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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1918
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Volume count:
46
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 34.
Volume count:
34
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Zoll- und Steuerwesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Biersteuer- Ausführungsbestimmungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Muster 5. (Ausf. Best. § 37) Nachweisungen der in der Brauereirolle vermerkten Änderungen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Allgemeine Ansicht.
  • Die Armee: das Offizierkorps.
  • Der Mannschaftsersatz und das Kantonsystem.
  • Verpflegung des Heeres, Exerzitium.
  • Kammer- und Kommissariatsbehörden, Domänen- und Steuerverwaltung.
  • Begründung des Generaldirektoriums und der Kriegs- und Domänenkammern.
  • Die Oberrechenkammer. -- Die Landräte.
  • Reform der Stadtverfassung. -- Der Steuerrat.
  • Die Kabinettsregierung.
  • Resultate der Domänenverwaltung. -- Grundsteuerreformen, Generalhufenschoß.
  • Lehnskanon. -- Kontribution und Nebenlasten. -- Akzise.
  • Staatshaushalt und Hofstaatskasse, Tresor.
  • Konservation der Bauern. -- Innere Kolonisation.
  • Getreidehandel. -- Wollausfuhrverbot. -- Tuchmacherei.
  • Reform des Zunftwesens.
  • Versuche zur Justizreform.
  • Kirchen- und Schulpolitik.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Kammerjustiz. Rechenkammer. Landräte. Reform der Stadtverfassung. 293 
Von alters her bestand fast überall in den Provinzen der preußischen 
Monarchie in den Städten eine oligarchische Verfassung. Die Stadträte ergänzten 
sich selbst aus den herrschenden Familien, und da sie meist sehr groß waren, 
regierten sie in sogenannten wechselnden Mitteln, d. h. umschichtig eine Hälfte 
um die andere, und zwar unter völligem Ausschluß der Bürgerschaft. Das Stadt- 
regiment wurde nicht sowohl im Sinne einer öffentlichen Pflicht, als vielmehr in 
dem eines nutzbaren Rechtes der herrschenden Klasse geführt. Emolumente und 
Akzidenzien aus den städtischen Gütern und Forsten, billige Pachtungen für 
die Ratsmitglieder und ihre Verwandten, Schmausereien und Gelage auf 
allgemeine Unkosten gingen überall im Schwange. Die finanzielle Mißwirtschaft 
hatte vielfach zur Überschuldung der Städte geführt. Der lässige Geist dieser alten 
ständisch-korporativen Selbstverwaltung paßte übel zu dem angespannten und 
akkuraten Wesen des neuen Militärstaats, der es noch nicht verstanden hatte, eine 
wirksame Kontrolle über die Gemeinden einzurichten. 
An Versuchen dazu hatte es allerdings auch früher nicht gefehlt. Schon 
der Große Kurfürst hatte verschiedene Maßregeln ergriffen, um eine mon- 
archische Reform der Stadtverwaltung in die Wege zu leiten. Mit der Akzise und 
den Garnisonen waren die Kriegs= und Steuerkommissarien gekommen; man 
war aufmerksam geworden auf die schlechte Finanzverwaltung der Stadträte und 
hatte auch versucht, die städtische Ordnungs= und Wirtschaftspolizei zu verbessern. 
Aber erst die durchgreifende Energie Friedrich Wilhelms I. hat hier nachhaltig 
Wandel geschaffen. Bald nach seinem Regierungsantritt setzte er in den einzelnen 
Provinzen Untersuchungskommissionen nieder, die zunächst damit beauftragt 
wurden, das Schuldenwesen in den Städten zu regeln, und deren Tätigkeit damit 
endete, daß durch sogenannte rathäusliche Reglements die gauze städtische Ver- 
fassung und Verwaltung von Grund ans verändert wurde, und zwar in dem 
Sinne, daß die Städte fortan schlechtweg als Bestandteile des Staates der 
allgemeinen Verwaltung untergeordnet wurden, wobei ihre kommunale Selb- 
ständigkeit ganz verloren ging. 
Einige ganz große Städte, die aus verschiedenen getrennten Gemeinden 
zusammengesetzt waren, wie Berlin und Königsberg, wurden jetzt zu einer 
Gemeinde zusammengefaßt (Berlin 1709, Königsberg 1724) und unter die Auf- 
sicht und Leitung eines königlichen Stadtpräsidenten gestellt. In allen Städten 
wurden an Stelle der alten großen Räte kleinere Magistratskollegien eingerichtet, 
die aus festbesoldeten lebenslänglichen Beamten bestanden und durch den König 
oder die Behörden ernannt wurden, in der Regel gegen Angebote zur Rekruten- 
kasse, wodurch die Stellen meist käuflich wurden. Die Bürgerschaft hatte auch 
jetzt noch nicht viel zu bedeuten; Stadtverordnete, die hier und da wieder erscheinen, 
waren damals keine gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die den Magistrat 
kontrollierten, sondern mehr Gehilfen des Magistrats aus den Zünften und 
Stadtvierteln. Polizei und Gericht blieb den Städten, wie herkömmlich, über- 
lassen: die Polizei übte der Magistrat aus, insonderheit einer der gewöhnlich 
in der Dreizahl erscheinenden Bürgermeister; die Rechtsprechung war geteilt 
zwischen dem Magistrat, der ebenso wie andere Verwaltungsbehörden eine 
administrative Jurisdiktion ausübte, und dem Stadtgericht, das die ordentliche 
Rechtspflege besorgte. Der Hauptpunkt in der Reform bestand in der Regelung 
der Finanzverwaltung. Die Kämmereigüter und Forsten der Städte wurden
	        

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