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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1912
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
40
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
3. Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Anweisung zur Ausführung der Nachschau der Branntweinmeßuhren durch Sachverständige.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XL. Jahrgangs 1912.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Maß- und Gewichtswesen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen.
  • Anweisung zur Ausführung der Nachschau der Branntweinmeßuhren durch Sachverständige.
  • 4. Polizeiwesen.
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (58)
  • Stück Nr. 60. (60)

Full text

                                                  — 242 — 
3. Die Zählwerke werden abgenommen, im Innern besichtigt und auf ihren zwangfreien 
Gang untersucht. Zeigen sich Beschädigungen, Rostansätze und Verschmutzungen im Innern oder Hem- 
mungen im Gange, was in der Nachschauverhandlung zu vermerken ist, so nimmt man die Zählwerke 
auseinander, reinigt sie und beseitigt die Ursachen der Hemmung. Liegen derartige Mängel nicht vor, 
so reicht es aus, wenn die vordere Platte, welche die Bezeichnungen trägt, entfernt und auf die da- 
durch freigelegten und die hinteren Achsenenden der Räder etwas Öl gegeben wird. 
4. Die Deckplatte des vorderen Gesperres wird abgeschraubt, die Kugeln werden heraus- 
genommen und in die mit Branntwein gefüllte Vertiefung der Deckplatte getan. 
5. Die Bremsfeder wird abgenommen, gereinigt und ihre Spannung nötigenfalls durch vor- 
sichtiges Biegen verbessert. Auch ist darauf zu achten, daß der Haltestift nur soweit herausragt, daß 
die Feder sich nahezu an die Trogwand anlegt. Die Bürsten der Bürstenbremse werden mit Brannt- 
wein gereinigt. · 
6. Die beiden Schrauben, die das Ansatzstück mit der Trogwand verbinden, werden gelöst. 
Dann zieht man das Ansatzstück mit der rechten Hand zu sich heran, während die linke Hand Alkohol-= 
rad, Kurve und Fallhebel faßt. Ist das Ansatzstück angerostet, so muß man es durch Klopfen mit 
dem Griffe des Schraubenziehers oder dergleichen lösen. 
7. Nach dem Entfernen des Ansatzstücks nimmt man den Fallhebel, zusammen mit dem 
Alkoholrade, fort, legt das Rad nach oben und hebt es heraus. 
8. Die Kugeln des inneren Gesperres werden herausgenommen und zu denen des äußeren 
gelegt. Die Deckplatte wird abgeschraubt. 
9. Gesperre, Alkoholrad, Rolle und Achse des Fallhebels werden unter Zuhilfenahme von 
Branntwein mit einem weichen Tuche sorgfältig gereinigt und getrocknet. Die Achsenlager des Fall— 
hebels werden gesäubert und, ebenso wie die Achse selbst, mit reinem, säurefreien Ol schwach gefettet. 
10. Die Sperrkugeln werden mit einem in Branntwein getauchten Lappen gereinigt, bis ihre 
Oberfläche wieder metallischen Glanz hat; nötigenfalls putzt man sie mit fein geschabter Kreide, die 
man mit Branntwein zu einem dünnen Brei anrührt. 
11. Ist die Trommel verschmutzt, so ist sie zu reinigen. Zu diesem Zwecke entfernt man 
zunächst die innere Schraube am Federbock und legt durch Drehen des Federträgers die Blattfeder 
nach links. Hierauf schraubt man die Schrauben, welche die Zulaufvorrichtung mit der Trogwand 
verbinden, heraus, nimmt das Zuführungsrohr zur Trommel ab und hebt die Trommel von ihren 
Lagern ab. Man legt sie längere Zeit in eine starke, nicht über 60° warme Sodalösung, hebt sie 
wiederholt heraus, so daß die einzelnen Kammern sich entleeren und wieder füllen, und spült die 
Kammern schließlich durch Einleiten von reinem Wasser. 
12. Hiernach ist die Trommel auf Verbeulungen, Aufgehen der Lötnähte oder sonstige Undicht- 
heiten zu prüfen. Erweist sich die Trommel als undicht, so ist ihre Einsendung an die Firma Gebr. 
Siemens & Co. in Lichtenberg bei Berlin zu veranlassen. 
13. Es folgt das Reinigen des Kleeblatts, der Trommelachse und das Reinigen und Olen 
der Achsenlager der Trommel, das Erneuern der Dochte sowie des Oles in den Olbehältern und das 
Wiedereinsetzen der Trommel. « 
14. Hiernach setzt man die Trommel in Bewegung und stellt fest, ob sie mehrere Umdrehungen 
ausführt und nicht plötzlich, sondern allmählich zur Ruhe kommt. Ferner läßt man die Trommel nach 
langsamem Drehen frei und beobachtet, ob sie in jeder Lage im Gleichgewicht ist und nicht von 
selbst, nach der einen oder anderen Richtung sich drehend, immer dieselbe Lage einzunehmen strebt. 
15. Wenn erforderlich, reinigt man Zuführungsrohr zur Trommel, Vorlage und Topf nebst 
Zuleitungen und filtriert den dem Topfe entnommenen Branntwein. 
  
  
  
  
  
                    c) Das Zusammensetzen des Alkoholmessers. 
1. Die Schrauben an der Zulaufvorrichtung werden eingeschraubt, das Zuführungsrohr zur 
Trommel wird eingesetzt. 
2. Der aus dem Topfe stammende Branntwein wird bis unter die obere Schlange in den 
Topf zurückgegossen.
	        

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