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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1916
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1916.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
82
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1916
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 17.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr. 64. Verordnung, zur weiteren Vollziehung des Warenumsatzstempelgesetzes; vom 30.September 1916.
Volume count:
64
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Denkschrift über die Diamantensteuer.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (IX.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

W 411 20 
5 KW. Dementsprechend haben auch beide Schirm- 
antennen eine geringere Höhe, nämlich nur 85 m. 
Die Entfernung der beiden Stationen voneinander be- 
trägt etwa 450 km. Beide Stationen haben als Küsten- 
stationen die Aufgabe, den Verkehr mit den vorbei- 
fahrenden Schiffen herzustellen, anderseits sollen sie 
bei Tag und Nacht auch einen gegenseitigen Verkehr 
ermöglichen. Swakopmund ist ganz fertiggestellt und 
scheint den gestellten Anforderungen vollkommen zu ge- 
nügen; in Lüderitzbucht fehlt noch ein Apparat für die 
Stromlieferung, so daß die Erprobung als Sendestation 
noch aussteht. 
Die Signale der bereits in Betrieb befindlichen 
Station Duala können zeitweise unter günstigen Ver- 
hältnissen bei Nacht sogar in dem 3000 km entfernten 
Swakopmund aufgenommen werden. Als RKüsten- 
station nach einem Schiffe hin konnte Swakopmund 
bisher nur einmal erprobt werden. Es gelang dabei, 
bei Nacht bis auf 3800 km Telegramme dem Dampfer 
„Prinz Regent“ der Deutschen Ost-Afrika-Linie zu über- 
mitteln. 
In Ostafrika stehen bekanntlich seit Jahr und 
Tag die beiden Stationen am Victoria-Nyansa, nämlich 
Muansa am südlichen und Bukoba am westlichen Ufer, 
in ständigem guten Verkehr. Muansa hat 5 KW im 
Luftdraht, Bukoba nur 2½ KW. Die Telegramme der 
Station Muansa können bei Tage in Daressalam von 
Schiffen ausgenommen werden, obgleich die 810 km 
große Entfernung über bergiges Land führt. 
Ein großes Stationsprojekt für die Südsee- 
Kolonien geht seiner Vollendung entgegen. Es wird 
geplant, ein gemeinschaftliches Unternehmen der Deutsch- 
Niederländischen Telegraphen-Gesellschaft und der Tele- 
funken-Gesellschaft zu gründen, welches den Betrieb 
dieser Stationen übernehmen soll. Das Netz wird aus 
folgenden Einzelstationen bestehen: Jap, Rabaul, 
Nauru und Apia. 
Die englische Regierung ist hinter den deutschen 
Bestrebungen keineswegs zurückgeblieben. Vor etwa 
einem Monat erhielt die Marconi-Gesellschaft von der 
englischen Regierung den Aufstrag, an folgenden sechs 
Stellen Groß-Stationen zu errichten: In London, 
Cypern, Aden, Bangalore (Indien), Pretoria 
(Südafrika) und Singapore. 
Jede dieser Stationen wird von der englischen 
Regierung mit 1,2 Millionen Mark bezahlt, ein Preis, 
in den nicht eingeschlossen sind das Baugrundstück, die 
Fundamentierungen und die Stationsgebäude. Anßer- 
dem soll die Gesellschaft die ersten 28 Jahre 10 v. H. 
der erzielten Einnahmen erhalten. Der Aertrag wird 
dem Parlament jetzt vorgelegt werden. Dieses groß- 
zügige Projekt ist von weittragender politischer und 
strategischer Bedeutung für das britische Weltreich, nicht 
minder bedeutungsvoll aber auch für die Marconi- 
Gesellschaft. Diese wird aus den ihr bewilligten sehr 
hohen Preisen einen derartigen Gewinn erzielen, daß 
sie an anderen ihr wichtig erscheinenden Stellen auf 
eigene Rechnung neue Stationen errichten kann, die 
dann ihrerseits dieses Weltnetz erweitern und ergänzen. 
Und in der Tat hat die Marconi--Gesellschaft in letzter 
Zeit bereits verschiedenen Regierungen, wie z. B. der 
portugiesischen. Anerbietungen auf Stationserrichtungen 
gemacht, zu welchen sie nur auf Grund dieser in Aus- 
sicht stehenden Gewinne in der Lage war, so daß 
einige sehr wichtig gelegene spanische und portu- 
giesische Küstenstationen das Netz bei der Fertig- 
stellung sofort erweitern werden. 
Das englische drahtlose Riesennetz wird vor einem 
eventuellen später folgenden deutschen stets den großen 
Vorteil voraushaben, daß es als größte Entfernungen 
nur solche von annähernd 3000 km enthält, während 
  
