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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1853
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1853
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
8. Stück
Volume count:
8
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 39.) Verordnung, die Fortdauer und Erweiterung der mit mehreren deutschen Staaten abgeschlossenen Zoll-, Handels- und Steuer-Verträge betreffend; vom 18ten Juni 1853.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
A. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt, die Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und Handelsvereins betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. I. In chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. II. in alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • No. 39.) Verordnung, die Fortdauer und Erweiterung der mit mehreren deutschen Staaten abgeschlossenen Zoll-, Handels- und Steuer-Verträge betreffend; vom 18ten Juni 1853. (39)
  • A. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt, die Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und Handelsvereins betreffend.
  • Aa. Uebereinkunft zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt wegen Besteuerung des Rübenzuckers.
  • B. Handels- und Zoll-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich.
  • I. Verzeichniß derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preußen und Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten Zwischenzollsatze zuzulassen sind.
  • Allgemeine Bemerkungen.
  • II. Verzeichniß derjenigen Gegenstände, von welchen im Zwischenverkehr zwischen Preußen und Oesterreich Ausgangs-Abgaben erhoben werden können.
  • III. Zollkartel.
  • IV. Münzkartel.
  • C. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen und dem zum Thüringischen Zoll- und Handelsvereine verbundenen Staaten wegen Fortsetzung des Vertrages vom 8. Mai 1841 über die gleiche Besteuerung innerer Erzeugnisse.
  • D. Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den außer Preußen und Kurhessen bei dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Staaten, Braunschweig und Oldenburg, die gleiche Besteuerung von Wein und Tabak, sowie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangs-Abgaben von denselben betreffend.
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)

Full text

einige Erläuterungen und Erklärungen gegeben 
würden. 
Gleichfalls müßte aber in erster Reihe der 
Umfang des Materials festgestellt werden, da 
bis heute sich noch kein Europäer über die 
Anzahl der Palmen informirt hat. 
Die Mittelrippen der Blätter sind bis 
über 10 m lang, sie werden als Ruderstangen 
für Böte und Kanoes, sowie zum Bau von 
Hütten und Zäunen benußt. 
Kolanüsse — Cola acuminata. — 
Der Kolabaum wächst nach Aussage zu- 
verlässiger Eingeborener in den Gebirgen von 
Misahöhe und nach Aussage von Dr. Büttner 
in denen von Adele — Umgegend von Bismarcks- 
burg — sehr vereinzelt. Ich selber habe im 
vorigen Jahre auf meiner Reise nach Misahöhe 
nur einen Baum am Aguberge gesehen. 
Die Nuß wird hier fast ausschließlich nur 
von Haussah= und den weiter von der Küste 
entfernt wohnenden Negern als Reiz= und 
Nährmittel gebraucht und hat im Hinterlande 
der Kolonie einen größeren Werth, als an der 
Küste und in Europa. 
Die nach Europa gemachten Exportversuche 
haben kein günstiges Resultat ergeben, da die 
Nüsse ihre guien Eigenschaften, welche sie im 
frischen Zustande besitzen, mit dem Trockenwerden 
verlieren. 
Immerhin wäre es wünschenswerth, wenn 
weilere Versuche gemacht würden. 
Der Export von Kolanüssen war: 
im ersten Halbjahr 1890/01 — 643 kg 
*J zweiten Halbjahr 189/01 — 533, „ 
é"] ersten Halbjahr 1891/92 — nichts. 
Melonensamenöl von Cucumis melo. 
Dieses mehr kürbisähnliche Gewächs wird 
von einzelnen eingeborenen Häuptlingen in be- 
schränktem Maße angebaut. Kleine Posten 
Samen sind zur Oelbereitung nach Europa 
xportirt worden. 
Die Kultur ist nicht rentabel. 
Kopalgummischeink nach den augestellten 
Erkundigungen das Harz einer #limosacca, 
welche in den ausgedehnten Savannen reichlich 
vorkommt, zu sein, ich habe mich jedoch per- 
sönlich noch nicht davon überzeugen können. 
Exportirt wurden im ersten Halbjahr 
1890/91 100 kg. 
Indigo liefernde Pflanzen werden an 
der Küste, wie weit im Innern gesunden. Ob 
nur eine oder mehrere Arten der Familie 
Leguminoscac zu der Bereitung des hier sehr 
beliebten Farbstosses verwendct werden, ist mir 
unbekannt. 
172 
. Nach Aussage der Eingeborenen wird von 
der Küste bis nach Salaga nur eine Art 
benutzt. 
Die Bereitung der Farbe ist sehr einfach; 
die grün gepflückten Blätter werden zerstoßen, 
in kleine Kugeln von 4 bis 5 cm Durchmesser 
gerollt und getrocknet; soll damit gefärbt werden, 
so zerreibt man die Kugel, mischt den Grus 
mit Asche und gießt Wasser darüber, die Farbe 
ist dann zum Gebrauch fertig. 
In den Haussahländern wird aus den 
Blättern ein Extrakt fabrizirt, welcher in 
kleiner Würfelform zur Küste zum Verkauf 
kommt und jedem importirten Indigo vor- 
gezogen wird. Ob aus dem hier wildwachsenden 
Material ein lohnender Ausfuhrartikel geschaffen 
werden kann, entzieht sich bis jetzt meiner 
Beurtheilung. 
Nutzhölzer. Ebenholz soll in den Ge- 
genden von Dagle, Gaphe und Game zu sinden 
sein, in welcher Quantität und Qualität ist 
mir unbekannt. 
An den Ufern des Haho= und Sioslusses 
habe ich auf meiner vorjährigen Reise aus- 
gedehnte Waldungen und schöne Holzbestände 
gefunden; inwieweit brauchbares Material für 
den europäischen Markt dazwischen ist, kann 
ich nicht sagen, da mir weder Zeit noch Mittel 
zur Verfügung standen, mich danach umzusehen. 
Hiermit wären die wichtigsten Urprodukie 
des Landes erschöpft. 
Es sind ferner zu erwähnen: 
Von den Eingeborenen gebrauchte Nusß- 
pflanzen: 
Flaschenkürbisse liesern Gefäße, 
Seidenbaumwolleubaum Bombax- Kauves, 
Fächerpalme — Chamncrops 
Martiana Bauholz. 
Bamboo — Bamlusa Gesäßc u. 
Bauma- 
lerial, 
Sanseviern — S. Guinensis = Faserstofs, 
A#senbrotbaum — Adansonia 
digitata 
Nicinus — . Miedizin, 
Croton — - 
Physic nut — Jatropha curcas - 
Elephantenläuse — Anacardium 
occidentale " - 
Frucht= und Proviant-Pflanzen: 
Orangen, 
Citronen, 
Mangifera= und Ficus-Arten, 
Kassada — Nanihot utilissima, 
 
	        

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