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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1839
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
5
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1839
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
10tes Stück vom Jahre 1839.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No 37.) Verordnung, die getroffene Vereinbarung mit der Herzoglich Sachsen=Altenburgschen Regierung wegen wechselseitischer Annahme einiger die Vaganten=Convention angehenden Erläuterungen und Ergänzungen betreffend; vom 10ten April 1839.
Volume count:
37
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • 1. Die Wiener Conferenzen.
  • 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
  • 3. Troppau und Laibach.
  • Die Revolution in den romanischen Ländern.
  • Congreß von Troppau.
  • Congreß von Laibach. Erhebung der Griechen.
  • 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
  • 5. Die Großmächte und die Trias.
  • 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod.
  • 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
  • 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
  • 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit.
  • 10. Preußen und die orientalische Frage.
  • Beilagen. (VI - XV)

Full text

Das Troppauer Protocoll. 165 
weit war man also in zwei Jahren schon hinabgeglitten auf den ab— 
schüssigen Bahnen der Reaktion! Welches Befremden hatte diese legitimistische 
Parteidoktrin noch auf dem Aachener Congresse erregt, als sie dort in 
Ancillon's Denkschrift zuerst ausgesprochen wurde. Jetzt nahm man sie 
willig auf. Die Ostmächte verkündeten geradezu, daß die große Allianz 
nicht das Recht gegen Jedermann wahren, sondern nur die Throne gegen 
den Aufruhr vertheidigen wolle; und wie furchtbar mußte die radicale 
Verbitterung zunehmen, sobald die Welt zu dem Glauben gelangte, daß 
aus dem großen europäischen Friedensbunde ein Bund der Fürsten gegen 
die Völker geworden sei. Auf jene doktrinären Vordersätze folgte sodann 
der praktische Schluß, daß ein österreichisches Heer im Namen der Mächte 
in Neapel einrücken solle, aber „zu dem einzigen Zwecke, dem Könige und 
der Nation die Freiheit wiederzugeben“. Am folgenden Tage wurde König 
Ferdinand durch gleichlautende Schreiben der drei Monarchen eingeladen, 
vor ihnen in Laibach zu erscheinen; dorthin wollte der Congreß, um dem 
Schauplatz der Revolution näher zu sein, mittlerweile übersiedeln. Die 
Oesterreicher bezweifelten kaum, daß der Bourbone der Ladung Folge 
leisten würde; schlimmsten Falls sollten jedoch die Geschäftsträger in Neapel 
erklären, die Monarchen machten jeden einzelnen Neapolitaner für die 
Sicherheit der königlichen Familie verantwortlich.“) 
Und das Alles geschah ohne die Mitwirkung der Westmächte. Man 
speiste sie ab mit dem Troste, dies rasche Vorgehen werde ihnen den nach— 
träglichen Beitritt erleichtern. Die Lage der englischen und französischen 
Bevollmächtigten wurde mit jedem Tage peinlicher; sie glichen wirklich, 
wie Tierney in einer Parlamentsrede höhnend bemerkte, den Zuhörern 
im Unterhause, die sich bei der Abstimmung entfernen müssen. Für Eng— 
land war das Protocoll vom 19. Nov. geradezu beleidigend; denn auch 
die moderne englische Verfassung war aus einem „Aufruhr“ hervor— 
gegangen, und das Thronrecht des Hauses Hannover beruhte auf dem 
revolutionären Grundsatze, daß der legitime König Jakob II. den ursprüng- 
lichen Vertrag zwischen Fürst und Volk gebrochen habe. Unbekümmert 
um den Groll der constitutionellen Höfe schritten die Ostmächte vorwärts. 
Sie nannten sich selber les puissances délibérantes und verkündeten 
durch ein stolzes Rundschreiben, das bald in die Zeitungen kam, den 
kleinen Höfen die bisherigen Ergebnisse des Congresses; sie erklärten darin 
jede durch Aufruhr bewirkte Regierungsveränderung für einen Bruch der 
europäischen Verträge und sprachen die zuversichtliche Erwartung aus, daß 
die Westmächte sich ihnen noch anschließen würden. In der That begann 
der französische Hof zögernd ihren Spuren zu folgen; König Ludwig 
entschloß sich nachträglich seinen italienischen Verwandten ebenfalls zur Reise 
  
*) Protocole préliminaire, 19. November; drei Weisungen Bernstorff's an 
Ramdohr in Neapel, 22. Nov.; Hardenberg's Tagebuch, 19. Nov. 1820.
	        

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