Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1918
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 19.
Bandzählung:
19
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Auswanderungswesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Errichtung einer Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLVI. Jahrganges 1918.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • 1. Auswanderungswesen.
  • Errichtung einer Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung.
  • 2. Marine und Schiffahrt.
  • 3. Maß- und Gewichtswesen.
  • 4. Medizinal- und Veterinärwesen.
  • 5. Militärwesen.
  • 6. Zoll- und Steuerwesen.
  • 7. Polizeiwesen.
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30.)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)

Volltext

— 204 — 
die Förderung sonstiger der Fürsorge für Rück- und Auswanderer dienenden Bestrebungen; 
die Regelung der Rückwanderung im Ausland, insbesondere die Regelung der Werbe- 
tätigkeit und der Zuführung Rückwandernder bis zur Grenze des Reichs oder der Schutz- 
gebiete, die Vereinbarungen mit Beförderungsunternehmungen  und die Fürsorge für die 
Flüssigmachung des Vermögens der Rückwanderer: 
die Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entseuchung und vorläufigen Unterbringung 
der Rückwanderer, soweit eine solche außerhalb des Reichsgebiets erforderlich ist; 
die Fürsorge für den lückenlosen Ausbau und die reibungslose Betätigung der Einrich- 
tungen im Reiche und in den Schutzgebieten, die sich mit der Abnahme und Unter- 
bringung von Rückwanderern befassen. 
III. 
Die Reichswanderungsstelle hat ihren Sitz in Berlin. 
Sie besteht aus einem Vorsitzenden, dem die erforderlichen Hilfskräfte beigegeben werden, und 
aus einem Beirat. Der Reichskanzler ernennt den Vorsitzenden, den oder die Stellvertreter und die 
Beiratsmitglieder; er führt die Aussicht und erläßt die näheren Bestimmungen. 
IV. 
Der Vorsitzende vertritt die Reichswanderungsstelle nach außen und führt die laufende Ver- 
waltung; er erläßt die allgemeinen Dienstanweisungen. 
V. 
Der Beirat berät auf Einladung und unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungs- 
stelle in geiner Gesamtheit oder in Ausschüssen; er ist zur beratenden Mitwirkung bei grundsätzlichen 
Fragen der Rück- und Auswanderung berufen, insoweit nicht auf dem Gebiete der Auswanderung 
nach §§ 38 und 39 des Reichsgesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 der dort 
vorgesehene sachverständige Beirat in Tätigkeit zu treten hat. 
Die Mitglieder des Beirats versehen ihr Amt als Ehrenamt. Auswärtige Beiratsmitglieder 
erhalten auf Erfordern Tagegelder und Reisekosten. 
VI. 
Der Zeitpunkt der Übernahme der Aufgaben auf dem Gebiete der Auswanderung bleibt späterer 
Bestimmung vorbehalten. Im übrigen tritt die Reichswanderungsstelle sofort in Tätigkeit. 
Berlin, den 29. Mai 1918. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wallraf. 
2. Marine und Schiffahrt. 
Die vom Reichswirtschaftsamt veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden 
und Tafeln für das Jahr 1919 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astro- 
nomischen Beobachtungen“ ist in Carl Heymanns Verlag in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder- 
verkäufern zum Preise von 1,60 ℳ  für das Exemplar vom Verleger geliefert. 
Im Buchhandel ist es zum Preise von 2 ℳ  für das Exemplar zu beziehen. 
Von der in dem Jahrbuch enthaltenen Tafel "Zeitsignalstationen nach ihrem Bestande zu 
Anfang 1918“ können Sonderabdrucke zum Preise von 1 ℳ   für das Exemplar vom Verleger bezogen 
werden. .
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.