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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1844
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
35
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1844
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 29.
Volume count:
29
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 2484.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 18. Juli 1844., betreffend die allgemeine Verpflichtung zur eidlichen Vernehmlassung als Zeuge in ehrengerichtlichen Untersuchungssachen.
Volume count:
2484
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Allerhöchste Verordnung über das Verfahren der Ehrengerichte bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, sowie über die Bestrafung des Zweikampfs unter Offizieren. (Vom 20. Juli 1843.)
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • Stein. Scharnhorst. Das neue Deutschthum.
  • Ministerium Altenstein. Krieg von 1809.
  • Rheinbündische Zustände. Hardenberg's Verwaltung. Russischer Krieg.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

Reorganisation der Armee. 293 
Mit solchen Kräften schritt der König an das Werk der Wiederher— 
stellung. Die ganze Armee wurde neu formirt. Sechs Brigaden, zwei 
schlesische, zwei altpreußische, je eine aus Pommern und den Marken, das 
war Alles was von dem fridericianischen Heere noch übrig blieb, das war 
der letzte Anker für Deutschlands Hoffnungen. Der Zopf fiel hinweg, die 
Truppen erhielten zweckmäßigere Waffen und Kleider, die Künste des Parade- 
platzes traten zurück hinter der angestrengten Arbeit des Felddienstes. Alle 
Vorräthe mußten von Neuem angeschafft werden; Napoleon's Marschälle 
hatten die Ausplünderung mit solcher Gründlichkeit besorgt, daß die schlesische 
Artillerie einmal monatelang, aus Mangel an Pulver, ihre Schießübungen 
einstellen mußte. Eine Untersuchungskommission prüfte das Verhalten 
jedes einzelnen Offiziers im Kriege, entfernte unerbittlich die Schul- 
digen und Verdächtigen. Gneisenau forderte in der Zeitschrift „der Volks- 
freund“, die der wackere Bärsch herausgab, die Freiheit des Rückens für die 
Armee, fragte bitter, ob der preußische Soldat den Antrieb zum Wohlver- 
halten auch fernerhin im Holze suchen solle, statt im Ehrgefühle. Seine 
Meinung drang durch; die neuen Kriegsartikel beseitigten die alten grau- 
samen Körperstrafen. Wie hatte sich doch die Welt verwandelt, daß jetzt preu- 
Pische Offiziere in der Presse die Mängel des Heerwesens besprechen durften! 
In einem anderen Zeitungsaufsatze schilderte Gneisenau sarkastisch, 
wie bequem es doch für die adlichen Eltern sei, daß ihre Söhne schon 
im Kindesalter als Junker die Soldaten des Königs befehligen dürften. 
Er sprach damit nur aus was alle verständigen Offiziere dachten. Die 
Beseitigung der Junkerstellen sowie aller andern Vorrechte des Adels im 
Heere ergab sich von selbst aus dem Geiste der neuen Gesetzgebung, und 
da man die Tüchtigkeit der jugendlichen Heerführer Napoleon's kennen ge- 
lernt, so verlangte mancher Heißsporn die Nachahmung des vielgerühmten 
freien Avancements der Franzosen. Scharnhorst aber ging seines eigenen 
Wegs; er durchschaute, welche sittlichen Schäden der napoleonische Grund- 
satz „iunge Generale, alte Hauptleute“ hervorgerufen, wie viel rohe, un- 
saubere Elemente sich in die unteren Schichten des französischen Offiziers- 
corps eingedrängt, und wie bedenklich dort ein zügelloser Ehrgeiz die 
Bande der treuen Kameradschaft gelockert hatte. Der deutsche Bauern- 
sohn wußte wohl, warum Washington den Amerikanern zugerufen: nehmt 
nur Gentlemen zu Offizieren — warum König Friedrich Wilhelm I. seinen 
Offizieren erlaubt hatte dann nicht zu gehorchen, wenn ihnen etwas gegen 
die Ehre angesonnen würde. Er wollte den alten aristokratischen Charakter 
des preußischen Offizierscorps nicht zerstören, sondern nur die Aristokratie 
der Bildung an die Stelle des adlichen Vorrechts setzen. 
Das Reglement vom 6. August 1808 über die Besetzung der Stellen 
der Portepeefähnriche stellte den Grundsatz auf: im Frieden gewähren nur 
Kenntnisse und Bildung, im Kriege nur ausgezeichnete Tapferkeit und Um- 
sicht einen Anspruch auf die Offiziersstellen; keine Junker mehr, dafür Por-
	        

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