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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Das römische Recht. — Joachim J. 115 
in hervorstechender Weise, womit gewissermaßen ein Beispiel für die spätere große 
Gesetzgebungsarbeit des preußischen Landrechts aufgestellt worden ist, die auch 
bestrebt war, deutsches und fremdes Recht zu lebendiger Einheit miteinander zu 
verschmelzen. Aber nicht nur das materielle Recht, sondern auch die Gerichts- 
verfassung und das Prozeßverfahren erfuhren damals tiefgehende Wandlungen. 
Das altdeutsche Schöffengericht, in dem ungelehrte Beisitzer das Urteil fanden, 
das der vorsitzende Richter nur zu verkünden hatte, verfiel und machte dem gelehrten 
Beamtengericht Platz, in dem entweder ein Einzelrichter oder ein Kollegium das 
Urteil fällte. Das umständliche schriftliche Verfahren wurde in diesen ver- 
wandelten Gerichtshöfen vorherrschend; und so viel Mühe man sich auch gab, 
Einrichtungen zu treffen, die die Prozesse abkürzen und die Gerichtskosten ver- 
ringern sollten, so blieb doch ihre Langwierigkeit und Kostspieligkeit ein Gegen- 
stand beständiger Klagen und Reformversuche. Die Juristen gewannen eine 
steigende Bedeutung im öffentlichen Leben; an die Stelle der am kirchlichen Recht 
geschulten Kanonisten, die in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters starken 
Einfluß geübt hatten, traten jetzt auch in Deutschland die in der Schule des 
römischen Rechts gebildeten Legisten, die vielfach als „gemietete Doktoren“ von 
einem Fürstenhof zum andern zogen, als Kanzler und Räte der Fursten den 
ganzen Geist der Regierung und Verwaltung beeinflußten und aus den Rat- 
stuben allmählich auch in die obersten Landesgerichte eindrangen als die Pioniere 
des neuen gelehrten Richtertums. Sie trugen die Vorstellungen altrömischer 
Staats= und Regierungsverfassung in das deutsche öffentliche Leben hinein; und 
wenn sie auch in Deutschland nicht gerade als Apostel des Absolutismus er- 
scheinen, so haben sie doch zur Stärkung der Fürstengewalt und zur Festigung 
der Regierungsverfassung wesentlich beigetragen und damit die Herausbildung 
des modernen Staates vorbereitet. 
Auf dem Hintergrunde dieser allgemeinen Bewegungen und Verhältnisse 
vergegenwärtigen wir uns nun die Hauptmomente aus der Regierungsgeschichte 
der drei Kurfürsten Joachims I., Joachims II. und Johann Georgs. 
Kurfürst Joachim I. und Kardinal Albrecht. 
Joachim I. war noch nicht 16 Jahre alt, als er im Jahre 1499 seinem 
Vater in der Regierung folgte. Das Verlaugen seines Oheims, des Markgrafen 
Friedrich von Ansbach, der ihn mit Berufung auf die Dispositio Achillea unter 
seine Vormundschaft nehmen wollte, wies er zurück und übernahm von Anfang 
an die Regierung selbst, wobei er sich neben seinen Hofräten, die meist von fremder 
Herkunft waren, auch auf die „von Haus aus“ dienenden Landräte stützte und für 
die Finanzverwaltung auch ständische Ausschüsse zuzog. Er war eine eigenwillige 
Herrschernatur, in seinen Regierungshandlungen ein kühl rechnender Real- 
politiker, der freilich nicht immer den Erfolg für sich gehabt hat, durchaus ein 
Mann der Autorität und im Kreise der deutschen Fürsten durch Talent und 
Willenskraft eine der bedeutendsten Gestalten. Er hatte eine gute Bildung er- 
halten und fand Geschmack an dem Umgang mit Gelehrten; der als Historiker 
und Astronom bekannte Hunaanist Johannes Carion, der zu den Freunden 
Melanchthons gehörte, ist 1522 von ihm als Hofmechanicus nach Berlin gezogen 
worden. Joachim sprach Latein, Italienisch und Französisch; er hatte sich mit 
dem römischen Recht bekanutgemacht und interessierte sich auch für die Astrologie; 
Zu
	        

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