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Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1909
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
75
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
6. Stück
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 23.) Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1968 sowie einiger damit zusammenhängender Gesetze und gesetzlicher Bestimmungen.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung.
  • Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)
  • Title page
  • Register (L-Z).
  • Lachsfischerei - Lyzeen.
  • Mädchengymnasien - Mutung.
  • Nachbarhilfe - Notwehr.
  • Obdachlosigkeit - Ostmarkenzulage.
  • Pacht - Punktationen.
  • Quarantäne - Quotitätssteuern.
  • Rabatt - Rußhütten.
  • Saatenstandsberichte - Syphilis.
  • Tabakarbeiter - Typhus.
  • Überbrand - Utraquistische Schulen.
  • Vagabunden - Vorübergehende Beschäftigung.
  • Wachen - Wüste Hufen.
  • Zählkarten - Zwischenurteile.
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

674 
nen, deren Krone so tief gelegt ist, daß Schiffe 
auch bei niedrigsten Wasserständen ohne Gefahr 
über sie hinwegzufahren vermögen; die Anlage 
bezweckt eine künstliche Erhöhung der Flußsohle 
417 % zugenommen. 
Stromlauf zu begradigen, wird, allen- 
falls mit Hilfe von Abgrabungen, das konvere 
in übergroßen Tiesen und bei Auskoltungen. 
Um den 
Ufer zurückgerückt, das konkave vorgeschoben. 
MWegen der hohen Kosten und der einschneiden- 
den Rückwirkung auf die gesamten Stromver= 
hältnisse werden Durchstiche (s. 
lassene Flußbetten) nur da ausgeführt, 
wo die bezeichneten Hilfsmittel versagen; be- 
sestigte Ufer werden alsdann in ausgeschachteter 
Rinne hergestellt, bevor die Wegspülung des 
Kerns der Erdmasse der Strömung überlassen 
wird. Stromspaltungen werden besei- 
tigt, indem man die Erhöhung im Strombette S 
Strombauverwaltungen (abgekürzt für Strombau= und Schiffahrtspolizeirerwaltungen) 
und Dampfschisse mit 1 400 000 t Tragrähigkeit, 
1997: 260 230 Stliffe mit 5 900 000t Trag- 
sa igkeit. In der gleichen Zeit hat der Ver- 
kohr auf den deunchen Schiffahrtstraßen um 
Die Kähne dienen der 
Beförderung von Massengütern. Daneben 
fahren Frachtdampfer zur Beförderung von 
Eilgut und Personendampfer. Noben See- 
leichtern und Seceschleppkähnen fehlen nicht 
tleinere Schiffsgefäße, welche sich in erster 
Ver= Linie den geringen Abmessungen anstoßender 
Flußgebiete anpassen. Das erste Dampfschiff 
fuhr in Deutschland im Jahre 1824, und zwar 
auf dem Rhein. Um die Benutzung des WMasser- 
straßennetzes zu erleichtern, hat das Abeitez 
ministerium (Gea Verlag Beilin W 35, 2. Aufl.) 
ceinen Führer auf den deutschen 
Schiffahrtstraßen herausgegeben. Eine 
abtreibt, den Seitenarm im Laufe der Zecit in hydrographische, wasserwirtschaftliche und wasser- 
geeigneter Weise zum Versanden bringt oder rechtliche Darstellung lieserte H. Keller (Diet- 
ihn mit Hilfe eines Sperrwertes (Kupierung) !rich Reimer, Berlin) und zwar für Oder 1896, 
sogleich derart abschließt, daß die Durchströmung Elbe 1898, Memel, Pregel, Weichsel 1893, 
aufbört. Bagger werden vorwiegend in den Weser und Ems 1901. Der Rhein hat eine gleiche 
unteren Stromstecken mit geringen Gefällen Bearbeitung 1889 seitens des Zentralbureaus 
verwandt, sowie allgemein zur Verstärkung der für Meteorologie und Hydrographie im Groß- 
Wirkung der Regulierungswerke, zur Beseitigung herzogtum Baden erfahren (Ernst & Korn, 
nachteiliger Erhöhungen und stellenweiser Ver- # Berlin). 
tiefungen der Fahrrinne, zur Beschaffung von! 111. S. darf niemand ohne strompolizeiliche 
Erd= und niesmaterial (Eimerbagger, Sang= Genehmigung ausführen (ALR. II, 15 8 62; 
bagger, Greifbagger). Die Kanalisierung der I, 9 §§ 230, 231). Bei den im öffentlichen 
Flusse (s. d.) geschieht durch Einbau von Wehren Interesse auszuführenden staatlichen Strom- 
und Schleusen. Das bei den preuß. S. an- bauten regelt das Verhältnis zu den Strom- 
gewandte System hat sich bewährt (s. Masser= anliegern das Strombauverwaltungggesetz (s. d.). 
ausschuß#). löer die Bestimmungen dieses Gesetzes hinaus 
1I. Um eine Unterlage für eine planmäßige fordert der § 13 des Wasserstraßengesetzes (s. d.), 
Verwendung der staatlichen Gelder zu er= daß vor der Inangriffnahme der in ihm behandel- 
halten, sind seinerzeit für die wichtigeren Masser= ten S. die Beteiligten zum mindesten in einem 
straßen Denkschriften dem Landtage vorgelegt förmlichen, wenn auch abgekürzten Planfest- 
(Drucks. des AbgH. 1886 Nr. 26); über die stellungsverfahren zu Worte kommen. Hier sind 
weitere Ausführung wird der Landtag perio= auch von Interesse die Bedingungen, unter denen 
disch durch Denkschriften (Drucks. des AbgH. Bremen und Hamburg als Unternehmer von S. 
1910 Nr. 100) auf dem laufenden erhalten. 
Außerhalb des Rahmens der Denkschriften sind 
durch das Extraordinarium und durch be- 
sondere Gesetze Regulierungen genehmigt wor- 
den. Abgesehen von Zeiten der Unterbrechung 
auf preuß. Gebiete durch die Staatsverträge vom 
29. März 1906 (GS. S. 230—240) und vom 
14. Nov. 1908 (GS. 1909, 752) zugelassen worden 
sind. 
Strombauverwaltungen (abgekürzt für Strom- 
durch Hochwasser und Eisverhältnisse ist durch bau= und Schiffahrtspolizeiverwaltungen) sind 
die Arbeiten auf den Strömen im allgemeinen 
eine Fahrtiefe von 1,2 bis 1,3 m während des 
weitaus größten Teiles des Jahres herbei- 
geführt. Ist der Wasserstand günstig, so können 
die Kähne mit etwa 2 m Tiefe bei voller Ladung 
verkehren. Auf dem Rheine betragen die Fahr- 
für die Strombau= und Schiffahrtspolizeiange- 
legenheiten der großen Ströme, um deren ein- 
heitliche Leitung zu sichern, unter der Leitung 
von Oberpräsidenten eingesetzt. Es bestehen 1. die 
  
