Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1916
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916.
Bandzählung:
44
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 47.
Bandzählung:
47
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Medizinal- und Veterinärwesen. Beilage zu Nr. 47 des Zentralblatts für das Deutsche Reich.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenhäuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institute.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XIV. Jahrgang, 1903. (14)
  • Titelseite
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Amtlicher Teil.
  • Allerhöchste Kabinets-Ordre, betreffend Anrechnung eines Kriegsjahres.
  • Bekanntmachung (Korrektur), betreffend die Mündelsicherheit von Schuldverschreibungen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
  • Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr getragener Kleidungsstücke im Bezirk der Westkarolinen und Palaus.
  • Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend die anderweite Aufstellung der Handelsstatistik für das Schutzgebiet Deutsch-Neu-Guinea, mit Ausnahme des Inselgebietes der Karolinen, Palau und Marianen.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

— 486 — 
Expedition zur Unterwerfung der Bafuts vom 24. Januar bis 10. April 1902. 
Expedition zur Unterwerfung der Jecombas vom 3. Februar bis 8. Mai 1902. 
Überfall bei Bamunum und Bestrafung der Bamunums vom 11. bis 28. Juni 1902. 
Feldzug zur Unterwerfung des Häuptlings Semikore von Esum vom 21. August 1901 bis 
20. Juli 1902. 
Expedition zur Unterwerfung des Häuptlings Ngalim vom 14. bis 23. März 1902. 
Gefechte in Deutsch-Bornu (Ngolloberg, Sedelebaberge, Verfolgung des Sultans Zuberu) vom 
3. April bis 29. Mai 1902. 
10. Uberfall durch die Bansos und Bestrafung derselben vom 3. bis 8. Juni 1902. 
Wilhelmshöhe, den 23. August 1903. 
Wilhelm I. R. 
Graf v. Bülow. 
  
n 
An den Reichskanzler (Oberkommando der Schutztruppen). 
Bekanntmachung, betreffend die Mündelsicherheit von Schuldverschreibungen der 
Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. 
Auf Grund des § 1807 Abs. 1. Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Bundesrat 
beschlossen, 
die von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft auf Grund des Vertrags zwischen dem Reichs- 
kanzler und der genannten Gesellschaft vom 15. November 1902 auszugebenden Schuld- 
verschreibungen zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet zu erklären. 
Norderney, den 24. August 1903. 
Der Reichskanzler. 
Graf v. Bülow. 
  
Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr getragener Kleidungsstücke 
im Bezirk der Westkarolinen und Palaus. 
81. 
Mit Rücksicht auf die Gefahr einer Einschleppung ansteckender Krankheiten wird die Einfuhr 
getragener Kleidungsstücke zum Zwecke des Verkaufes an die Eingeborenen im Bezirk der Westkarolinen 
und Palaus verboten. 
§ 2. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1000 (tausend) Mark 
oder Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann auf Einziehung der eingeführten Kleidungsstücke 
erkannt werden. 
83. 
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. 
Jap, den 1. April 1903. 
Der Kaiserliche Bezirksamtmann. 
J. V.: 
Dr. Born. 
  
Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Neu-Guinea, betreffend 
die anderweite Aufstellung der Handelsstatistik für das Schutzgebiet Deutsch-Neu- 
Guinca, mit Ausnahme des Inselgebietes der Karolinen, Palau und Marianen. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) in Verbindung 
mit § 2 der Verfügung des Reichskanzlers vom 1. April 1899 zur Ausführung der Allerhöchsten Ver- 
ordnung, betreffend die Übernahme der Landeshoheit über das Schutzgebiet von Deutsch-Neu-Guinea durch 
das Reich, vom 27. März 1899, bestimme ich hiermit, was folgt:
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welches Wort passt nicht in die Reihe: Auto grün Bus Bahn:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.