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Preußisches Verwaltungsrecht.

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Bibliographic data

fullscreen: Preußisches Verwaltungsrecht.

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie.
Place of publication:
Greiz
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1852
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_ae_linie_1900
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
49
Publishing house:
Franz Trommer
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the elder line.
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
12. Regierungs-Bekanntmachung, die Veröffentllichung der Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Postordnung für das Deutsche Reich.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Preußisches Verwaltungsrecht.
  • Cover
  • Title page
  • Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Allgemeiner Teil.
  • § 1. Grundbegriffe.
  • § 2. Verordnungen.
  • § 3. Polizeibehörden und Polizeikosten.
  • § 4. Verwaltungszwang. (§§ 132 bis 134 LBG.)
  • § 5. Rechtsgrundlagen des Polizeirechts in Preußen überhaupt.
  • § 6. Polizeiverordnungen.
  • § 7. Inhalt der Polizeiverordnungen.
  • § 8. Strafrechtliche Wirkungen des Übertretens einer Polizeiverordnung.
  • § 9. Zivilrechtliche Wirkungen des Übertretens einer Polizeiverordnung.
  • § 10. Polizeiliche Anordnungen.
  • § 11. Polizeiverfügungen.
  • § 12. Rechtsmittel gegen Polizeiverfügungen.
  • § 13. Ausnahmen von den ordentlichen Rechtsmitteln.
  • § 14. Das Verwaltungsstreitverfahren (§§ 61-114 LBG.)
  • § 15. Das Beschlußverfahren.
  • Besonderer Teil.
  • § 16. Schulwesen, Schule und Polizei.
  • § 17. Preßwesen und Polizei.
  • § 18. Theater und Polizei.
  • § 19. Das Vereinsrecht. Anmerkungen zum Reichs-Vereinsgesetz.
  • § 20. Gewerbe und Polizei.
  • § 21. Baurecht.
  • § 22. Wegerecht.
  • § 23. Einfluß des Krieges auf das Verwaltungsrecht.
  • Anhang. (Gesetzestexte.)
  • 1. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom 11. Mai 1842.
  • 2. Gesetz, betr. den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Übertretungen vom 23. April 1883.
  • 3. Gesetz gegen die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden vom 2. Juni 1902.
  • 4. Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden vom 15. Juli 1907.
  • 5. Polizeikostengesetz. vom 3. Juni 1908.
  • 6. Vereinsgesetz vom 19. April 1908.
  • 7. Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 vom 26. Juni 1916.
  • 8. Gesetz, betr. Abänderung des Vereinsgesetzes vom 19. April 1908 vom 19. April 1917.
  • Nachträge.
  • Sachregister

Full text

Vorwort. 
Mit dem vorliegenden „Hilfsbuch für praktisches Verwaltungs= 
recht“ eröffne ich eine Reihe von Büchern, welche zum Teil ursprüng= 
lich aus Diktaten und aus als Manuskript vervielfältigten „Grund= 
rissen“ für Kandidaten der ersten und zweiten juristischen Staats= 
prüfung hervorgegangen sind. Im Hinblick auf die Klausurarbeiten 
der Prüflinge wie auf die mündliche Prüfung erschien es mir nach 
langjähriger Erfahrung zweckmäßig, den Kandidaten Grundrisse über 
die wichtigsten Rechtsmaterien mit besonderer Berücksichtigung prak= 
tischer Rechtsfälle in die Hand zu geben. Diese Grundrisse haben sich 
im Laufe der Jahre immer mehr erweitert, so daß ich mich nunmehr 
zu einer geschlossenen Darstellung der Gesamtmaterie unter besonderer 
Berücksichtigung der Judikatur entschlossen habe. Der Zweck der Hilfs= 
bücher besteht in erster Reihe darin, den Kandidaten beider juristischer 
Prüfungen neben den theoretischen Lehrbüchern ein Werk 
in die Hand zu geben, welches sie an der Hand der Gesetzestexte mit 
den wichtigeren Entscheidungen der oberen Gerichte bekannt macht, die 
in zahlreichen Sammlungen und Zeitschriften zerstreut sind. Es be= 
durfte hierbei aber nicht nur der Wiedergabe der Entscheidungen 
selbst — diese finden sich auch in den Kommentaren — sondern auch 
der Wiedergabe der Tatbestände und der Entscheidungsgründe, soweit 
dies im Einzelfalle für das Verständnis erforderlich erschien. Da ins= 
besondere auch die Judikatur der Kriegsjahre berücksichtigt ist, dürfte 
das Werk allen denen willkommen sein, welche sich nach der Rück= 
kehr aus dem Felde mit dem Rechtsstudium in theoretisch=praktischer 
Weise befassen müssen oder wollen. Die Anlage des Werkes dürfte 
dasselbe auch für die Praxis als brauchbar gestaltet haben. 
Was insbesondere das „Praktische Verwaltungsrecht“ betrifft, 
so mußte ich mit Rücksicht auf den mir zur Verfügung stehenden Raum 
davon Abstand nehmen, eine vollständige und umfassende Darstellung 
des gesamten praktischen Verwaltungsrechtes zu geben. Ich mußte 
mich daher auf die wichtigsten Gebiete beschränken, die für Prüfungen 
und Praxis von besonderer Bedeutung sind. Auch das „Verwaltungs= 
recht“ ist gleichfalls aus ursprünglich kurzen Diktaten aus Anlaß der 
Besprechung praktischer Rechtsfälle des Verwaltungsrechtes für Rechts= 
kandidaten beider juristischer Prüfungen hervorgegangen. An ihre 
Stelle trat später ein als Manuskript vervielfältigter Grundriß, der
	        

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