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Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Place of publication:
Rudolstadt
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Schwarzburg-Rudolstadt.
Year of publication.:
1840
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_schwarzburg_rudolstadt_1907
Title:
Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
68
Publishing house:
Fürstlich priv. Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Schwarzburg-Rudolstadt.
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
19. Stück vom Jahre 1907.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. XXIV. Verordnung, betreffend die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden sowie bei den Kommunalbebörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Volume count:
24
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
  • Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • 1. Stück vom Jahre 1907. (1)
  • 2. Stück vom Jahre 1907. (2)
  • 3. Stück vom Jahre 1907. (3)
  • 4. Stück vom Jahre 1907. (4)
  • 5. Stück vom Jahre 1907. (5)
  • 6. Stück vom Jahre 1907. (6)
  • 7. Stück vom Jahre 1907. (7)
  • 8. Stück vom Jahre 1907. (8)
  • 9. Stück vom Jahre 1907. (9)
  • 10. Stück vom Jahre 1907. (10)
  • 11. Stück vom Jahre 1907. (11)
  • 12. Stück vom Jahre 1907. (12)
  • 13. Stück vom Jahre 1907. (13)
  • 14. Stück vom Jahre 1907. (14)
  • 15. Stück vom Jahre 1907. (15)
  • 16. Stück vom Jahre 1907. (16)
  • 17. Stück vom Jahre 1907. (17)
  • 18. Stück vom Jahre 1907. (18)
  • 19. Stück vom Jahre 1907. (19)
  • No. XXIV. Verordnung, betreffend die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden sowie bei den Kommunalbebörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. (24)
  • I. Nachtrag zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern" von 1882.
  • Nachtrag zu den "Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern" von 1899.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Erläuterungen zu den Grundsätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins.
  • Erläuterungen.
  • Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Staatsdienst des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt vorbehaltenen Stellen.
  • 20. Stück vom Jahre 1907. (20)
  • 21. Stück vom Jahre 1907. (21)
  • 22. Stück vom Jahre 1907. (22)
  • 23. Stück vom Jahre 1907. (23)
  • 24. Stück vom Jahre 1907. (24)
  • Sach-Register.

Full text

1907 * 
Grundsätze zugängliche Stelle srei wird. Auch von solchen Versetzungen ist dem 
zuständigen Kriegsministerium Kenntnis zu geben. 
VII. Zu §5 12. Die Anstellungsbehörden werden durch die Landesregierungen 
bestimmt. Diesen soll unbenommen sein, Zentralstellen einzurichten, an die sämt- 
liche Bewerbungen ausschließlich zu richten sind, denen die Anstellungsbehörden die 
zu besetzenden Stellen mitzuteilen haben und die den Anstellungsbehörden die bei 
Einberufung der Stellenanwärter in Betracht zu ziehende Reihenfolge bezeichnen. 
VIII. Zu § 16. Die Vermittelungsbehörden werden von den in den einzelnen 
Bundesstaaten zuständigen Organen bestimmt. 
IX. Zu 3 18. Als aus dem Kontingent Elsaß-Lothringen hervorgegangen 
werden alle die betrachtet, die einem in Elsaß-Lothringen garnisonierenden Truppen- 
teil angehört haben. 
X. Zu § 30. Es handelt sich hier nicht um erworbene Rechtsansprüche, 
sondern um Anwartschaften; so soll insbesondere ein erworbener Anspruch dann 
als vorhanden angenommen werden, wenn für gewisse Dienstzweige die Prüfung 
bestanden oder der Vorbereitungsdienst zum größeren Teile absolviert ist. 
Grundsätze 
für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei 
den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern des 
Anstellungsscheins. 
  
(1.) Die mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunen und 
Kommunalverbänden, bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung 
sowie bei ständischen oder solchen Instituten, die ganz oder zum Teil aus Mitteln 
des Reichs, des Staates oder der Gemeinden unterhalten werden — ausschließlich 
des Forstdienstes —, sind unbeschadet der in den einzelnen Bundesstaaten bezüglich 
der Versorgung der Militäranwärter usw. im Zivildienst erlassenen weitergehenden 
Vorschriften gemäß den nachstehenden Grundsätzen vorzugsweise mit Militäranwärtern 
und Juhabern des Anstellungsscheins zu besetzen. 
Farfl. Schwarzb.-Rudolst. Gesetsammlung I.XVIll. 26
	        

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