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Der Friedensvertrag von Versailles

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Bibliographic data

fullscreen: Der Friedensvertrag von Versailles

Monograph

Persistent identifier:
friedensvertrag_versailles_1919
Title:
Der Friedensvertrag von Versailles
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1919
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
XIII. Teil. Arbeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erster Abschnitt. Organisation der Arbeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kapitel 1. Organisation.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Friedensvertrag von Versailles
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung.
  • Inhaltsübersicht.
  • Die Friedensbedingungen.
  • I. Teil. Völkerbundakte.
  • II. Teil. Grenzen Deutschlands.
  • 1. Mit Belgien.
  • 2. Mit Luxemburg.
  • 3. Mit Frankreich.
  • 4. Mit der Schweiz.
  • 5. Mit Österreich.
  • 6. Mit der Tschecho-Slowakei.
  • 7. Mit Polen.
  • 8. Mit Dänemark.
  • Die Grenzen Ostpreußens.
  • III. Teil. Politische Bestimmungen für Europa.
  • Erster Abschnitt. Belgien.
  • Zweiter Abschnitt. Luxemburg.
  • Dritter Abschnitt. Linkes Rheinufer.
  • Vierter Abschnitt. Saarbecken.
  • Fünfter Abschnitt. Elsaß-Lothringen.
  • Sechster Abschnitt. Österreich.
  • Siebenter Abschnitt. Tschecho-Slowakischer Staat.
  • Achter Abschnitt. Polen.
  • Neunter Abschnitt. Ostpreußen.
  • Zehnter Abschnitt. Memel.
  • Elfter Abschnitt. Die freie Stadt Danzig.
  • Zwölfter Abschnitt. Schleswig.
  • Dreizehnter Abschnitt. Helgoland.
  • Vierzehnter Abschnitt. Rußland und russische Staaten.
  • IV: Teil. Deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutschlands.
  • Erster Abschnitt. Deutsche Kolonien.
  • Zweiter Abschnitt. China.
  • Dritter Abschnitt. Siam.
  • Vierter Abschnitt. Liberia.
  • Fünfter Abschnitt. Marokko.
  • Sechster Abschnitt. Aegypten.
  • Siebenter Abschnitt. Türkei und Bulgarien.
  • Achter Abschnitt. Schantung.
  • V. Teil. Bestimmungen über die Land-, See- und Luftstreitkräfte.
  • Erster Abschnitt. Landstreitkräfte.
  • Zweiter Abschnitt. Seestreitkräfte.
  • Dritter Abschnitt. Luftstreitkräfte.
  • Vierter Abschnitt. Interalliierte Kontroll-Kommission.
  • Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
  • VI. Teil. Kriegsgefangene und Grabstätten.
  • Erster Abschnitt. Kriegsgefangene.
  • Zweiter Abschnitt. Grabstätten.
  • VII. Teil. Strafbestimmungen.
  • VIII: Teil. Wiedergutmachungen.
  • Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
  • Anlage I. Schaden-Kategorien.
  • Anlage II. Die Kommission.
  • Anlage III. Ersatz der Schiffe.
  • Anlage IV. Wirtschaftliche Leistungen.
  • Anlage V. Kohlenlieferung.
  • Anlage VI. Farbstoffe usw.
  • Anlage VII. Kabel.
  • Zweiter Abschnitt. Sonderbestimmungen.
  • IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen.
  • X. Teil. Wirtschaftliche Bestimmungen.
  • Erster Abschnitt. Handelsbeziehungen.
  • Zweiter Abschnitt. Verträge.
  • Dritter Abschnitt. Schulden.
  • Vierter Abschnitt. Eigentum, Rechte und Interessen.
  • Fünfter Abschnitt. Verträge, Verjährung, Urteile.
  • Sechster Abschnitt. Gemischte Schiedsgerichte.
  • Siebenter Abschnitt. Gewerbliches Eigentum.
  • Achter Abschnitt. Soziale und staatliche Versicherungen in den abgetretenen Gebieten.
  • XI. Teil. Luftschiffahrt.
  • XII. Teil. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen.
  • Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
  • Zweiter Abschnitt. Schiffahrt.
  • Dritter Abschnitt. Eisenbahnen.
  • Vierter Abschnitt. Entscheidung von Streitfragen und Abänderung der Dauerbestimmungen.
  • Fünfter Abschnitt. Besondere Bestimmung.
  • Sechster Abschnitt. Bestimmungen über den Kieler Kanal.
  • XIII. Teil. Arbeit.
  • Erster Abschnitt. Organisation der Arbeit.
  • Kapitel 1. Organisation.
  • Kapitel 2. Geschäftsordnung.
  • Kapitel 3. Allgemeine Vorschriften.
  • Kapitel 4. Uebergangsbestimmungen.
  • Anlage. Erste Tagung 1919.
  • Zweiter Abschnitt. Allgemeine Grundsätze.
  • XIV. Teil. Sicherheiten für die Ausführung.
  • Erster Abschnitt. Westeuropa.
  • Zweiter Abschnitt. Osteuropa.
  • XV. Teil. Verschiedene Bestimmungen.
  • Anlage. Die Freizone von Hoch-Savoyen betreffend.
  • Sachregister.

