Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1899
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899.
Volume count:
26
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1899
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
  • Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Full text

M 28. 329 
Mit großer Befriedigung blicken Wir auf den Verlauf und die erfolgreichen Ergeb- 
nisse der XXXII. Versammlung des Landtages und ist es Uns ein Herzensbedürfniß, den 
Lieben und Getreuen Unsere besondere Anerkennung hiedurch auszusprechen. 
Dank der günstigen Finanzlage konnten ohne Heranziehung außerordentlicher Deckungs- 
mittel nicht nur die naturgemäß sich steigernden ordentlichen Staatsbedürfnisse befriedigt, 
sondern auch eine Reihe außerordentlicher wichtiger und unvermeidlicher Staatsausgaben 
bestritten und außerdem erhebliche Summen zur Abschreibung gesetzlicher Anlehen kredite 
verwendet werden. 
Ebenso konnten durch die bereitwillige Mitwirkung des Landtages die Gehalts= und 
Pensionsverhältnisse der nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten einer durch- 
greifenden Neugestaltung und wesentlichen Verbesserung unterzogen werden. 
Durch die Regelung der Bodenzinsfrage, sowie durch die Gesetzgebung über das Ge- 
bühren= und Steuerwesen wurden wichtige Reformen geschaffen, mit welchen für weite Kreise 
erhebliche Erleichterungen verknüpft sind. 
In voller Erkenntniß der Wichtigkeit der staatlichen Verkehrsanstalten sind die Kammern 
des Landtages den Kreditanforderungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Staats- 
eisenbahnen und zum Ausbaue des Lokalbahnnetzes sowie zur Ausbreitung und Vervoll-= 
ständigung der Post-, Telegraphen= und Telephon-Einrichtungen bereitwillig entgegengekommen. 
Der Verwendung reichlicher Mittel für diese Zwecke steht aber auch ein erfrenlicher 
Verkehrsaufschwung gegenüber, der auf dem Gebiete der Eisenbahntarife nicht unbedeutende 
Erleichterungen für Landwirthschaft, Industrie und Gewerbe des Landes gestattete. 
Durch die großen Gesetzgebungsarbeiten, die mit der Einführung des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs zusammenhängen, sind für den Eintritt des bevorstehenden bedeutsamen Abschnitts 
des deutschen Rechtslebens, das Inkrafttreten eines einheitlichen deutschen bürgerlichen Rechtes, 
die erforderlichen Vorbereitungen getroffen und ist zugleich auf den der Landesgesetzgebung 
vorbehaltenen Gebieten des bürgerlichen Rechtes die seit dem Anfange des Jahrhunderts 
angestrebte Rechtseinheit für das Königreich hergestellt und das Notariat unter Beibehaltung 
der bewährten Grundlagen seiner bisherigen Einrichtung wesentlich verbessert worden. 
Der Landtag hat auch während seiner letzten Versammlung der Förderung der land- 
wirthschaftlichen Interessen seine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die reichlichen Zu- 
wendungen für den Ausbau des landwirthschaftlichen Kredit= und Genossenschaftswesens 
und die zu diesem Zwecke errichteten Anstalten, dann für Hebung der Bodenkultur, für 
Förderung der Thierzucht und für Weiterentwicklung des landwirthschaftlichen Unterrichts, 
sind hervorragende Beweise dieser Bestrebungen. 
Die beträchtlichen Aufwendungen von Staatsmitteln, insbesondere für die zweite 
bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe= und Kunst-Ausstellung, die zweite Kraft= und
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment