frasila und Djisla einerseits und den Vielfachen des Kilogramms anderseits wird durch Bekannt- 
machung des Gouverneurs bestimmt. 
Daressalam, den 15. November 1912. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Schnee. 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Eergänzung der Joll- 
verordnung vom 13. Juni 1903.7) 
Vom 21. November 1912. 
# Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 8183), des § 5 der 
verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) und der Kaiserlichen 
rordnung vom 7. November 1902 (Kol. Bl. S. 603) wird hiermit verordnet, was folgt: 
"*) Agl. „D. Kol. Bl.- 1008, Nr. 22, Beilage. S. 2 und S. 11.
	        

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