auf deutscher Seite iufolge des Mangels an politischen 
Stützpunkten Entfernungen von 6000 km überwunden 
werden müssen. 
Daß in absehbarer Zeit eine drahtlose Telegraphie 
auf 6000 km mit ebenso großer Sicherheit möglich sein 
wird wie heute auf 3000 km, ist wohl bestimmt zu 
erhofsen. Die Stationen werden aber etwa viermal 
so teuer werden wie diesenigen für die halbe Ent- 
fernung. Jedenfalls wird es gut sein, darauf zu 
achten, daß neben dem britischen Weltnetz in absehbarer 
Zeit ein konkurrierendes deutsches errichtet wird. 
  
Automobilverkehr in den Kolonien. 
Regierungsbaumeister Pflug-Berlin erstattete 
über die Verwendung von Kraftfahrzengen in 
den Kolonien einen Bericht, dem wir folgendes 
entnehmen: 
Der Verwendung von Kraftfahrzeugen in den 
Kolonien stehen große Schwierigkeiten entgegen. Das 
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hat bereits im Jahre 
1904 einen Preis für ein deutsches Tropen-Automobil 
ausgesetzt, leider vergeblich. Inzwischen sind zwar 
einige Erfolge erzielt worden; bei weiteren Versuchen 
muß aber doch mit Vorsicht vorgegangen werden, 
wenn nicht Fehlschläge eintreten sollen, die der Sache 
schaden. 
Es kann keine Rede davon sein, daß ein Kraft- 
fahrgeugverkehr hinsichtlich Leistungsfähigkeit mit einer 
Eisenbahn in Wettbewerb treten kann. Die Eisenbahn 
dient dem konzentrierten Lastenverkehr; der Vorzug 
des Automobils liegt in seiner Beweglichkeit und Unab- 
hängigkeit; alle Versuche, in den Kolonien mit Kraft- 
wagen die Eisenbahn nachzuahmen, sind gescheitert. 
Eisenbahn und Automobil sollen sich nicht Konkurrenz 
machen, sondern sich gegenseitig ergängen. An Stellen, 
wo ohne übermäßige Kosten eine brauchbare Straße 
hergestellt werden kann, kommt das Automobil als 
Zubringer für die Bahn, manchmal auch als Vorläufer 
einer später zu bauenden Bahn in Frage. 
Wenn man erörtern will, ob irgendwo der Anuto- 
mobilbetrieb Aussicht auf Einbürgerung hat, so hat 
man in erster Linie nach der Beschaffenheit der Wege 
und Brücken zu fragen. Auf schlechten Straßen kann 
es keinen Automobilverkehr in nennenswertem Umfange 
geben. Nächst Aufklärung der Straßenverhältnisse sind 
Feststellungen über Vorhandensein und Preis von Be- 
triebsstoffen besonders wichtig. Nach den Betriebs- 
stoffen hat man sich bei der Wahl der Betriebsart 
zu richten. In Frage kommt nur der Betrieb mit 
Dampfmaschine oder Verbrennungsmotor; elektrischer 
Betrieb scheidet wegen Fehlens von Ladestationen und 
wegen des großen Batteriegewichtes aus. 
Mit Dampfautomobilen hat Oberleutnant Troost 
in unseren Kolonien zuerst einen Versuch gemacht; das 
Fahrzeug blieb aber vor Swakopmund im Sande 
stecken. Im Jahre 1904 im Kongostaat angestellte 
Versuche mit Thornycroft Dampflastzügen scheiterten 
gleichfalls wegen des zu großen Fahrzeuggewichtes. 
Im Rongostaat wurden dann mit Dampfautomobilen, 
Bauart Goldschmidt, bessere Erfolge erzielt, wodurch 
unsere Kolonialverwaltung sich im Jahre 1906 veranlaßt 
sah, einen kleinen Dampflastwagen für Togo bei einer 
deutschen Automobilfabrik zu bestellen. Das Fahrzeug 
konnte aber nicht abgenommen werden, weil es sich 
bei der Abnahmeprüfung zeigte, daß das Gesamtgewicht 
mit 1 Tonne Nutzlast 34100 kg betrug, während es nach 
dem Vertrage nur 2100 kg betragen sollte; auch waren 
Aktionsradius und Fahrgeschwindigkeit kleiner als ver- 
traglich vereinbart.
	        

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