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Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
preussische_gs
Title:
Preußische Gesetzsammlung
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_reg_1914
Title:
Hauptregister der Preußischen Gesetzsammlung. 1884-1913.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Gesetzgebung
Volume count:
8
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Nachträge zu den jährlichen chronologischen Übersichten von 1884 bis 1913.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Deutsche Linie Bombay--Ost-Afrika.
  • Deutsches Krankenhaus in Neapel.
  • Hafenanlagen in Kamerun.
  • Von der Expedition des Dr. Zintgraff.
  • Handelsverkehr auf der Insel San Thomé.
  • Anfänge einer allgemeinen Wehrpflicht der Eingeborenen des Kongo-Staates.
  • Spirituosenhandel im Gebiete des unteren Kongo.
  • Deutsche Schule in Togo.
  • Der Ackerbau imTogo-Gebiet. Von Hermann Rackow.
  • Von der Station Bismarckburg (Togo).
  • Station Moansa.
  • Von den Missionen in den Schutzgebieten.
  • Missions-Schule und -Hospitäler in Bagamoyo.
  • Entsendung eines wissenschaftlichen Begleiters des Majors v. Wissmann.
  • Gesundheitsverhältnisse der Kaiserlichen Schutztruppe für Ost-Afrika im Monat Juni 1891.
  • Landwirthschaftliche Station im südwestafrikanischen Schutzgebiet.
  • Landeserzeugnisse des Schutzgebietes der Neu-Guinea-Kompagnie.
  • Verwaltungsmaßregeln in Britisch-Neu-Guinea.
  • Litterarische Besprechungen.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Beilage zu Nr. 13 des „Deutschen Kolonialblattes" vom 1. Juli 1891.

Full text

werden kann. Zum Schutze der Mannschaften 
gegen Vergewaltigungen, insbesondere gegen 
Zurückbehalten nach vollendeter Dienstzeit, sind 
Strafvorschriften gegeben. 
Spirituosenbandel im Gebiete des unteren Rongo. 
Das „Bulletin Ollicick“ des Kongo- 
Staates Nr. 8 vom August d. J. enthäll auf 
S. 233,234 ein vom König-Sonverän er- 
373 
den Acker- 
lassenes Kurt wodurch die durch Dekrei vom 
16. Juli v. („Bulletin Officic“ Nr. 8 
vom August 1590 S. 106 bis 112) ergan- 
genen Vorschriften wegen Lösung eines Ge- 
werbescheines zum Handel und Ausschank von 
geistigen Getränken im Gebiete des unleren 
Kongo wieder aufgehoben werden. 
Die Regierung hat sich zu dieser Maß- 
regel im kommerziellen Interesse veranlaßt ge- 
sehen, da auf dem linlen Kongo-User im por- 
tugiesischen Gebiete eine solche Abgabe nicht 
besteht, was zur Folge hatte, daß die Einge- 
borenen ihre Waaren dorthin brachten und die 
Faltoreien vom rechten Kongo-User nach dem 
linken übersiedelten. 
Deutsche Schule in Togo. 
sprechung der einschlägigen Verhältnisse nach- 
stehend ihre Begründung finden soll. 
Die von einer Lagune vom Hinterlande ge- 
treunte und daher eine Nehrung bildende, aus 
Sandalluvium bestehende Küste sowie der nöärd- 
liche gebirgige Theil des Landes werden aller: 
dings vor der Hand nur in beschränktem Masse für 
und Plantagenbau in Frage lommen 
können, wogegen der südliche, ein welliges 
Hochplateau bildende Theil des Gebiets ent- 
schieden alle Eigenschaften besitzt, welche ihn 
als Ackerbau Kolonie als geeignet erscheinen 
lassen. 
Unmittelbar hinter der Lagune besteht der 
Boden aus tiefroth gesärbtem, laterithaltigem 
Lehm, während weiter im Innern ein auf 
grauem Thon oder gelbem Lehm lagernder 
duntler Humus vorherrscht. Hellsarbigen Sand- 
boden hat Verfasser nicht bemerkt. 
Nicht allein diese gedachten Eigenschaften, 
sondern auch das in überraschender Ueppigkeit 
wachsende, eine Höhe bis zu 15 Fuß erreichende 
Savannengras, sowie eine üppige Urwald- 
vegetation sind jedenfalls geeignet, von Hause 
aus auf eine hochgradige Fruchtbarkeit des 
Bodens schließen zu lassen. Der weitaus 
größere Theil der Bodenfläche ist mit Gras. 
und Baumsavanne bestanden, welche jedoch 
mmeistens nur in schmalen Streisen von Urwald 
Zum Zwecke der Errichtung einer deutschen 
Schule in Togo ist seilens des Häupllings 
Almeida und seiner Familic dem Kaoaiser- 
lichen Gonvernement ein Beilrag von 1000 
Mark zur Verfügung gestellt worden. 
Der Ackerbau im Togo-Gebiel. 
Von Hermann Nacow.“) 
Wenngleich die ersten Versuche zur wirth- 
schaftlichen Ausbeulung unserer Togo-Kolonie 
durch den Ackerbau auch noch leine greifbaren 
Erfolge ergeben haben, so sind sie doch teines- 
wegs resultat= und werthlos geblieben, insosern, 
als sie eine beweisführende Bedeutung und die 
Möglichleit eines nutbringenden Planlagen- 
baues in diesem Tropenlande außer Frage 
gestellt haben; — eine Behauptung, welche 
durch Anführung von Thatsachen bei Be- 
*) Der Verfasser ist längere Zeit in Togo wirth- 
schaftlich thätig gewesen und besindet sich zur Zeit 
in Kamerun. 
durchschnitten wird. Durchzogen wird der hier 
in Frage stehende südliche Theil des Landes 
von zwei, jedoch nicht schiffbaren Flüssen, — 
dem Ziov und dem Hiüho, sowie von mehreren 
Bächen. Die Mehrgahl der letzteren ist während 
der Trockenzeil, also des größeren Theils des 
Jahres, ohne Wasser. 
Was das Klima aubelangt= so isl dasselbe 
zwar der geographischen Lage entsprechend und 
nach europäischen Begriffen ein ziemlich heißes, 
indeß für den Europäer bei verständiger Lebens- 
weise und einer nicht anstrengenden Thätigleit 
ein wohl erträgliches. Die Temperatur wird 
durch die Scebrisen bis zu acht Meilen ins 
Innere hinein, je nach Stärke und Richtung 
des Windes meistens bedeutend herabgemindert, 
so daß das Thermomcter selbst während der 
Miltagszcit selten 27° N. übersteigt und des 
Nachts bis auf 15° herabsinkt. 
Die Bevöllerung des Gebietes die 
Ewe-Neger — sind als ziemlich friedsertig und 
harmlos zu begeichnen. Die Arbeitsamleit ge- 
hört zwar nicht zu ihren slarlen Seiten, indeß 
treiben sie Ackerbau mit ziemlich gutem Er- 
solge; wenn auch nur in einer Ausdehnung, 
daß sic ihre ohnehin nur geringen Bedürsnisse 
dadurch gerade befriedigen und sich nur in 
unmittelbarer Nähe der Wohnstätten Flächen 
von ganz geringem Umfange unter Kultur be-
	        

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