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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kaiser und Reich.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

— 344 — 
III. 
§§ 36, 37 und 38 erhalten folgende veränderte Fassung: 
8 36. 
Ständische Kanzleien, Archiv und Bibliothek. Bureandirektor. 
Die Benutzung des ständischen Archives steht der Staatsregierung nach vor- 
herigem Einvernehmen mit dem Präsidenten der betreffenden Kammer, um deren 
Akten es sich handelt, frei. 
Will eine Kammer oder ein Mitglied derselben von Akten der anderen 
Kammer, welche während des laufenden Landtages ergangen sind, Einsicht 
nehmen, so kann dies nur mit Genehmigung des Präsidenten dieser Kammer 
geschehen. 
Die Ergänzung der ständischen Bibliothek erfolgt nach den Vorschlägen eines 
von den Direktorien beider Kammern zu wählenden Ausschusses. 
Für die Leitung der Kanzleien beider Kammern, sowie für die Verwaltung 
des Archivs wird von den Ständen ein Bureaudirektor ernannt, wozu die Di- 
rektorien beider Kammern gemeinschaftlich jedesmal 3 geeignete Bewerber in 
Vorschlag bringen. Können sich die Direktorien nicht über die vorzuschlagenden 
Personen oder die Kammern nicht über die Wahl aus denselben vereinigen, so 
ist die Wahl in der Weise vorzunehmen, daß abwechselnd die eine Kammer, und 
zwar beim ersten Male die erste Kammer, drei Bewerber vorschlägt, und die 
andere Kammer aus denselben den Bureaudirektor wählt. 
Von der Anstellung und Verpflichtung des Bureaudirektors ist dem Gesamt- 
ministerium Nachricht zu geben. 
Derselbe hat eine Dienstwohnung im Ständehause. Sein übriges Dienst- 
einkommen wird im Einverständnisse mit dem Gesamtministerium festgesetzt. 
837. 
Weitere ständische Weamte und Hilfspersonal. 
Die übrigen ständischen Beamten, insbesondere die zur Verwaltung der 
Bibliothek und des Ständehauses erforderlichen Beamten werden von den Prä— 
fidenten nach Maßgabe des Staatshaushalts-Etats angestellt und deren Dienst- 
einkommen im Einverständnisse mit dem Gesamtministerium festgesetzt. 
Die nicht bloß vorübergehend angestellten ständischen Beamten einschließlich 
des Bureaudirektors dürfen kein Staats= oder Privatamt neben ihrem Amte be- 
kleiden. Sie haben die Rechte und Pflichten der Zivilstaatsdiener, insbesondere
	        

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