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Die Wahl der Arbeitgeberausschüsse und der Angestelltenausschüsse.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Wahl der Arbeitgeberausschüsse und der Angestelltenausschüsse.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1900
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900.
Volume count:
28
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 33
Volume count:
33
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

supplement

Title:
Beilage zu Nr. 33 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Document type:
Periodical
Structure type:
supplement

Chapter

Title:
Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen. [Liste der Bestimmungen]
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
8. Branntweinsteuer-Befreiungsordnung (Bfr.O.).
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Muster 22. (Bfr.O. §. 68.) Post-Ausgangsbuch über die steuerfreie Ausfuhr von alkoholhaltigen Parfümerien, Kopf-, Zahn- und Mundwassern.
Volume count:
22.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Die Wahl der Arbeitgeberausschüsse und der Angestelltenausschüsse.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abkürzungen und allgemeine Bemerkungen.
  • Introduction
  • A. Bestimmungen über die Errichtung von Arbeiterausschüssen und von Angestelltenausschüssen.
  • Vorbemerkungen zur Wahlordnung.
  • B. Wahlordnung für die Wahlordnung für die Wahl der Arbeiterausschüsse und Angestelltenausschüsse nach § 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.
  • I. Allgemeine Bestimmungen.
  • II. Vorbereitung der Wahl.
  • III. Stimmabgabe.
  • IV. Feststellung des Wahlergebnisses.
  • § 14. Im allgemeinen.
  • § 15. Berechnung der jeder Vorschlagsliste zugefallenen Stimmenzahl.
  • § 16. Verteilung der Mitgliederstellen auf die Vorschlagslisten.
  • § 17. Verteilung der Bewerber innerhalb der Vorschlagslisten.
  • § 18. Ersatzmänner.
  • § 19. Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstandes).
  • § 20. Berufung von Ausschußmitgliedern und Ersatzmännern durch den Wahlvorstand.
  • § 21. Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an der Wahl.
  • § 22. Mitteilung an die Gewählten oder Berufenen.
  • § 23. Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
  • V. Anfechtung und Ungültigkeit der Wahl.
  • VI. § 27. Ersatz und Stellvertreter von Ausschußmitgliedern.
  • VII. Schlußbestimmung.
  • C. Anhang.
  • 1. Muster zum Wahlausschreiben (§ 6 der Wahlordnung).
  • 2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung.
  • 3. Muster zur Vorschlagsliste (§ 8 der Wahlordnung).
  • 4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses und für die Niederschrift (§ 19 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung).
  • 4a. Weitere, nicht amtlich veröffentlichte Beispiele zu Muster 4.
  • 5. Muster zur Mitteilung an die Gewählten oder Berufenen (§ 22 der Wahlordnung).
  • 6. Muster zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 23 der Wahlordnung).
  • Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst. (1)
  • Werbung über Schriften des Verlags Julius Springer in Berlin.

Full text

1) Den Grundsätzen der §§ 16, 17 wird genügt, wenn die Ersatz- 
männer nach dem im Anhang unter Nr. 4 abgedruckten Muster ermittelt 
werden, d. h. also, man braucht wegen der Ersatzmänner nicht eine 
besondere Berechnung aufzustellen, sondern kann von vornherein so viele 
Höchstzahlen aussondern, als Mitglieder und Ersatzmänner zu wählen sind. 
l 19. 
Niederschrift des Wahlleiters (Wahlvorstandes)u). 
Soweit eine Stimmabgabe nach den §8§ 12, 13 stattgefunden 
hat, stellt der Wahlleiter (Wahlvorstand) in einer Niederschrift die 
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, die jeder Liste 
zugefallene Stimmenzahl, die berechneten Höchstzahlen, deren Ver- 
teilung auf die Listen, die Zahl der für ungültig erklärten Stimmen 
und die Namen der Gewählten fest #. 
Entsprechend ist zu verfahren, wenn die Wahl nach § 11 
Abs. 2 Satz 1 und 2 ohne Stimmabgabe oder wenn eine Be- 
rufung von Mitgliedern und Ersatzmännern nach § 11 Abs. 1 
Satz 2 oder nach § 11 Abs. 2 Satz 3 stattgefunden hat. 
Die Niederschrift ist vom Wahlleiter (Wahlvorstande) zu unter- 
rieben. 
1) (Amtliche Anmerkung:) Ein Muster für die Niederschrift sowie 
ein Beispiel für die Ermittlung des Wahlergebnisses sind im Anhang 
unter Nr. 4 abgedruckt. § 20 
Berufung von Ausschußmitgliedern und Ersatz- 
männern durch den Wahlvorstand. 
Soweit Mitglieder= und Ersatzmännerstellen durch Wahl nicht 
besetzt sind, hat der Wahlleiter (Wahlvorstand) Mitglieder und 
Ersatzmänner zu berufen 1). Für so berufene Ersatzmänner ist eine 
Reihenfolge schriftlich festzustellen. Diese Feststellung ist vom 
Wahlleiter (Wahlvorstande) zu unterschreiben. 
Werden für die zugelassenen mehreren Vorschlagslisten keine 
Stimmen abgegeben, so gilt Abs. 1 entsprechend. Dabei sind 
zunächst die in den Vorschlagslisten benannten Bewerber zu be- 
rücksichtigen. 
1) Wegen der Mitteilung an die Berufenen vgl. § 22 Abf. 1. 
8 21. 
Beteiligung abwesender Wahlberechtigter an der 
Wahlr). 
Auch denjenigen Wahlberechtigten, welche im Auftrage des 
Betriebsunternehmers auf Reisen abwesend sind (z. B. Geschäfts-
	        

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