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Blätter für Rechtsanwendung. X. Band (10)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Blätter für Rechtsanwendung. X. Band (10)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1906
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906.
Bandzählung:
34
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 25.
Bandzählung:
25
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Blätter für Rechtsanwendung.
  • Blätter für Rechtsanwendung. X. Band (10)
  • Titelseite
  • Alphabetisches Register zum zehnten Bande der Blätter für Rechtsanwendung.
  • Nr. 1. Samstag, den 4. Januar 1845.
  • Nr. 2. Samstag, den 18. Januar 1845.
  • Beweis des Thatbestandes durch Aussagen des Mitschuldigen.
  • Die Rechtspflege der Pfalz. (Schluß.)
  • Mittheilungen aus der Praxis.
  • Nr. 3. Samstag, den 1. Februar 1845.
  • Nr. 4. Samstag, den 15. Februar 1845.
  • Nr. 5. Samstag, den 1. März 1845.
  • Nr. 6. Samstag, den 15. März 1845.
  • Nr. 7. Samstag, den 20. März 1845.
  • Nr. 8. Samstag, den 12. April 1845.
  • Nr. 9. Samstag, den 26. April 1845.
  • Nr. 10. Samstag, den 10. Mai 1845.
  • Nr. 11. Samstag, den 24. Mai 1845.
  • Nr. 12. Samstag, den 7. Juni 1845.
  • Nr. 13. Samstag, den 21. Juni 1845.
  • Nr. 14. Samstag, den 5. Juli 1845.
  • Nr. 15. Samstag, den 19. Juli 1845.
  • Nr. 16. Samstag, den 2. August 1845.
  • Nr. 17. Samstag, den 16. August 1845.
  • Nr. 18. Samstag, den 30. August 1845.
  • Nr. 19. Samstag, den 13. September 1845.
  • Nr. 20. Samstag, den 27. September 1845.
  • Nr. 21. Samstag, den 11. Oktober 1845.
  • Nr. 22. Samstag, den 25. Oktober 1845.
  • Nr. 23. Samstag, den 8. November 1845.
  • Nr. 24. Samstag, den 22. November 1845.
  • Nr. 25. Samstag, den 6. Dezember 1845.
  • Nr. 26. Samstag, den 20. Dezember 1845.

Volltext

Die Rechtspflege der Pfalz. 27 
Maaße beschäftiget ist, als mit den aus jedem an- 
deren Kreise an denselben gelangenden Revisions= 
prozessen. 
Die 31 Friedensgerichte des Kreises haben in 
Civilstreitigkeiten ihrer gewöhnlichen Kompetenz 
13,279 Urtheile erlassen, was eine Durchschnitts- 
summe von 438 Urtheilen für jedes dieser Gerichte 
ergiebt. Dazu kommen 1188 Urtheile, welche sie, 
über jene Kompetenz, vermöge freiwilliger Proro= 
gation von Seiten der Rechtsuchenden, zu fällen 
hatten. 
! Vor das Vermittlungsamt wurden 2839 Streit-= 
sachen gebracht, wovon 1216 vurch Vergleich be- 
seitiget wurden (mehr als 42 Prozent). Einzelue 
Friedensrichter haben sich auf diesem schönen Felde 
noch ausgezeichnetere Lorbeeren errungen, indem 
das Verhältniß bei mehreren auf 75 Prozent, bei 
einem verselben auf 89 Prozent gesteigert ist. 
"6“ Wer die Verhältnisse der Pfalz näher kennt, 
kann nur mit großem Wohlgefallen der Wirksamkeit 
der Friedensgerichte im Allgemeinen, in ihrer jetzi- 
gen Gestaltung unp persönlichen Besetzung geden- 
ken, und muß hierin einen großen Fortschritt gegen 
den früheren Zustand erkennen. · 
Das Wahlrecht der Kantone ist längst aufge- 
hoben, dagegen ist durch die Königliche Fürsorge 
den Friedensrichtern eine pragmatische Stellung 
gesichert und die meisten dieser Gerichte sind mit 
rüstigen, ihrem schönen Berufe vollkommen gewach- 
senen Männern besetzt. Da sie zum höheren Staats- 
dienst qualifizirt seyn müssen, so könnte man be- 
fürchten, daß das Streben nach einer weiteren 
Laufbahn eine größere Beweglichkeit in diese Sphäre 
bringen möchte, als es sich mit einem segensreichen, 
patriarchalischen Wirken des Beamten vertrage. 
Die Erfahrung hat indessen diese Befürchtung nicht 
bewährt, und die angeführten Resultate der Ver- 
miltelungsämter beweisen genugsam, daß die Frie-
	        

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