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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1855
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
21
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1855
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
17. Stück
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 81.) Verordnung, die Publication des Militärstrafgesetzbuchs betreffend; vom 13ten August 1855.
Volume count:
81
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Militärstrafgesetzbuch für das Königreich Sachsen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819. (Schluß.)
  • 3. Geistige Strömungen der ersten Friedensjahre.
  • 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
  • 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
  • Personen und Parteien am Hofe.
  • Die Reorganisation der Verwaltung.
  • Die Provinzen.
  • Der Beginn des Verfassungsstreites.
  • 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.
  • 7. Die Burschenschaft.
  • 8. Der Aachener Kongreß.
  • 9. Die Karlsbader Beschlüsse.
  • 10. Der Umschwung am preußischen Hofe.
  • Beilagen. (I - V)

Full text

Der rheinische Adel. 273 
rheinische Freiheit, und wer nur auf die losen Worte der Schoppenstecher 
hörte mochte leicht an dem Lande verzweifeln. Als der treffliche Land— 
wirt Schwerz im Auftrage der Regierung die rheinischen Landgüter be— 
reiste, vernahm er in seiner Vaterstadt Koblenz eine solche Fülle von 
Zornreden, daß er dem Staatskanzler gestand: „kein Mensch ist mehr 
hier, der nicht Gott auf den Knieen danken würde, wenn das Land wieder 
unter französischer Botmäßigkeit stünde.“ Andere wohlmeinende Beobachter 
verglichen die Provinz einem Vulkane, der jederzeit ausbrechen könne.) 
Erschreckt durch so düstere Berichte glaubte Hardenberg eine Zeitlang 
ernstlich an einen möglichen Abfall. In Wahrheit wurde die Wiederver- 
einigung mit Frankreich nur von einer kleinen Minderheit am Rhein auf- 
richtig gewünscht. Die Rheinländer wußten wohl wie kräftig ihr Wohl- 
stand jetzt wieder aufwuchs, und dies Band der wirtschaftlichen Interessen 
erwies sich stärker als die französischen Sympathien. Von geheimen Ver- 
schwörungen stand hier ohnehin nichts zu fürchten; dafür bürgte die beste 
Tugend des rheinfränkischen Volks, sein offenherziger Gradsinn. Das 
Tadeln und Schelten freilich über „die Revolution“, wie man den neuen 
Herrschaftswechsel nannte, nahm in den nächsten Jahren stets zu. Denn 
das ältere Geschlecht kannte noch aus Erfahrung die Plünderungen der 
republikanischen Löffelgarde; die Jungen aber, die jetzt heranwuchsen, hatten 
einst im Lyzeum am Napoleonstage und am Austerlitztage die Festreden 
auf die Glorie der weltbeherrschenden Trikolore mit angehört, sie hatten 
in den Jahren, welche der Mehrzahl der Menschen das Leben bestimmen, 
den großen Kaiser gesehen, wie er in der Poppelsdorfer Allee seine präch- 
tigen Kürassiere musterte. Und da nun der Liberalismus überall die fran- 
zösische Freiheit wieder zu bewundern begann, so prunkte gerade dies Ge- 
schlecht, das in den zwanziger und dreißiger Jahren die Stimmung am 
Rhein beherrschte, gern mit seiner französischen Bildung; der welsche 
Befehl „Dutzwitt“ klang ihm vornehmer als das deutsche „rasch“, die 
Landsmannschaften der Rhenanen auf den westdeutschen Universitäten 
trugen allesamt die französischen Farben und die alten landläufigen Ge- 
schichten von den Schandtaten der Sansculotten wurden jetzt den Ko- 
saken nachgesagt. 
Das Mißtrauen der Provinz gegen die Regierung fand stets neue 
Nahrung an den Sonderbestrebungen der rheinischen Ritterschaft. Nir- 
gends im Reiche hatte der Adel schwerere Einbußen erlitten. Vor einem 
Menschenalter beherrschte er noch das Land durch seine Domkapitel, fast 
zwei Drittel des Bodens gehörten der Ritterschaft und der Kirche. Jetzt war 
der Großgrundbesitz so vollständig vernichtet, daß ein Gut von 50 Morgen 
schon zu den großen Gütern gerechnet wurde. Im trierschen Regierungs- 
  
*) Regierungsrat Schwerz an Hardenberg, Koblenz August 1816. Bericht eines 
kölnischen Grundbesitzers an Klewitz, Januar 1817. Oberstlint. v. Romberg an den 
Staatskanzler, 24. August 1817 usw. 
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. II. 18
	        

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