Rheinstrombauverwaltung in Koblenz (AE. vom 
11. Sept. 1850 und 29. Juli 1908 — GS. 191); 
tiesen nunmehr für die Strecke Bingen—St. 2. die Elbstrombauverwaltung in Magdeburg 
Goar nicht unter 2 m, für die Strecke St. Goar (AE. vom 30. Dez. 1865); 3. die Oderstrombau= 
— Cöln nicht unter 2, 5 m, unterhalb Cöln nicht verwaltung in Breslau (AE. vom 26. Nov. 1873); 
unter 3 m. Mit der Verbesserung der Fahr- 
straße ist Hand in Hand ein Aufsschwung im 
Schiffsbau und in den Betriebseinrichtungen 
gegangen. Namentlich brachte die Einführung 
der großen eisernen Kähne und der Dampf- 
schleppschiffahrt eine vorteilhaftere Ausnutzung 
unter Leitung des Oberpräsidenten daselbst (AE. 
mit sich. Gegenwärtig verkehren auf der Oder 
Kähne über 700 t, auf der Elbe bis zu 1200 t, 
auf der Weser bis zu 750 t, auf dem Rheine 
von über 2300 t. 
1882: 1200 t, 1909, 3850 t (123 m lang, 14,08 m 
breit, 2,85 m Tiefgang). Die deutsche Linien= 
slotte umfaßte 1877: 17653 Segel--, Schlepp- 
Der größte Rheinkahn faßte 
4. die Weichselstrombauverwaltung in Danzig 
(AE. vom 7. Nov. 1883); 5. die Meserstrombau- 
verwaltung in Hannover (AE. vom 3. März 1896, 
24. April 1897 und 26. März 1902). Nach dem 
! Muster dieser S. sind ferner eingerichtet 6. die 
Dortmund-Ems-Kanalverwaltung in Münster 
vom 9. März 1898) für die Verwaltung der 
Bauangelegenheiten a) des Dortmund-Ems- 
Kanals für die Strecke von Dortmund bzw. Herne 
bis zur Papenburger Schleuse, bh der schiffbaren 
Ems von Schöneflieth bis zur Papenburger 
  
Schleuse und c) der Hase von Hölze bis zur
	        

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