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Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

Monograph

Persistent identifier:
voigt_geschichte_brandenb_preuss_staat_1878
Title:
Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates.
Author:
Voigt
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung Harrwitz & Goßmann
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1878
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XV. Preußen seit 1840.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Wilhelm I. (seit 1861).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Beginn des Krieges.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)
  • Title page
  • Imprint
  • Übersicht der Artikel.
  • Kaperei - Kurie
  • Lamennais - Luxus
  • Machiavelli - Mutterschutz
  • Nachlaßsteuern - Nuntien
  • O'Connell - Österreich-Ungarn
  • Pacht - Paßwesen
  • Advertising

Full text

1411 
ment im Lande dauerte fort, zumal als Pitt 1804 
aufs neue an die Leitung der Staatsgeschäfte trat 
und die Forderungen der Katholiken mit der Auf- 
lösung des „katholischen Bureaus“, dann auch des 
an seine Stelle getretenen „katholischen Komitees“ 
und der Aufhebung der Habeascorpusakte (1804 
bis 1807) beantwortete. Als auch eine Petition 
in Sachen der Emanzipation (Febr. 1805) unter 
dem wilden Hohngeschrei des No-Popery zurück- 
gewiesen wurde, stand O'Connells Uberzeugung 
fest, daß nur die Erringung der Emanzipation 
zum Repeal führe, die Emanzipation aber ohne 
Beseitigung der Unentschlossenheit und Uneinigkeit 
der Katholiken unmöglich sei. Demgemäß haudelte 
er; er ahnte nicht, daß er mehr als 30 Jahre 
dem Kampf um die Emanzipation würde opfern 
müssen. Den Repeal ließ er nie aus dem Auge. 
Für die Weckung, Schulung, Einigung der 
Katholiken, die erste und wichtigste Bedingung 
seines Arbeitens, standen ihm 18 lange, schwere 
Lehr= und Prüfungsjahre bevor. Die 
Vorsehung hatte ihm dazu die glücklichste Lebens- 
lage bereitet. Er war einer der gesuchtesten 
und allgemein geachtetsten Anwälte des Landes 
geworden und hatte sich in der Verbindung mit 
Maria Mullaghan, der Tochter eines Arztes in 
Tralee, den glücklichsten Familienstand gesichert 
(Juni 1802). Die ersten Verirrungen seines 
politischen Lebens, seine Verbindung mit den 
„vereinigten Iren“ und sein Eintritt in die Loge, 
waren auf die Erinnerung an den revolutio- 
nären Charakter jener und das Verbot dieser durch 
die Kirche gesühnt. Das steigende Vertrauen, die 
Liebe und Bewunderung seiner Mitbürger erleich- 
terten ihm die ersten Kämpfe um die zielbewußte 
Reform der politischen Organisation der Katholiken. 
An ihrer Spitze standen damals Lord Fingal und 
John Keogh, edle, in den schlimmsten Tagen er- 
probte Männer, aber ohne tiefere Einsicht in die 
neue Lage; der erstere war nur für eine friedlich- 
loyale, „gesetzmäßige“ Aktion, nicht Agitation und 
Organisation, der letztere im Hinblick auf das 
scheinbare Entgegenkommen der Regierung für Ab- 
stentionspolitik. Mitte 1808 entschied ein großes 
Meeting der Dubliner Katholiken (William Street) 
gegen beide; auf O'Connells Antrag wurde die 
Reorganisation der Katholiken des ganzen Landes 
mit einem Zentralkomitee in Dublin für die Eman- 
zipation beschlossen, trotzdem gerade jetzt auf pro- 
testantischer Seite die Repealbewegung begann. 
Im Jan. 1810 erhob sich die Gesamtkorporation 
von Dublin, alles Orangisten, im Hinblick auf die 
durch die Union tief geschädigten Handels= und 
Wirtschaftsinteressen. O'Connell erklärte sich zu- 
gunsten der Bewegung. Namens der Katholiken 
gab er (Mitte Mai) auf der größten Bürgerver- 
sammlung in Dublin seit den Tagen der Union 
die Versicherung: „Wenn die Forderungen der 
Katholiken den Repeal in Frage stellen können, so 
gebe ich sie preis; ich verzichte auf jeden Wunsch 
nach Emanzipation, wenn damit die Vertagung 
O'Connell. 
  
