Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für das Preußische Jäger- udn Förster-Examen.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1897
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 51.
Volume count:
51
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung, betreffend das nachstehende Regulativ für Getreidemühlen und Mälzereien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Regulativ für Getreidemühlen und Mälzereien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Appendix

Title:
Muster C 1. Anmelderegister, betreffend die Ausfuhr von Mälzereifabrikaten mit dem Anspruch auf Zollnachlaß oder Ertheilung eines Einfuhrscheins.
Volume count:
C 1
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Full text

— 222 — 
demselben ganz weggenommen, die kleineren aber 10 bis 20 em hoch 
so mit Erde und Rasenstücken bedeckt, daß die Zweigspitzen etwa 
20 cm (aa Figur 114) aus der Erde hervorragen. Man kann auf 
diese Weise leicht bis 30 Ableger aus einem einzigen Stämmchen er- 
ziehen, die nach wenig Jahren von Samenpflanzen nicht mehr zu unter- 
scheiden sind. Schwächere Stämmchen und Wurzelausschläge werden um- 
gebogen, fest gehackt oder mit Rasenplaggen belegt und nur schwach mit 
Erde bedeckt. Im 2., besser noch im 3. Jahre sind die Ableger zum 
Verpflanzen geeignet. Die beste Zeit zum Absenken ist das Frühjahr 
kurz vor Laubausbruch. 
Ueber Stecklinge, Setzstangen rc. vergl. § 189 Weidenheeger. 
163. 
Schlußbemerkiungen über das Tflanzen. 
Sehr häufig wird beim Pflanzen der Fehler gemacht, daß man 
alles zur Hand liegende Pflanzmaterial verwendet. Der Forstbeamte 
hat ganz besondere Sorgfalt auf durchweg gutes und gesundes Pflanz- 
material zu verwenden und vor jeder Kultur entweder selbst oder durch 
intelligente und zuverlässige Arbeiter die Pflanzen einer genauen Prüfung 
zu unterwerfen, um alle kranken, verstümmelten und schlecht- 
gewachsenen Pflanzen, sowie solche mit übermäßiger oder 
abnormer Wurzel= und Zweigbildung auszusondern; lieber 
pflanze man gar nicht als schlechte Pflanzen. 
Liegt die Kultur an älteren Beständen, so muß man mit derselben 
3—6 m vom Bestandesrande abbleiben, so daß die Pflanzen nicht ver- 
dämmt werden können und nicht unter der Traufe stehen. 
Vor der Pflanzung wie überhaupt vor Beginn jeder Kultur ist 
Alles gehörig vorzubereiten. Die Kulturgeräthe sind zu revidiren und 
event. vorher auszubessern, die Arbeiter sind frühzeitig zu bestellen und 
nöthigenfalls vorher mit Instruktion zu versehen. Die größte Pünkt- 
lichkeit ist beim Beginn und Aufhören wie bei den Arbeitspausen ein- 
zuhalten; der Förster soll der Erste und Letzte auf der Kulturfläche sein, 
um namentlich bei Tagelohnarbeit das rechtzeitige Anfangen und Auf- 
hören der Arbeit zu kontroliren. Vor Beginn der Kultur, unter Um- 
ständen an jedem Morgen ist eine genaue Arbeitseintheilung vorher zu 
entwerfen und jedem Arbeiter kurz und deutlich zu bezeichnen, was er 
zu thun hat. Eine Abtheilung hat z. B. das Ausheben der Pflanzen, eine
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment