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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Monografie

Persistenter Identifier:
philippson_heinrich_der_loewe_1918
Titel:
Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.
Erscheinungsort:
Leipzig
Herausgeber:
Oskar Leiner
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
bayern
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
900
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Register
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Arten und Hilfsmittel
  • 2. Kapitel. Die Entwickelung der Eisenbahnen
  • 3. Kapitel. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber den Eisenbahnen.
  • 5. Kapitel. Das Tarifwesen.
  • § 1. Allgemeines.
  • § 2. Die Gütertarife.
  • § 3. Die Personen- und Gepäcktarife.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Volltext

318 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
Sichtspunkte einen erkennbaren Einfluß eingeräumt. Das Verbältnis der 
toten Last zur Nutzlast, die Ausnutzung der Ladefähigkeit kann, wenn 
das Vorgeben Erfolg hat, dadurch verbessert, also die Aussicht auf 
Ertrag gesteigert werden. Natürlich wird man ein solches Vorgehen 
vermeiden bei Gütern, die wegen ihrer Sperrigkeit, Feuergefährlichkeit 
und sonstiger schädlicher Wirkungen für den Eisenbahnverkehr nicht 
erwünscht sind. 
Von den sonstigen Umständen, die nach dem im Abschnitt I aus- 
geführten bei der Bemessung der Verkehrspreise mitwirken, ist im Eisen- 
bahnverkehr der Wert der Verkebrsleistung für deren Empfünger von 
erkennbarem Einflusse. Der Wert der Leistung für deren Empfünger hängt 
von vielerlei Umständen ab, wie von der Inanspruchnahme des Fassungs- 
raums, vom Gewichte des Beförderungsgegenstandes, der Schnelligkeit und 
Sicherheit, im Personenverkehr auch von der Bequemlichkeit und Bebaglich- 
keit der Beförderung, vor allem auch von der Länge der Beförderungsstrecke. 
Die Länge der Beförderungsstrecke erfordert noch eine kurze Be- 
trachtung. Die Arbeitskosten der Verkehrsleistung sind nur zum Teil 
abhängig von der Entfernung, nämlich nur soweit, als sie auf der 
Strecke selbst erwachsen. Dagegen sind die Arbeitskosten auf der Ab- 
gangs- und Bestimmungsstelle und auf der unter Umständen nötig wer- 
denden Umladestelle von der Länge der zurückgelegten Strecke unab- 
hängig. Man hat dem im Gütertarifwesen dadurch Rechnung getragen, 
daß man den Frachtsatz zerlegt in die Abfertigungsgebühr (Stationskosten, 
Expeditions- und Manipulationskosten) und den Streckensatz; beim Per- 
sonenverkehr hat man davon abgeschen, weil die Abfertigungskosten 
hier gegenüber den Streckenkosten von viel geringerer Bedeutung sind 
als im Güterverkehr. Die Abfertigungskosten sind für alle Entfermungen 
gleich hoch, und deshalb müssen grundsätzlich die Abfertigungsgebühren 
keine Abstufungen nach den Entfernungen zeigen. Um aber den Nah- 
verkehr nicht zu überlasten, hat man für kürzere Entfernungen stufen- 
weise Ermäßigungen der Abfertigungsgebühren vorgesehen. Die Strecken- 
Sätze sind vielfach für die Entfernungseinheit gleich hoch ohne Rück- 
Ssicht auf die Gesamtentfernung. Gegen diese Art, den Entfernungsunter- 
schied zu berücksichtigen, ergeben sich aus der Sache selbst Einwen- 
dungen. Die Streckenkosten verringern sich nämlich — auf die Längen- 
einheit berechnet — bei der durchgehenden Beförderung auf gröbßere 
Strecken, aber nicht durchweg, sondern nur bis zu einer gewissen 
Grenze, weil nach bestimmten Strekenabständen eine Auswechselung der 
Lokomotiven und eine Erneuerung des Personals nötig ist und auch 
gewisse Aufwendungen für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des 
fahrenden Zuges sich wiederholen oder neu einstellen (z. B. Schmier- 
mittel, Heizung, Beleuchtung). Immerhin liegt bis zu einer bestimmten 
Grenze die Möglichkeit vor, für die auf einmal durchfahrene Strecke
	        

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