1412 
des Repeal begründet werden soll.“ Während in- 
dessen die Repealbewegung keinen Anklang fand, 
brachte die nicht unterbrochene Agitation für die 
Emanzipation neue schwere Kämpfe. 
Im Oktober desselben Jahres war an die Stelle 
des wegen schroffer Abneigung gegen die Katho- 
liken mißliebigen, nun von Wahnideen befallenen 
Georg III. der Prinz von Wales getreten, dessen 
freundlichere Stellung zu den Katholiken neue 
Hoffnungen erregt hatte; allein von den Ver- 
sprechungen des Prinzen wußte der Regent nichts 
mehr. Als die von Grattan 1811 eingebrachte 
Emanzipationsbill, für welche Castlereagh und 
Canning eintraten, von O'Connell wegen der bei- 
gefügten Klauseln verworfen wurde, erfolgte die 
Auflösung des Zentralkomitees, nach Verwerfung 
der 1813 wieder eingebrachten Bill auch die des 
„Catholic Board“, der an seine Stelle getreten 
war und dessen Petition um bedingungslose 
Emanzipation Grattan zu vertreten sich jetzt 
weigerte. Mehr als unter diesen politischen Miß- 
erfolgen litt O'Connell um diese Zeit unter dem 
moralischen Druck schwerer Verkennung seiner re- 
ligiösen Pflichten in der Annahme zweier Duell- 
forderungen. Ein zweideutiges Wort der Kritik 
des Verhaltens der Dubliner Korporation bewog 
den Vertreter der Kaufmannsgilde d'Esterre zur 
Forderung; er fiel in Bishops Court bei Dublin 
von O'Connells Hand. Das Duell mit dem Unter- 
staatssekretär Robert Peel wurde polizeilich ver- 
hindert. O'Connells Buße für den Mord d'Esterres 
war lebenslang: er sorgte für die Familie, tat 
öffentliche Abbitte vor dem Erzbischof, ging nie 
mehr nach der Gerichtssitzung der „Four Courts“, 
ohne an d'Esterres Hause mit entblößtem Haupt 
zu beten, und zeigte fortan die todbringende Hand 
nur noch in schwarzem Handschuh. 
Infolge der Erörterungen über die Emanzi- 
pationsbill drohte jetzt die Zwietracht unter den 
Katholiken unheilvoller als je hervorzutreten wegen 
des sog. irischen Vetos, welches Castlereagh 
im Einvernehmen mit Grattan und Canning in 
den Emanzipationsdebatten vor die große Offent- 
lichkeit gebracht hatte. Castlereagh hatte am Vor- 
abend der Unionsakte als Bedingung der Katho- 
likenemanzipation das Veto verlangt, die Ein- 
räumung des staatlichen Einspruchsrechts bei Be- 
setzung der Bischofsstellen. Die Prälaten des 
Verwaltungsrats von Maynooth hatten es im 
Hinblick auf die Dotation der Bistümer und 
Pfarreien gebilligt, die irischen Bischöfe aber seit 
1808 verworfen. Lord Fingal, die englischen Ka- 
tholiken (mit Ausnahme des Apostolischen Vikars 
von London, Dr Milner), die römischen Diplo= 
maten (Reskript Quarantottis an Dr Poynter), 
Grattan und die irischen Loyalisten waren dafür. 
O'Connell hatte die Emanzipation mit der Veto- 
Klausel für „schismatisch“ erklärt. Das katholische 
Komitee war 1813 auf seine Seite getreten; Bi- 
schöfe und Volk regten sich mächtig. In großen 
Protestversammlungen huldigten die Katholiken
	        

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