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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1840
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
31
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1840
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 13.
Volume count:
13
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(No. 2107.) Ordnung wegen Ablösung der Reallasten im Herzogthum Westphalen. Vom 18. Juni 1840.
Volume count:
2107
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Dritter Band. (3)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Siebentes Buch. Das Verkehrswesen.
  • Achtes Buch. Die Kirche.
  • Neuntes Buch. Unterrichtswesen.
  • 1. Die Universitäten. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hillebrandt.
  • 2. Die technischen Hochschulen. Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Helm.
  • 3. Handelshochschulen. Von Prof. Dr. Apt.
  • 4. Das höhere Schulwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Paul Cauer.
  • 5. Volksschulen. Von Geh. Reg.- und Schulrat Dr. Sachse.
  • 6. Fach- und Fortbildungsschulen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. von Seefeld.
  • Zehntes Buch. Die Wissenschaften.
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

Das höhere Schulwesen 
Von Dr. Paul Cauer, Geh. Reg.-Rat und Aniversitätsprofessor in Münster 
Schule und Staat. Daß Erziehungskunst ein Teil der Staatskunst sei, galt den 
Alten als selbstverständlich; bei uns ist erst während des 
Menschenalters, das auf den großen Krieg folgte, dieser Zusammenhang wieder zu 
rechter Geltung gekommen. Die Einigung des deutschen Volkes, die Neugründung 
des Reiches stellte auch dem Bildungswesen neue Aufgaben. Mit voller Entschieden- 
heit vertrat Kaiser Wilhelm II. von vornherein den Gedanken, auf die JZugend in 
Zucht und Lehre so zu wirken, daß sie, erwachsen, dereinst möglichst volllommen 
imstande wäre die Pflichten gegen das Vaterland und den Staat zu erfüllen. Alle ein- 
greifenden Anderungen, die wir erlebt haben, sind im Grunde auf dieses Ziel gerichtet. 
Um den Weg dahin einzuschlagen, mußten herkömmliche Anschauungen durchbrochen, 
überlieferte Bildungsideale, die den Bedürfnissen der Zeit nicht mehr entsprachen, ge- 
stürzt werden. An Ansätzen dazu, an kühnen Forderungen und Entwürfen fehlte es auch 
vorher nicht; aber nun galt es, das, was einzelne gedacht hatten, in die Wirklichkeit zu 
übertragen. Dadurch, daß hierbei der Staat die Führung übernahm, fiel ihm, im Kampfe 
gegen Tradition und Vorurteil, die Rolle eines Befreiers zu. Und doch konnte er ver- 
altete Formen kaum anders überwinden, als indem er neue schuf, in die sich von jetzt 
an das fortschreitende Leben einzufügen hätte. So ergab sich in der Schulpolitik dieser 
Zeit ein eigentümliches Zusammenwirken lösender und bindender Kräfte, eine Mischung, 
die auf beiden Gebieten, dem der männlichen wie der weiblichen Erziehung, in ver- 
schiedenen Gestalten, aber gleich merkbar und merkwürdig hervortritt. 
  
HLie höheren Knabenschulen vor 189090. I. Ursprünglich war das schön und erhaben 
gedacht: es gebe eine einzige Art höherer 
Geistesbildung, die aus dem Studium der Griechen und Römer zu schöpfen sei, und sie 
müsse und könne alle Stände und Berufskreise einigend umfassen. Dieser Glaube 
war seit den Zeiten Wilhelms von Humboldt herrschend geblieben. Unauphaltsam frei- 
lich wuchs, in einer immer reicher sich entwickelnden Kultur, die Mannigfaltigkeit der 
geistigen Kräfte, die an dem tätigen Leben der Nation Anteil hatten und deshalb mit 
gutem Recht einen Anteil auch an der Bildung des heranwachsenden Geschlechtes ver- 
langten. Aber immer wieder wurde versucht, und immer wieder schien es zu gelingen, 
die Auswahl dessen, was auf der Schule zu lernen wäre, so zu treffen, daß von dem Alten 
nichts Wertvolles aufgegeben und kein wertvolles Neue vernachlässigt würde. Dies war 
  
1084
	        

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