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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1858
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
24
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1858
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
14. Stück
Volume count:
14
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 65.) Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht; vom 1sten September 1858.
Volume count:
65
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)
  • Title page
  • An Max Duncker.
  • Inhalt.
  • Erstes Buch. Einleitung. Der Untergang des Reichs.
  • 1. Deutschland nach dem Westphälischen Frieden.
  • 2. Revolution und Fremdherrschaft.
  • 3. Preußens Erhebung.
  • Stein. Scharnhorst. Das neue Deutschthum.
  • Ministerium Altenstein. Krieg von 1809.
  • Rheinbündische Zustände. Hardenberg's Verwaltung. Russischer Krieg.
  • 4. Der Befreiungskrieg.
  • 5. Ende der Kriegszeit.
  • Zweites Buch. Die Anfänge des Deutschen Bundes. 1814-1819.

Full text

Die historische Rechtslehre. 313 
Jahrhunderts; die Bilderpracht ihrer Wände war mit Gips und Mörtel 
überdeckt, an den gothischen Altären klebten Pfrophenziehersäulen und Po— 
saunenengel. Nun führten der Kirchenhaß und der harte Nützlichkeits- 
sinn der rheinbündisch-französischen Bureaukratie einen neuen Bildersturm 
über Baiern, Schwaben und die Rheinlande herauf. Eine Menge ehr- 
würdiger Kirchen ward ausgeplündert und kam unter den Hammer; ein 
jammervoller Anblick, wenn beim Abbrechen der Mauern der Mörtel her- 
absiel und die schönen alten Fresken auf wenige Augenblicke wieder im 
Tageslichte glänzten um alsbald für immer zu verschwinden. Da faßten 
sich die Brüder Boisseree das Herz, zu retten was noch zu retten war 
aus der großen Zerstörung; ihre stille treue Thätigkeit war das erste 
Lebenszeichen der wiedererwachenden deutschen Gesinnung am linken Ufer. 
Unermüdlich suchten sie unter dem Gerümpel auf den Böden der rheinischen 
Patricierhäuser die vergessenen altdeutschen Gemälde zusammen. Ihre alte 
Mutter begleitete das fromme Werk mit ihrem Segen, die romantischen 
Freunde draußen im Reiche halfen treulich mit. Wie freuten sich Gör- 
res und Savigny, wenn sie ein schönes Altarschnitzwerk für wenige Kreuzer 
irgendwo von einem Bauern oder Trödler erstanden hatten und den Brü- 
dern senden konnten. Alles war willkommen und fand Bewunderung 
was nur die echten Züge altdeutschen Geistes trug: die idealistische Weich- 
heit der kölnischen Malerschule so gut wie Dürer's Tiefsinn und der 
kräftige Realismus der alten Niederländer. Dann fand Sulpiz Beisseree 
einige der alten Risse des Kölner Domes wieder auf und entwarf nun 
frohen Muthes die Zeichnungen für sein großes Dom-Werk. Mitten in 
den argen Tagen, da Napoleon einmal seine gute Stadt Köln besuchte 
und das schönste Gotteshaus der Deutschen nach wenigen Minuten eilig 
wieder verließ um ein Kürassierregiment zu inspiciren, träumte jener 
treue Sohn des Rheinlandes schon von dem Wiederauferstehen der Kölner 
Bauhütte, die einst durch Jahrhunderte der lebendige Herd der deutschen 
Kunst am Rheine gewesen. 
Derselbe feste Glaube an die Unsterblichkeit des deutschen Volkes bescelte 
auch den Schöpfer unserer Staats= und Rechtsgeschichte, K. F. Eichhorn. 
Die alte Herrschaft des gemeinen Rechts schien für immer gebrochen, das 
Gebiet des Code Napoleon erstreckte sich bis zu den Ufern der Elbe, die 
Juristen des Rheinbundes legten das deutsche Recht schon zu den Todten. 
Doa zeigte Eichhorn, wie der rechtsbildende Gemeingeist der deutschen Nation 
in allem Wandel der Staatsverfassungen doch immer lebendig geblieben, 
wie allein aus dieser bleibenden Naturkraft das Werden und Wachsen 
des deutschen Rechtes zu erklären sei. Diese historische Ansicht von dem 
Wesen des Rechts, die schon durch Herder und die älteren Romantiker 
vorbereitet war, kam jetzt mit einem male zur Reife, sie entsprang so 
nothwendig aus der Weltanschauung des neuen Zeitalters, daß sie gleich- 
zeitig von Männern der verschiedensten Anlage vertreten wurde: — so
	        

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