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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1898
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898.
Volume count:
26
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1898
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
2. Kolonial-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten seitens des richterlichen Beamten in Kiautschou.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die vierte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (6. Januar 1874 bis 25. Februar 1875.)
  • Die fünfte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (10. Mai 1875 bis 14. Juni 1876.)
  • Die sechste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (21. September 1876 bis 25. Juni 1877.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die Bevollmächtigten zum Bundesrat.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Bundesrats.
  • 1. Reichsgesetzgebung.
  • 2. Bundesrat.
  • 3. Präsidium (Reichsbeamte).
  • 4. Reichstag.
  • 5. Zoll- und Handelswesen.
  • 6. Eisenbahnwesen.
  • 7. Post- und Telegraphenwesen.
  • 8. Marine und Seefahrt.
  • 9. Reichskriegswesen.
  • 10. Reichsfinanzen.
  • 11. Elsaß-lothringische Angelegenheiten.
  • 12. Verschiedene Angelegenheiten.
  • 13. Rückblick.
  • Die siebente Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (8. Oktober 1877 bis 6. Juli 1878.)
  • Anhang. Nachträge über einzelne Mitglieder des Bundesrats.
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Berichtigungen

Full text

— 296 — 
fünf Mitgliedern sich zu einer ganz bedeutenden Ausdehnung der Kompetenz 
für die Schöffengerichte entschlossen hatte; ferner bestand derselbe auf der Fil— 
trirung der Geschworenenliste durch den Schwurgerichtspräsidenten, und wider- 
setzte sich der Bestimmung, daß die Beamten der Staatsanwaltschaft bei ihren 
Ausführungen und Anträgen an dienstliche Anweisungen nicht gebunden seien. 
Er hielt an der Beschlagnahme von Briefen auf der Post und Telegrammen 
auch bei Verfolgung bloßer Uebertretungen fest und wollte auch dem Staats- 
anwalt Durchsuchungen ohne Zuziehung eines Gemeindebeamten oder zweier 
Gemeindemitglieder gestatten. Eine Gruppe abweichender Beschlüsse bezog sich 
sodann auf die Notwendigkeit und die Rechte der Verteidigung; die unbedingte 
Oeffentlichkeit der Urteilsverkündung wurde auf die Urteilsformel mit Ausschluß 
der Entscheidungsgründe beschränkt. Das Recht auf Anschluß als Nebenkläger 
wurde den durch Verbrechen gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Personenstand 
und Vermögensrechte Verletzten vorenthalten; ebenso dem Verurteilten die Be- 
schwerde bei Gericht wegen ungesetzlicher Strafvollstreckung. 
Am 12. Dezember 1876 entschied der Bundesrat in einer dreistündigen 
Sitzung unter dem Vorsitz Bismarcks das Schicksal der Justizgesetze, nachdem 
Tags vorher der Kanzler und der preußische Justizminister dem Kaiser Vortrag 
erstattet hatten. 1) 
Das Ergebnis der bundesrätlichen Beschlußfassung, gewissermaßen dessen 
letztes Wort, teilte Bismarck in folgendem Schreiben dem Reichstag mit: 
Berlin, den 12. Dezember 1876. 
Bei dem hohen Werte, welcher auf das Zustandekommen der dem Reichstag 
vorliegenden Justizgesetze von den verbündeten Regierungen gelegt wird, und da 
bei der Kürze der Zeit, welche zu dem gemeinsamen Wirken in dieser Legislatur- 
periode nur noch übrig ist, zu besorgen steht, ob es gelingen wird, diese Gesetze 
in dem sonst hergebrachten Geschäftsgange zu vereinbaren, hat der Bundesrat 
es für geboten erachtet, die Ergebnisse seiner Beratung über die von dem Reichstag 
in zweiter Lesung gefaßten Beschlüsse — Nr. 60, 81, 82, 96 der Drucksachen 
des Reichstags — ungesäumt und insgesamt schon vor dem Beginn der dritten 
Lesung zur Kenntnis des Reichstags zu bringen. 
Demgemäß beehrt sich der unterzeichnete Reichskanzler, Ew. Hochwohl- 
geboren die beiliegende Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundesrats mit 
dem ganz ergebensten Ersuchen zu übersenden, dieselbe dem Reichstag gefälligst 
mitteilen zu wollen. 
1) Vgl. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 292 v. 13. 12. 76; Preußen bezeichnete nur 19 An- 
träge des Reichstags als unannehmbar, nicht 30, wie fälschlich verbreitet wurde (Nr. 294 
v. 15. 12. 76). Bei einem parlamentarischen Diner, das der Minister Camphausen am 
10. Dez. 1876 gab, wurde auch über die Justizgesetze verhandelt, und es kamen alle zu der 
Ansicht, daß Fürst Bismarck sich nicht mehr geneigt zeige, die Justizreform zu fördern. Diese 
Annahme war völlig unzutreffend. "
	        

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