Full text

Um au vermeiden, daB der Völferbund mit unmichtigen Fragen 
befaßt wird, wird Deutichland in Kiel eine Iofale Behörde fchaffen, die 
berufen ift, in erfter Inftanz über Streitigfeiten zu entfcheiden und nad 
Möglichleit Klagen abzuftellen, die durch die Tonfularifchen Vertreter der 
intereffierten Macht vorgebracht werden. 
  
XII, Teil. 
rbeit. 
Erjter Abjchnitt. Organifation der Arbeit. 
Da der Völlerbund die Begründung des Weltfriedens zum Ziele 
hat und ein folcher Friede nur auf dem Boden der fozialen Gerechtigkeit 
begründet werden Tann; und da ferner Arbeitsbedingungen beftehen, 
welche für eine große Zahl von Dienichen Ungerecdhtigfeit, Elend und 
Enibehrungen mit ji bringen, durch die eine derariine Unzufriedenheit 
erzeugt wird, daß.der Weltfriede und die Welteintracht in Gefahr ge 
raten, und eine Verbefierung diefer Berhältniffe dringend erforderlich 
ift, 3. 3. in bezug auf die Regelung der Arbeitszeit, die Feitlenung 
‚eines Dtorimalarbeitstages und einer Diarimalarbeitsmoche, die Regelung 
des Arbeitsmarktes, die Belämpfung der Wrbeitslofigfeit, die Sider- 
ftellung eines Zohnes, der angemefjene Dajeinsbedingungen gemährleiftet, 
den Schuß der Arbeiter gegen allgemeine und. Berufsfrantheiten und 
Arbeitsunfälle, den Schuß der Finder, jugendlichen und Frauen, Die 
Alters: und Invalidenrenten, den Schuß der nterefen der im Yuslande 
befchäftigten Arbeiter, die Anerfennung des Grundfates der Koalitiong- 
freiheit, die DOrganifation der beruflichen und technifchen Fortbildung 
und andere gleichartige Diaßnahmen ; 
da endlich die Nichtannahme wirklich menfchenwürdiger Urbeits- 
bedingungen durch einen Staat ein Hindernis für die Bemühungen der 
anderen Nationen bedeutet, welche das 208 der Arbeiter ihrer eigenen 
Länder zu beflern wünjchen, 
jo haben die hohen vertragjchließenden Parteien, bewegt dur Ges 
fühle der Gerechtigleit und der Dienfchlichfeit,, wie auch durch den - 
uni, einen dauernden Weltfrieden zu fichern, folgendes vereinbart: 
Kapitel 1. Organifation. 
Artifel 387. 
Um an der Vermirflidung des in der Einleitung niedergelegten 
Programms zu arbeiten, wird eine ftändige Organifation begründet. 
Die urfprünglichen Diitglieder des Völferbundes follen die erjten 
Mitglieder diefer Organifation fein. Später foll die Dtitgliedichaft im 
205
	        

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