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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie.
Place of publication:
Greiz
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1852
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie_1886
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
35
Publishing house:
Hofbuchdruckerei von Otto Henning
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1886
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
5. Regierungs-Bekanntmachung, das Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Viertes Buch. Das Eindringen des französischen Liberalismus. 1830-1840.
  • 1. Die Juli-Revolution und der Weltfriede.
  • 2. Die konstitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
  • 3. Preußens Mittelstellung.
  • 4. Landtage und Feste in Oberdeutschland.
  • 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten.
  • Die Sechs Artikel.
  • Der Frankfurter Wachensturm.
  • Teilung Luxemburgs.
  • Zusammenkunft von Münchengrätz.
  • Neue Wiener Ministerkonferenzen 1834.
  • 6. Der Deutsche Zollverein.
  • 7. Das Junge Deutschland.
  • 8. Stille Jahre.
  • 9. Der welfische Staatsstreich.
  • 10. Der Kölnische Bischofsstreit.
  • Beilagen. (XVI - XXV)

Full text

322 IV. 5. Wiederbefestigung der alten Gewalten. 
königtum und der nur gegen die Schwachen mutige Palmerston wagten 
ihn offen zu verhöhnen. 
Und wie verderblich wirkte der Anblick deutscher Schwäche auf die 
Gesinnung der deutschgebliebenen Lützelburger. Das Völkchen konnte in 
jenem Beschlusse der Londoner Konferenz, der ihr Heimatland zerteilte, 
nur ein salomonisches Urteil, in dem geduldig zuwartenden Deutschland 
nur die Rabenmutter sehen. Neun Jahre lang hatte man sich an die 
belgische Verwaltung gewöhnt; was Wunder, daß die guten deutschen Klein- 
bürger in Diekirch, Wasserbillig, Grevenmachern die Wiedervereinigung 
mit dem freien Belgien ersehnten? Auch die Stadt Luxemburg war 
belgisch gesinnt, denn sie hatte zwar an der preußischen Garnison viel 
Geld verdient, aber noch mehr gelitten durch die Absperrung von der 
Nachbarschaft. Selbst Minister Türckheim, der nicht leicht einen Bundes- 
beschluß tadelte, fand es unbegreiflich, daß der Bundestag diese Grenz- 
bewohner gewaltsam mit dem Wunsche erfülle, „dem Lose der Verwesung 
zu entgehen, welchem die Stagnation des Bundes alle Verhältnisse, welche 
sie umfaßt, entgegenführt.“) Außerdem bestand noch, wie in Belgien 
selbst, eine kleine Partei von Fransquillons, die mit Frankreich buhlte, 
und eine Partei stillvergnügter Partikularisten, die am liebsten für sich 
bleiben wollten. Eine deutsche Partei bestand nicht. Die Besitzer der 
großen Bergwerke und Fabriken wünschten zwar freien Verkehr mit ihrem 
natürlichen Absatzgebiete im Osten; da und dort saß wohl auch ein junger 
Anwalt, der sich in Bonn oder Heidelberg deutsche Ideen angeeignet hatte. 
Sonst erklang im Lande nur Hohn und Spott über alles deutsche Wesen. 
Preußen allein ward gefürchtet, aber als ein Feind. Die schwarzweiße 
Fahne auf den Festungswällen Luxemburgs, die doch zum Schutze des 
Landes dort aufgerichtet stand, erschien jetzt dem Volke als das Feldzeichen 
der Tyrannei, nachdem sie neun Jahre hindurch der Trikolore von Brabant 
den Einzug gewehrt hatte. Ohnehin war der paritätische deutsche Staat 
diesem bigott-katholischen Volke, das alljährlich am Pfingstdienstage den 
widerlichen Mummenschanz der Echternacher Springprozession aufführte, 
von alters her verdächtig, und der mächtige, noch ganz von hispanischen 
Gedanken erfüllte Klerus versäumte nicht, diese Gesinnung aufzustacheln. 
Verachtung gegen den deutschen Namen und Haß gegen Preußen — das 
war die Saat, welche der Bundestag auf den Boden dieses altdeutschen 
Grenzlandes streute. Sie ging üppig auf und wuchert fort bis zum 
heutigen Tage. — 
  
Seit dem Sommer 1832 war entschieden, daß Deutschland wieder 
ganz der Politik der Ostmächte angehörte, und nirgends ward dies Er- 
starken der alten Gewalten freudiger begrüßt als in Petersburg. Stolz 
  
*) Türckheim an Blittersdorff, 3. August 1835.
	        

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