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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_bayern
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Publishing house:
Vaterländischer Hilfsdienst
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1874
1918
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_bayern_1917
Title:
Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917.
Volume count:
44
Publishing house:
Hofbuchdruckerei E. Huber
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1917
Copyright:
Ewiger Bund

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • Stein. Scharnhorst. Das neue Deutschthum.
  • Ministerium Altenstein. Krieg von 1809.
  • Rheinbündische Zustände. Hardenberg's Verwaltung. Russischer Krieg.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

Die preußische Contribution. 321 
neuerung unserer bildenden Kunst in köstlicher Freiheit, ohne jedes Zu— 
thun der Höfe, gradeswegs aus den Tiefen des Volksgeistes. Erst als die 
neue Richtung sich ihres Wesens und ihrer Ziele schon klar bewußt war, sollte 
sie den Mäcenas finden, der ihr die Mittel bot zu großem Schaffen. — 
  
Einige Monate lang that Stein seinem heißen Zorn Gewalt an. 
Er gewann es über sich, nachgiebig, fast unterwürfig mit den Franzosen 
zu unterhandeln, da die versprochene Räumung des Landes um jeden Preis 
erlangt werden mußte. Napoleon dagegen wollte den Aufenthalt seiner 
Truppen in's Unabsehbare verlängern, die zu Tilsit nur halb gelungene 
Vernichtung des preußischen Staates jetzt im Frieden vollenden. Schon 
im November 1807 erklärte er sich bereit die Donauprovinzen an Ruß- 
land zu überlassen, wenn er dafür Schlesien erhielte und dem Könige von 
Preußen nur noch ein Gebiet von zwei Millionen Köpfen übrig bliebe. 
Auf alle Bitten der Preußen hieß es kurzab: die gegenwärtige Lage ge- 
fällt dem Kaiser, nichts drängt ihn sie zu ändern — und wieder: der 
König hat Geld genug, er braucht keine Armee, da er ja mit Niemand 
Krieg führt! Daru aber meinte trocken: diese Kriegskostenrechnung sei eine 
Frage der Politik, nicht der Arithmetik; im Uebrigen bleibe der Wille des 
Kaisers unabänderlich wie das Fatum, auch glaube man gar nicht was 
ein Land Alles aushalten könne. Vergeblich ging Prinz Wilhelm nach 
Paris, vergeblich erbot er sich, sammt seiner edlen Gemahlin als Geisel 
in französischer Haft zu bleiben bis zur Abtragung der Kriegsschuld. Der 
Imperator sagte dem Prinzen drohend: „ich weiß, daß alle Preußen mich 
hassen,“ und ließ seine Intendanten hausen wie in Feindesland. Während 
der zwei Jahre der Occupation wurden dem verarmten Lande an Contri- 
butionen, Verpflegungen und Lieferungen eine Milliarde und 129 Millionen 
Franken abgepreßt, etwa der sechzehnfache Jahresbetrag der gesammten Roh- 
Einnahme des Staats;?) die Provinz Preußen allein zahlte 113 Mill. 
Thaler. Nie und nirgends ward ein gesittetes Volk grausamer mißhandelt. 
Als die Sieger endlich nach Monaten sich herbeiließen, den Betrag 
ihrer Forderungen anzugeben, berechneten sie einen Rest von 154½ Mill. 
Fr., während die preußischen Behörden nachwiesen, daß nach Napoleon's 
ausdrücklichem Versprechen die Lieferungen von der Contribution abzu- 
rechnen seien und demnach nur noch eine Schuld von 19 Mill. Fr. verbleibe. 
Was wollte es dieser ungeheuren Zumuthung gegenüber bedeuten, daß 
die Landstände der Provinzen sich für einen Theil der Kriegsschuld ver- 
bürgten? Die Forderung blieb unerschwinglich. Dazu die unablässigen 
Rüstungen in Magdeburg, die französischen Armeecorps in Schwedisch- 
Pommern, in Warschau, überall in den Landen diesseits der Weichsel; 
und die wiederholte Versicherung, der Imperator werde es als ein Zeichen 
*) Nach der Berechnung von M. Duncker, Aus der Zeit Friedrich's d. Gr. und 
Fr. Wilhelm's III. S. 505 f. 
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. I. 21 
 
	        

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