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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_sachsen
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1818
1831
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_sachsen_1825
Title:
Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
8
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1825
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
6. Stück
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
10.) Mandat, die Auflösung der Landescommission und die anderweite Vertheilung der, in Beziehung auf die Ausgleichungsanstalt, noch verbleibenden Geschäfte zwischen der Kriegs-Verwaltungs-Kammer und dem Ober-Steuer-Collegio betreffend.
Volume count:
26. März 1825.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Sechstes Buch. Das deutsche Wirtschaftsleben.
  • 1. Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik in ihren Zusammenhängen. Von Prof. Dr. Adolph Wagner.
  • 2. Die Landwirtschaft.
  • 3. Die Industrie.
  • Bergbau und Hüttenwesen. Von Geh. Reg.-Rat Dr.-Ing. F. Wüst.
  • Die Maschinen-Industrie. Von. Dr.-Ing. Heinel.
  • Die Elektrizitäts-Industrie. Von Georg Dettmar.
  • Die chemische Industrie. Von. Prof. Dr. Gustav Schulz.
  • Textilindustrie. Von Geh. Reg.-Rat Prof. Gürtler.
  • Industrie der Steine und Erden. Von Dr. Victor Steger.
  • Die Nahrungsmittelindustrie. Von Prof. Dr. K. von Buchka.
  • Die Gesamtentwicklung der deutschen Industrie und ihre Bedeutung in der Weltwirtschaft. Von Prof. Dr. Leopold von Wiese und Kaiserswaldau.
  • 4. Der Handel.
  • 5. Bankwesen. Von Geh. Reg.-Rat Richard Witting.
  • 6. Versicherungswesen. Von Prof. Dr. Alfred Manes.
  • 7. Handwerk. Von J. Wewer.
  • 8. Die Arbeiter-Sozialpolitik. Von Prof. Dr. Hitze.
  • 9. Das Bevölkerungsproblem. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Julius Wolf
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
VI. Buch. Steine und Erden. 169 
  
tion des künstlichen Marmors hat in Deutschland einen großen Aufschwung genommen. 
Solcher Marmor läßt sich ebensogut zur Bekleidung von Wänden und Decken und 
zum Bau von Säulen und Kapitälen verwenden wie der natürliche. Er hat vor 
ihm den Vorzug voraus, daß er durch Formen leicht in beliebige Gestalt gebracht 
und beliebig gefärbt und geadert werden kann, während der natürliche Marmor 
schwieriger bearbeitbar ist und in der Farbe so hingenommen werden muß, wie ihn 
die Mutter Erde liefert, wobei man Gefahr läuft, daß sich gerade an der Schauseite, 
die man ja erst herausarbeiten muß, eine ungünstige Farbenzusammenstellung findet. 
Die Grundmasse der künstlichen Marmorarten sind Mineraltrümmer, Farben und 
ein mineralisches Bindemittel. Schon die Alten verstanden aus Gips und Farben 
herrlichen Kunstmarmor herzustellen. Diese Kunst ist in Deutschland urch Ztaliener 
eingeführt worden, und jetzt stehen die Schüler ihren Meistern in der Ausübung 
der Kunst mindestens gleichwertig zur Seite. Die Kunstmarmorkörper fallen härter 
und schöner aus, wenn man sie aus sogenanntem Marmorzement, d. i. aus Alaungips 
(alaunisiertem Gips) erzeugt. Eine andere, sehr feste, harte und schöne weiße Masse 
erhält man durch Vereinigung von Magnesia und Chlormagnesium. Bei Frankenstein 
in Schlesien findet sich in reichen Mengen ein weißes Mineral, der Magnesit, die Ver- 
bindung von Kohlensäure und Magnesia. Beim Brennen gibt der Magnesit die Kohlen- 
säure ab und wird zu Magnesia, die nun fein gepulvert mit Chlormagnesium, einem 
Salz, das bei der Staßfurter Kalisalzbereitung massenhaft abfällt, zusammengerührt 
wird. Das Gemenge führt den Namen Magnesiazement oder nach seinem Entdecker 
Sorelzement. Es besitzt eine hohe Bindekraft und vermag daher andere Mineraltrümmer 
und Farbzusätze aufzunehmen und miteinander zu verkitten. 
Wenn die mit Farben versetzten Kunstmarmormassen aufgetragen sind, gelingt es, 
sie in einfachster Weise dadurch zu masern und zu adern, daß man mit Kämmen oder 
lockeren Pinseln durch sie durchfährt und dort, wo es nötig erscheint, neue, vielleicht 
anders gefärbte Masse nachträgt. Soll die Aderung recht zart werden, dann reißt man 
angefeuchtete und gut durchgeknetete Masse in Stücken, taucht sie in gefärbte Masse 
und preßt die Stücke zu einem großen Klumpen aufeinander. Wird der Klumpen zu 
Vlatten zerschnitten, dann zeigen die Schnittflächen die feinste Aderung. 
Alle Kunstmarmormassen erlangen durch Polieren Spiegelglanz. Mit Kunstmarmor 
sind nicht nur zahlreiche Häuser und Paläste Berlins im Inneren geschmückt, sondern 
auch z. B. das Kaiser-Friedrich-Museum. Sie alle zeigen, wie weit diese schöne Kunst 
in Deutschland gediehen ist. 
Edelputz. Die Bereitung von Mörteln für Bauzwecke ist alt. Aber in den letzten 
Jahren hat man in der Architektur unter dem Namen Edelputz Mörtel- 
gemische für den Ausputz der Fassaden vornehmer Häuser eingeführt, die sich nach Farbe 
und Korn vorteilhaft von den alten Putzmaterialien unterscheiden. Zunächst war es not- 
wendig, aus diesen Mörteln den Zement völlig auszuscheiden, weil er nach dem Annetzen 
zu mißfarbigen Ausblühungen neigt. Es durfte nur reiner, völlig abgelöschter Kalk gebraucht 
werden. Auf die sicherste Weise ist solcher Kalk dadurch zu gewinnen, daß man ihn in 
617
	        

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