Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

law_collection

Persistenter Identifier:
gs_preussen
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
law_collection
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1810
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_collection_volume

Persistenter Identifier:
gs_preussen_1838
Titel:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1838.
Bandzählung:
29
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Dokumenttyp:
law_collection_volume
Sammlung:
preussen
Erscheinungsjahr:
1838
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 28.
Bandzählung:
28
Dokumenttyp:
law_collection
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
  • Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)
  • Repertorium der Gesetzsammlung für das Königreich Sachen vom Jahre 1830. I. in chronologischer Ordnung.
  • Repertorium der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. II. in alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück. (1)
  • 2. Stück. (2)
  • 3. Stück. (3)
  • 4. Stück. (4)
  • 5. Stück. (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück. (7)
  • 8. Stück. (8)
  • 9. Stück. (9)
  • 13. Stück. (13)
  • 10. Stück. (10)
  • 11. Stück. (11)
  • 12. Stück. (12)
  • 14. Stück. (14)
  • No. 21.) Verordnung des Königlichen Kirchenrathes, wegen Bekanntmachung neuer Sportul-Tax-Ordnungen (21)
  • Taxordnung nach welcher Sportuln bei dem Königl. Sächsischen Kirchenrathe und dessen Canzlei gefordert und bezahlt werden sollen.
  • Anmerkungen.
  • Verordnung, nach welcher die Sportuln bei dem Königl. Sächs. Ober-Consistorio und dessen Protonotariats-Expedition gefordert und bezahlt werden sollen.
  • Anmerkungen
  • No. 22.) Publicandum, die Erläuterung einer §pho 16 des Generalis vom 22sten Februar 1817 enthaltenen Bestimmung betreffend. (22)
  • 15. Stück. (15)
  • 16. Stück. (16)
  • 17. Stück. (17)
  • 18. Stück. (18)
  • 19. Stück. (19)
  • 20. Stück. (20)
  • 21. Stück. (21)
  • 22. Stück. (22)
  • 23. Stück. (23)
  • 24. Stück. (24)
  • 25. Stück. (25)
  • 26. Stück. (26)
  • 27. Stück. (27)
  • 28. Stück. (28)
  • 29. Stück. (29)
  • 30. Stück. (30)
  • 31. Stück. (31)
  • 32. Stück. (32)
  • 33. Stück. (33)
  • 34. Stück. (34)
  • 35. Stück. (35)
  • 36. Stück. (36)
  • 37. Stück. (37)
  • 38. Stück. (38)
  • 39. Stück. (39)

Volltext

26 
27 
28 
29 
30 
31 
32 
33 
34 
35 
(74) 
  
Gegenstand. 
Bescheid.. 6 gr. bis 
Besebung eines geistlichen oder Schul- Amtes ꝛc. s. Designationsbefehl. 
Besoldung, s. Gehalt. 
Beilagen, s. Abschriften. 
Cantorpraͤdicat, s. Praͤdicat. 
Canzleizettel, ...........- 
Catechumenen, wenn sie vor Erfuͤllung des 14ten Lebensjahres zu der 
Confirmation und dem Genusse des heiligen Abendmahls zuge— 
lassen werden, fuͤr das Rescript, nach den Vermögensverhält= 
nissen. 12 gr. bis 
bei Unvermögenden unentgeldlich. 
Censur wegen bestandenen Examenns.. — 
Collaturrecht uͤber Stipendien und andere Beneficien, s. Decret. 
Collectenbesell ... 
Collegiatur in dem großen oder dem kleinen Fürstencollegium bei der 
Universitäc zu Leipzig, für den Wahl. Bestätigungs-Befehl, 
Communicat, nach Beschaffenheit der Sach, 6 gr. 12 gr. bis 
Wenn bel einer Sache eine Meinungsverschiedenheic der 
Collegien enestehec, so sind für die deshalb abzulassenden mehre- 
ren Communicace, oder den zu erstatctenden Beriche, so wie 
überhaupc für Berichte, Communicake und Verfügungen, wel- 
che niche durch die Parteien selbst, sondern durch Incident= 
punkte veranlaße werden, Sportuln von den Parteien nicht zu 
verlangen. 
Confirmation und Verpflichtung eines Rectors oder andern Professors 
an einer Koͤniglichen Landschule... . 
Dergleichen eines Adjuncts an einer Landschule;e . .. 
Confirmation eines Recesses oder Vergleichs und Ausfertigung der 
Confirmationsurkunde, nach Beschaffenheit der Sache und de- 
ren Wichtigkeittth. 1 khlr. bis 
  
Consilinm abeundi, (. Relegatlon. 
ensilerien Assessor-Stelle, s. Assessur. 
  
Sportuk 
satz. 
* 
12 
  
  
12 
12 
  
  
  
11
	        

Downloads

Downloads

Das gesamte Werk oder die angezeigte Seite kann hier in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

METS METS (Gesamtwerk) PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bild Vorschau Bild Klein Bild Mittel Bild Groß Bild Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

ausgabe:

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.