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Geschichte des deutschen Volkes.

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Geschichte des deutschen Volkes.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1902
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902.
Volume count:
30
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 25.
Volume count:
25
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuer-Wesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetze vom 9. Mai 1902.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Geschichte des deutschen Volkes.
  • Cover
  • short_title_page
  • Porträt Kaiser Wilhelm I.
  • Urheberrechtsvermerk
  • Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog Friedrich von Baden zu seiner Abiturientenprüfung am 5. Juli 1875
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorwort zur achten Auflage.
  • Vorwort zur zehnten Auflage.
  • Vorwort zur elften Auflage.
  • Vorwort zur zwölften Auflage.
  • Inhalt.
  • Tabelle der deutschen Geschichte.
  • short_title_page
  • Blank page
  • Übersicht.
  • Erste Periode. Deutsche Stammesgeschichte.
  • A. Urgeschichte. Römer und Germanen.
  • B. Die große Völkerwanderung.
  • C. Der fränkische Stamm.
  • Zweite Periode. Deutsche Kaisergeschichte.
  • A. Die karolingischen Reiche.
  • B. Herrscher aus dem sächsischen Hause.
  • C. Kaiser aus dem fränkischen Hause.
  • D. Herrscher aus dem staufischen Hause.
  • E. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Dritte Periode. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • A. Geschichte des Reiches.
  • B. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • 1. Ritter und Bauern. Raubrittertum. Ritterbünde.
  • 2. Der deutsche Orden.
  • 3. Deutsches Städtewesen im 14. und 15. Jahrhundert. Meistergesang.
  • 4. Die deutsche Hansa.
  • 5. Der rheinische und der schwäbische Städtebund.
  • 6. Der Volkscharakter während des 14. und 15. Jahrhunderts.
  • 7. Die Schweizer.
  • 8. Friesen und Dithmarsen.
  • 9. Wissenschaften und Erfindungen des späteren Mittelalters.
  • Vierte Periode. Deutsche Reformationsgeschichte.
  • A. Reformation der Kirche.
  • B. Gegenreformation und dreißigjähriger Krieg. Zeit des Übergewichts der habsburgischen (österreichisch-spanischen) Monarchien in Europa.
  • C. Deutsches Volksleben in dieser Periode.
  • Fünfte Periode. Deutsche Nationalgeschichte.
  • A. Sinken der habsburgischen Monarchien. Emporwachsen Preußens. 1648-1740.
  • B. Zeitalter Friedrichs des Großen. 1740-1786.
  • C. Kampf gegen die französische Revolution und die Napoleonische Gewaltherrschaft. 1792-1815.
  • D. Deutschland bis zur Herstellung des Kaisertums. 1815-1871. Überblick.

Full text

Meistergesang. Die dentsche Hansa. 5§5 295—296. 199 
So entstand die Meistersängerkunst. Zwar entbehrt sie der freien Zier— 
lichkeit des Minnegesangs; aber es spricht sich doch der fromme und fröhliche 
Sinn der wackeren Handwerksmeister, die in einigen Städten sogar ihre 
Sidungen auf dem Rathause oder in der Kirche halten durften, in ihr aus. 
Sie blühte besonders in Süddeutschland, am frühesten in Mainz, wo der 
efeierte Frauenlob den Ubergang vom Minnegesang zum Meistergesang 
ildet, später auch in Straßburg, Ulm, vor allem aber in dem kunstreichen 
Nürnberg. Leonhard Nunnenbeck der Weber, Michel Behaim u. a. 
sind nicht so bekannt wie Hans Sachs, der Schuhmacher von Nürnberg, 
den man freilich schon der nächsten Periode zurechnen muß, auch nicht streng 
mehr zu den Meistersängern zählen darf. Doch hat überhaupt der Meister- 
esang unsere Periode überdauert und sich das 16. und 17. Jahrhundert 
huiui, in Ulm sogar bis 1839, gehalten. 
A. Rie deutsche Hausa. 
§ 296. Zu einer Zeit, wo in Deutschland der Einzelne durch sich nichts, 
durch die Gemeinschaft, der er angehörte, alles war, wo namentlich im 
städtischen Leben die gesamte Fortentwicklung gebunden war an die Gliede- 
rung der Bürgerschaft in Brüderschaften und Zünfte, in Gilden oder, wie man 
sie mit einem niederdeutschen Worte nannte, Hansen, mußten die deutschen 
Kaufleute, die sich des Handels wegen vorübergehend im Auslande nieder- 
ließen, von selbst auf den Abschluß solcher Verbindungen, durch welche sie sich 
gegenfeitig Schutz und Förderung gewährten, geführt werden. Am feefsen 
ildeten eine solche Gemeinschaft die „geeinigten Gotlandsfahrer des römischen 
Reiches“, d. h. die deutschen Kaufleute, welche die Insel Gotland besuchten, 
von wo man den lebhaftesten Handel nach allen Ostseeküsten, besonders aber 
nach Riga und Nowgorod, und mittels dieser Städte nach dem russischen Bin- 
nenlande trieb. Eine ähnliche Hansa hatten die Kölner und andere nieder- 
deutsche Kaufleute in England. Kleinere bestanden in den Niederlanden und 
an andern Orten. Alle diese aber wurden zusammengefaßt und geeint von einem 
Bunde niederdeutscher Städte, dessen Haupt= und Mittelpunkt Lübeck war und 
der seit dem 14. Jahrhundert sich die deut sche Hansa zu nennen begann. Von 
den sog. wendischen Städten, Lübeck, Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswald 
und von dem gotländischen Bunde geht er aus und nötigt die anderen Ver- 
bindungen zuletzt ihres eigenen Vorteils wegen zum Beitritt. Ein be- 
stimmter Anfangspurkt vesselben läßt sich nicht feststellen; denn der 1241 
zwischen Lübeck und Hamburg geschlossene Vertrag, den man lange als 
Beginn der Hansa angesehen hat, bezweckt nur die Sicherung des Verkehrs 
zwischen Elbe und Travemündung und ist von ganz vorübergehender Bedeu- 
zung. Wohl aber ist das ganze Verhältnis Lübecks zu Hamburg, wie es sich 
im Laufe des 13. Jahrhunderts herausbildete, die Münzverträge beider Städte, 
ihre Bemühungen, die Verbindung zwischen Trave und Elbe, d. h. zwischen 
Ost= und West-(Nord-) See zu sichern, ihr Zusammenhalten im Auslande, 
für den Ausbau des Bundes der „gemeinen Kaufleute aus dem römischen 
Reiche von Alemannien“" entscheidend geworden. Sie ordneten sich im 14. Jahr- 
hundert nach drei Dritteln: 1) Das lübisch-wendische mit Lübeck, Wis- 
mar, Rostock, Stralsund, Greifswald, Stettin u. a.; inen schlossen sich die 
Binnenstädte Brandenburg, Berlin-Cölln, Frankfurt a. d. O., Tangermünde, 
selbst Breslau an; 2) das westfälisch-preußische Drittel mit Köln, 
Soest, Dortmund, Münster, Minden; ihm schlossen sich einerseits die hollän- 
disch-seeländischen Städte, selbst Amsterdam an, andererseits die preußischen, 
  
 
	        

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