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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Erscheinungsort:
Dresden
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1835
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
gvbl_sachsen_1903
Titel:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903.
Bandzählung:
69
Herausgeber:
Meinhold & Söhne
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
sachsen
Erscheinungsjahr:
1903
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
11. Stück
Bandzählung:
11
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. I. in chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen. II. In alphabetischer Ordnung.
  • 1. Stück (1)
  • 2. Stück (2)
  • 3. Stück (3)
  • 4. Stück (4)
  • 5. Stück (5)
  • 6. Stück (6)
  • 7. Stück (7)
  • 8. Stück (8)
  • 9. Stück (9)
  • 10. Stück (10)
  • 11. Stück (11)
  • 12. Stück (12)
  • 13. Stück (13)
  • 14. Stück (14)
  • 15. Stück (15)
  • 16. Stück (16)
  • 17. Stück (17)
  • 18. Stück (18)
  • 19. Stück (19)
  • 20. Stück (20)
  • 21. Stück (21)
  • 22. Stück (22)
  • 23. Stück (23)
  • 24. Stück (24)
  • 25. Stück (25)
  • 26. Stück (26)
  • 27. Stück (27)

Volltext

409 
     
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1903. 
  
  
  
Juhalt: Nr. 30. Bekanntmachung, die weitere Ausführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetzes 
vom 3. Juni 1900 betr. S. 409. 
  
  
—" 
Nr. 30. Bekanntmachung, 
die weitere Ansführung des Reichs-Schlachtvieh= und Fleischbeschau- 
gesetzes vom 3. Juni 1900 betreffend; 
vom 31. März 1903. 
liteer Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. Januar 
dieses Jahres zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- 
und Fleischbeschau rc. sowie auf die derselben unter O beigedruckten, vom Bundesrat 
erlassenen Ausführungsbestimmungen (G.= u. V.-Bl. 1903 S. 75 flg.) werden drei 
neuerliche Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 27. dieses Monats, betreffend 
a) die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A, C und D zu dem Schlachtvieh- 
und Fleischbeschaugesetze; 
b) Ergänzung der Prüfungsvorschriften für die Trichinenschauer; 
xc) die Abänderung des Verzeichnisses der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 
in das Zollinland eingehende Fleisch; 
hierdurch nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Dresden, den 31. März 1903. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. dier 
leße. 
Ausgegeben zu Dresden den 11. April 1903. 57 
 
	        

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