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Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1915
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915.
Volume count:
42
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1915
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. IX. Jahrgang, 1898. (9)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 10. (10.)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Kolonial-Handels-Adressbuch 1898.

Full text

Rinderpest zum Opfer, und der Elefant ward auch 
hier, wie schon in so vielen Gegenden Ostafrikas, 
durch einen sinnlosen Jagdbetrieb fast ausgerottet. 
Von großen Thieren spürt man nur noch die Giraffe 
häufig in diesen Bergen. 
Die alte Station Kisaki ist nur noch ein Trümmer- 
haufen. Aber der jetzige Stationsleiter, Feldwebel 
Jaenke, baut aus gebrannten Steinen, die ein sehr 
gutes Material zu liefern scheinen, ein geräumiges, 
neues Stationshaus, das, obwohl mit sehr geringem 
Kostenaufwand errichtet, ein schmucker, allen prakti- 
schen Anforderungen für die Stationszwecke genügender 
Bau zu werden verspricht. 
Den Weitermarsch, wie beabsichtigt, über Kungulio 
anzutreten war nicht möglich, da zur Zeit auf der 
zwei gute Tagereisen bildenden Strecke wegen der 
-enormen Trockenheit absoluter Wassermangel war. 
Die am 2. Januar angetretene Rückreise nach Dar- 
es-Saläm führte, der alten Karawanenstraße folgend, 
über Duthuni, Kulo, Viduale, Kidunda, Kigema, 
Konde, Banda, Gombeka, Pugu. Am 13. morgens 
wurde mit 2½ stündigem Ritte von Pugu ab Dar- 
es-Saläm erreicht. 
Die zwischen Kidunda und Banda von Haupt- 
mann Bethe angelegte Straße kann als Muster für 
das Durchschlagen von Fahrstraßen in ebener Baum- 
steppe angesehen werden. Diese Straße ist, ohne sich 
irgendwie an die schon bestehenden Niederlassungen. 
zu kehren, in der kürzesten Linie in nicht übermäßiger 
Breite durchgelegt. Gegen den alten Negerpfad be- 
deutet sie eine bedeutende Abkürzung. Von der 
neuen Straße ab führt dieser Pfad nun als Fußpfad 
zu den alten Negeransiedelungen, welche zum Theil 
durch Wegweiser mit lateinischen Buchstaben angezeigt 
sind. Wenn an eine so durchgeführte Straße noch 
in den richtigen Abständen von 30 zu 30 Kilometern 
Brunnen für Karawanenlager angelegt werden, so 
werden sich an diesen Punkten bald neue Siedelungen 
bilden, so daß ein Abgehen von der Straße, um in 
der Nähe einer Ortschaft Lager zu schlagen für die 
Karawanen nicht mehr erforderlich ist. 
Bei Anlage von Straßen ist das erste Erforderniß, 
daß man nie die Eingeborenen allein ohne Europäer= 
aufsicht oder wenigstens nicht ohne Anleitung durch 
einen im Wegebau vorgebildeten Askari arbeiten läßt. 
Die Terrain= und Bodenverhältnisse, wie ich sie 
auf dieser Reise gefunden habe, haben mich davon 
überzeugt, daß man sowohl bis Kisaki wie auch bis 
Kilossa eine fahrbare Straße mit nicht zu großen 
Kosten wird anlegen und erhalten können. Diese 
Straße würde, wenn die Eingeborenen erst nach 
Durchführung der Häuser= und Hüttensteuer gezwungen 
sind, zur Erlegung der Steuer werthvollere Früchte 
anzupflanzen, Frachtwerkehr erlangen können. Der 
Voden an der Straße nach Kisaki ist an beiden 
Seiten auf weite Strecken hin durchweg für den 
Apban durch Eingeborene sehr gut geeignet. Die hier 
anzutreffende verhältnißmäßig geringe Fläche an un- 
fruchtbarer Steppe ist zur Viehweide und auch zur 
241 
  
Holznutzung brauchbar. Das Land nach Kilossa zu 
ist von dem Punkte ab, wo sich die Straßen Dar- 
es-Saläm— Kilossa und Dar-es-Saläm — Kisaki 
trennen — d. i. dicht hinter Kola — im Allgemeinen, 
abgesehen von den Urugurubergen und dem Thale 
des Mukondokwa bei Kilossa, als viel weniger frucht- 
bar zu bezeichnen. Von Kilossa ab weiter nach 
Mpapua und darüber hinaus nach Kilimatinde, Ta- 
bora eine Fahrstraße zu bauen, möchte ich, nachdem 
was ich gehört und gesehen, vorläufig widerrathen. 
Die Baukosten für diese vielfach schwierige Strecke 
sowie deren Unterhaltung sind zu groß und stehen 
in keinem Verhältniß zu dem Frachtverkehr, der sich 
unter gewöhnlichen Verhältnissen auch bei gänzlicher 
Abschaffung des Trägerverkehrs entwickeln könnte. 
Die Unterhaltung der Straße würde hier auch noch 
ganz besondere Schwierigkeiten haben, da dieselbe viele 
Tagereisen durch absolut unfruchtbare und auch mit 
Eingeborenen nicht zu besiedelnde Landstriche führt. 
—.... 
KRartographische Aufnahmen in Deutsch -COstafrika. 
Unter den Aufnahmen, die in letzter Zeit bei der 
Kolonial-Abtheilung aus Ostafrika eingegangen sind, 
verdienen einige wegen ihres Umfanges oder ihrer 
Genauigkeit oder aus beiden Gründen besondere 
Erwähnung. 
Unter denen, welche unsere Kenntniß der ostafri- 
kanischen Kolonie vermehrt haben, nimmt Bergassessor 
Bornhardt eine der ersten Stellen ein. Seine 
Aufnahmen aus den Jahren 1896 und 1897 zeichnen 
sich durch große Sorgfalt und minutiöse Genauigkeit, 
dabei durch vortreffliche Auffassung des Geländes aus 
und umfassen nicht weniger als 24 größere und 
kleinere Routen, welche die ganze Küste südlich von 
Dar-es-Saläm bis zum Ruvuma in einer Breite 
von 200 km und mehr, die Route Lindi—Nyassa- 
See und die Länder im Norden des letzteren be- 
treffen. Zahlreiche gute astronomische Breiten- 
bestimmungen unterstützen die Festlegung der Routen. 
In dieselben Jahre fallen die Arbeiten des Obersten 
v. Trotha, welche sich auf die nordöstlichen Grenz- 
gebiete, die Ufer des Victoria-Nyansa, Urundi, 
das Malagarassithal 2c. beziehen und in 73 großen 
Blättern von dem Reisenden selbst mit hingebendem 
Fleiße ausgearbeitet worden sind. Sie bringen über- 
aus viel neues, nicht nur stellenweise, sondern fast 
in jedem Theile des weit durch den ganzen Norden 
Deutsch-Ostafrikas sich erstreckenden Itinerars. 
Von Hauptmann Ramsay sind im November 
vorigen und im April dieses Jahres die Aufnahmen 
(11 Routenbücher, 334 Peilungsblätter und zahlreiche 
Originalkonstruktionen), Breiten= und Höhenbestim- 
mungen von seinen letzten drei Reisen im Westen 
Deutsch-Ostafrikas eingegangen, welche unsere Kennt- 
niß dieser noch wenig erforschten Gebiete um ein 
Bedeutendes fördern werden. Die erste umfaßt die 
Zeit vom 16. März bis zum 14. Dezember 1896,
	        

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