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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Place of publication:
Gera
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1821
1871
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_zweiter_band
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
2
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1834
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr. 56a. Verordnung, Instruktion zur Erhebung und Kontrolirung der Branntweinsteuer.
Volume count:
56a
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

182 II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates. 
leonischen Herrschaft ihre alten Institutionen fast bis auf die letzte Spur 
verloren. Schon bei der Besitznahme der neuen Provinzen entspann sich 
überall Streit mit mißgünstigen Nachbarn. Das russische Gouvernement 
in Warschau befahl noch im Frühjahr 1815 umfassende Domänenverkäufe 
in Posen; ebenso Darmstadt im Herzogtum Westfalen; auch die öster- 
reichisch-bayrische Verwaltung in den Ländern an der Mosel und Nahe erhob 
zum Abschied Renten und Steuern im voraus und ließ die Wälder bei 
Boppard niederhauen. Nassau weigerte sich, den Verträgen zuwider, das 
Siegensche zu räumen, bis Hardenberg drohte das Land ohne Übergabe 
besetzen zu lassen. Die Russen hatten selbst Danzig nur ungern ausge- 
liefert; in Thorn blieb ihre Garnison, trotz dringender Mahnungen, bis 
zum 19. September 1815 stehen. Dann vergingen noch Jahre, bis der 
neue Besitzstand durch Verträge mit den grollenden Nachbarstaaten recht- 
lich gesichert wurde. Erst im Jahre 1816 wurde mit den Niederlanden, 
1817 mit Rußland ein Grenzvertrag geschlossen; mit dem tief gekränkten 
Dresdner Hofe mußten bis in das Jahr 1819 hinein kleinliche und pein- 
liche Verhandlungen wegen der neuen Grenze geführt werden, und erst 
im Jahre 1825 war die Auseinandersetzung über alle zwischen den beiden 
Nachbarn streitigen Vermögensobjekte vollendet. 
Nun erhob sich die Aufgabe, das also dem Neide Europas mühsam 
entrungene Gebiet einer gleichmäßigen Verwaltung zu unterwerfen; es 
galt, die Ausländerei im Inlande, die Kleinstaaterei im Großstaate zu über- 
winden, alle diese Trümmerstücke der deutschen Nation, die mit einander 
noch nicht viel mehr als die Sprache gemein hatten, mit einer lebendigen 
Staatsgesinnung zu erfüllen. Gelang das Werk der politischen Verschmel- 
zung in dieser Hälfte Deutschlands, so war die Nichtigkeit des Partikularis= 
mus durch die Tat erwiesen und der Boden bereitet für den Neubau des 
deutschen Gesamtstaates; die Vollendung des preußischen Einheitsstaates 
gab dieser Epoche unserer politischen Geschichte ihren eigentlichen Inhalt. 
Die Aufgabe war um so schwieriger, da die Monarchie, als sie die neuen 
Provinzen erwarb, sich schon mitten in einem gefährlichen Übergangszu- 
stande befand: fast auf allen Gebieten der Gesetzgebung waren umfassende 
Reformen erst halb vollendet, und doch fehlte die in Wahrheit leitende 
Hand, stark genug, jene überfülle von Talenten, die dem Staate diente, 
unter einen Willen zu beugen. Kein anderer Staat jener Tage zählte 
in den Reihen seiner Beamten eine solche Schar ungewöhnlicher Menschen: 
Verwaltungstalente wie Vincke, Schön, Merckel, Sack, Hippel, Bassewitz; 
Finanzmänner wie Maassen und Hoffmann; Techniker wie Beuth und 
Hartig; Juristen wie Daniels und Sethe; unter den Diplomaten Hum- 
boldt, Eichhorn, Niebuhr; dazu die Generale des Befreiungskrieges und 
die Größen der Kunst und Wissenschaft. Sie alle waren gewohnt an den 
Taten der Staatsregierung eine rücksichtslos freimütige Kritik zu üben, 
die als ein Vorrecht des hohen Beamtentums, als ein Ersatz gleichsam
	        

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