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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1906
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906.
Volume count:
34
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 38.
Volume count:
38
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Anlage 1. Brausteuer-Vergütungsordnung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

supplement

Title:
Beilage G. Endgültige Berechnung der Brausteuervergütung.
Document type:
Periodical
Structure type:
supplement

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des zweiten Teils.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Belgien.
  • XI. Luxemburg.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Polen.
  • XVIII. Türkei und Ägypten.
  • XIX. Bulgarien.
  • XX. Rumänien.
  • XXI. Serbien.
  • XXII. Montenegro.
  • XXIII. Griechenland.
  • XXIV. Albanien.
  • XXV. Vereinigte Staaten von Nordamerika und Kanada.
  • XXVI. Mittel- und Südamerika.
  • XXVII. Australien.
  • XXVIII. Afrika.
  • XXIX. Asien.
  • Der Friede im Osten.
  • Liste der Verstorbenen des Jahres 1917.
  • Anhang I. Diplomatische Enthüllungen.
  • Anhang II. Nachträge.
  • Alphabetisches Register.
  • Berichtigungen.

Full text

Bie Serreichisch--ag#rische Monarc#ie. (Januar 14.—17.) 11 
wie wirtschaftlichen Entwicklung der Südslaven bilde; das gemeinsame Auf- 
treten der dalmatischen Abgeordneten mit den übrigen Abgeordneten des 
kroatischen und slovenischen Bolkes im Reichsrat in allen nationalen Fragen 
mit ganzer Kraft zu unterstützen und endlich anzustreben, daß in allen 
Fragen des Landes einmütig vorgegangen, daß eventuelle Zwistigkeiten 
einvernehmlich geschlichtet werden und daß man zu diesem Zweck auch 
weiterhin in wechselseitiger Berührung verbleibe. 
14. Jan. Besteuerung des Eisenbahnverkehrs. 
Die „Wiener Zeitung“ verlautbart eine Kaiserl. Verordnung über 
die Steuer= und Tarifmaßnahmen im Eisenbahnverkehr aus 
Anlaß der durch den Krieg geschaffenen besonderen Verhältnisse. Die Ver- 
ordnung bezweckt stärkere Heranziehung des Eisenbahnverkehrs für Zwecke 
staatlicher Einnahmen; sie regelt die Verkehrssteuern im Eisenbahnbetriebe 
und ordnet Maßnahmen an, wodurch die Möglichkeit geboten wird, den 
Bahnen für die erhöhten Gestehungskosten erhöhte Einnahmen zu gewähren. 
Die Verordnung verfügt die Einführung einer 15proz. Frachtsteuer vom 
Beförderungspreis, ferner die Erhöhung der Fahrkartensteuer für Haupt- 
bahnen von 12 auf 20 Proz., für Lokalbahnen von 6 auf 10 Proz., sowie 
die Einführung einer Gepäcksteuer in gleichem Ausmaße wie die der Fahr- 
kartensteuer. Ferner sollen die Personentarife durchschnittlich um 30 Proz. 
mit Einschluß der erhöhten Fahrkartensteuer heraufgesetzt werden. Im 
Güterverkehr ist die Einführung des sog. Kriegszuschlages geplant, der zu- 
sammen mit einer 15proz. Frachtsteuer bei den Staatsbahnen 30 Proz. des 
Beförderungspreises ausmacht. Der Wirkungsbeginn der angeführten 
Steuern und Tarifmaßnahmen ist im allgemeinen für den 1. Febr. 1917 
in Aussicht genommen. Der jährliche Mehrertrag für den Staatsschatz aus 
der Einführung der erwähnten Abgaben sowie des Kriegszuschlages auf 
die Staatsbahnen wird mit rund 300 Mill. Kr. veranschlagt. 
14.—19. Jan. (Tirol.) Kaiser Karl an der Tiroler Front. 
Dem Oberkommandierenden der Tiroler Front Erzherzog Eugen 
verleiht der Kaiser das Großkreuz des Militär-Maria Theresien-Ordens. 
Der Kaiser legt selbst das Großkreuz an, was den Truppen mit 
folgendem Armee= und Flottenbefehl bekannt gegeben wird: Inmitten 
Meiner Broven, die im Mai 1916 den treubrüchigen Feind in unwider- 
stehlichem Ansturm bis weit in sein Gebiet zurückwarfen, weilend, haben 
Führer und Truppen der Heeresgruppe, in deren Verband damals auch 
Mein Edelweißkorps gehörte, Mich gebeten, zur Erinnerung an diese glor- 
reichen Tage das erworbene Großkreuz des Maria Theresien-Ordens an- 
zulegen und zu tragen. Hatte Ich schon als Großmeister das Recht, dieses 
höchste militärische Ehrenzeichen an Meine Brust zu heften, so gibt Mir 
doch erst die Bitte hochverdienter Führer und treuer, kampferprobter 
Truppen das stolze Gefühl, das Großkreuz Meines Militär-Maria There- 
sien-Ordens als vor dem Feinde erworben zu tragen. In diesem erhebenden 
Bewußtsein lege Ich das Großkreuz an und entbiete Euch Meinen Dank 
und Gruß. 
Trient, am 17. Jänner 1917. Karl. 
16. Jan. Kaiser Karl ordnet an, daß die Landesschützen fortan 
„Kaiserschützen“ genannt werden. 
17. Jan. Graf v. Clam-Martinic und Graf Tisza begeben 
sich nach Berlin. (Näheres s. TI. 1 S. 40.) 
 
	        

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