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Abriß der Staatsbürgerkunde.

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Monograph

Persistent identifier:
eckardt_abriss_staatsbuergerkunde_1912
Title:
Abriß der Staatsbürgerkunde.
Other titles:
für Handels- und kaufmännische Fortbildungsschulen
Subtitle:
Zunächst: Im Anschluß an Ph. Ebeling, Handelsbetriebslehre
Author:
Eckardt, Dr. Paul
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Staatsbuergerkunde
Place of publication:
Leipzig und Berlin
Publishing house:
Teubner
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Das Finanzwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Abriß der Staatsbürgerkunde.
  • Title page
  • Inhalt.
  • Introduction
  • I. Die Familie.
  • II. Die Gemeinde.
  • III. Kirche und Schule.
  • IV. Die mittleren Verwaltungsbezirke.
  • V. Die Bundesstaaten.
  • VI. Das Deutsche Reich.
  • VII. Das Finanzwesen.
  • VIII. Die Ordnung des Rechtswesens.
  • IX. Deutschland als Wirtschaftseinheit.
  • X. Die deutsche Kriegsmacht.
  • Literatur.

Full text

Reichs Verf. 
Art. 70. 
Art. 69. 
Art. 72. 
24 Das Finanzwesen. 
Wie daraus zu ersehen ist, entfallen 655% der Ausgaben auf die Kosten der 
Kriegsmacht, über deren Bedeutung Näheres S. 30 und 32 zu ersehen ist. 
Der Ausgabeposten mag für den ersten Augenblick recht hoch erscheinen, 
jedoch zeigt uns ein Vergleich mit anderen Ländern, daß diese noch erheblich 
mehr für Heer und Flotte aufwenden. So betrugen 1908 die Ausgaben für 
Heer und Flotte in: 
Deutschland 1162 Mill. J, oder /7 18,4 pro Kopf der Bevölkerung. 
Großbritannien 1165 „ „ „ „ 26,4 „ 
Frankreich 975 77 777 77 77T 24,8 77 77 77 11 
Die geschlossenen Städte bezogen im Mittelalter bis zum Anfang des 
19. Jahrhunderts den größten Teil ihrer Einnahmen aus den Abgaben, die 
von den in die Stadt eingeführten Waren erhoben wurden (Torsteuer, Akzise. 
Gefälle). Die Erhebung war einfach und leicht kontrollierbar. Als die Staaten 
die Akzisen beseitigten, verlegten sie gewissermaßen die Zollgrenze ron den 
Stadtgrenzen an die äußeren Landesgrenzen, und so enstand dem Staat eine 
bedeutende Cinnahmequelle, an die der einzelne bereits seit Jahrhunderten 
gewöhnt war, die er daher auch nicht als besondere Belastung empfand. Aus 
diesem Grunde ist es erklärlich, daß auch heute noch bei vielen Staaten die 
Zölle eine der wichtigsten Einnahmequellen bilden. Ferner kommt hinzu, daß 
die kleinen Einkommen von direkten Steuern befreit sind (vgl. S. 9); die 
Zölle bilden dann ein Mittel, auch sie in bescheidenem Maße mit zu den Kosten 
der Reichserhaltung heranzuziehen. 
Unter den Einnahmen stehen bei weitem an erster Stelle die Zölle. Bei 
den Aufwandsteuern sind besonders die hohen Beträge für alkoholische Ge- 
tränke der Beachtung wert. Zur Deckung außerordentlicher Ausgaben für größere 
Anlagen, Kriegsfälle usw. greifen das Reich wie die Einzelstaaten zur Auf- 
nahme von Anleihen (vgl. Gr. A. S. 113, Kl. A. S. 146), die Reichsschuld be- 
trug 1910 rund 5 Milliarden Mark. 
Da einzelne Steuern und Zölle teilweise den Einzelstaaten zufließen, so über- 
weist ihnen das Reich diese Beträge; dagegen haben die Bundesstaaten die 
Pflicht, die an der Deckung der Ausgaben fehlenden Beträge dem Reiche zu 
erstatten (Matrikularbeiträge). Die Verteilung der Beiträge erfolgt nach der 
Kopfzahl der Bevölkerung. Der Haushaltsplan wird jährlich durch ein Gesetz 
festgestellt, ebenso haben Bundesrat und Reichstag die Verwendung der Ein- 
nahmen nachträglich zu prüfen (dies geschieht in erster Linie durch den Rech- 
nungshof des Deutschen Reiches) und Entlastung zu erteilen. 
Die Gesamtbelastung an Reichs-, Staats= und Gemeindesteuern betrug 1908: 
in Deutschland auf den Kopf d. Bevölk. 4 51,2, dav. waren 48 dir. u. 52 1 indir. St. 
77 Großbritannien 77 77 77 77 77 77 91,2, 77 77 64 5% !7 „ 36 5% 77 » 
« Frankreich 77 „7 77 „ » « 83,7, 77 77 36 5½% 77 77 64 5% 77 77 
Das alte Deutsche Reich ist aus Mangel an den nötigen Mitteln 
zugrunde gegangen. Daher ist es eine der vornehmsten Aufgaben 
der Volksvertretung, dem Reiche die zur Erfüllung seiner Auf- 
gaben erforderlichen Mittel zu beschaffen. 
77 77 77
	        

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